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Jugendamt zur Antwort verpflichtet?

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(@jeanswilli)
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Hallo! So, mein JA-Termin ist durch. Ich fand das Gespräch nicht schlecht, auch wenn sich erst mal nichts konkret ändert. Im Umgangsverfahren soll ich von meiner Position nicht zurücktreten und beim nächsten Termin darf ich sicher auf Unterstützung hoffen. Einer Übertragung des ABR standen sie auch nicht sofort ablehnend gegenüber, diese Entscheidung muss natürlich gegebenenfalls der Richter treffen. Knackpunkt sind die Nachbarn, die aber inzwischen mit dem JA vereinbart haben beim nächsten Vorfall die Polizei zu rufen. Hier hat das JA das Problem, wenn in der Nacht etwas passiert und am nächsten Tag wird Anzeige beim JA gemacht können die nichts machen.

Das Problem in der Kita ist, dass der Kleine Fieber und Halsschmerzen hat- er ist einfach krank.

Gruß Willi 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2013 18:16
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