Kein Kindergeld weg...
 
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Kein Kindergeld wegen Abzweigungsantrag?

 
(@patricia)
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Kennt jemand dieses Verfahren?

Kind X um das es geht ist 1. Zählkind. Über 18, Vollzeit Gymnasium.
Es gibt noch ein 2. Zählkind das unter 18 ist.
Dazu dann Kinder 3 + 4.

Da X ausgezogen ist, muß der Unterhalt zahlende Elternteil das Kindergeld beantragen. Hat er auch getan. Amt hat dies nach 5 Monaten bewilligt und nachgezahlt. (27.03.2013)
Nun hat Kind X scheinbar einen Abzweigungsantrag (Auszahlung des KG an sich selbst) gestellt (03.04.13) - Elternteil das Unterhalt zahlt hat sich dahingehend geäußert, dass es Unterhalt in der vollen Summe zahlt, sowie das Kindergeld weiterleitet. (12.04.13)

Laut Agentur für Arbeit Website wird bei Abzweigung wie folgt verfahren/gerechnet:
"Auszahlung an Kinder, andere Personen oder Behörden,
Wenn der Berechtigte seinem Kind – trotz bestehender Verpflichtung (Unterhaltstitel oder ähnliches) – nachhaltig keinen Unterhalt leistet bzw. nur unregelmäßig, kann die Familienkasse das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an das volljährige Kind selbst oder an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt laufend gewährt.
Das Kindergeld kann auch dann abgezweigt werden, wenn der Berechtigte seiner Unterhaltspflicht mit einem geringeren Betrag als dem anteiligen Kindergeld nachkommt. Eine Abzweigung ist außerdem möglich, wenn wegen fehlender Leistungsfähigkeit dem Kind kein Unterhalt gezahlt werden kann.
Der Berechtigte erhält vor der Abzweigung seines Kindergeldes Gelegenheit, sich zu dem Auszahlungsantrag zu äußern.
Abgezweigt wird der auf das Kind entfallende Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des monatlichen Gesamtanspruchs auf alle Kinder ergibt.
Beispiel - Auszahlung an Kinder, andere Personen oder Behörden

Kindergeld wird monatlich gezahlt für vier Kinder. Für das zweite Kind wird die Abzweigung begehrt.
1. Kind 184 €
2. Kind 184 €
3. Kind 190 €
4. Kind 215 €

Insgesamt: 773 €
Der Gesamtbetrag von 773 € verteilt sich auf jedes der vier Kinder mit 193,25 € monatlich. Obwohl dem Berechtigten für das zweite Kind lediglich 184 € zustehen, erfolgt die Abzweigung mit monatlich 193,25 €."

Das bedeutet im Umkehrschluß, wenn der Abzweigung stattgegeben wird (was ja möglich ist - man weiß nie), erhält X ab sofort 196,33 Euro Kindergeld?
Außerdem haben wir festgestellt, dass im Augenblick KG nur gezahlt wird, als gebe es 3 Kinder und als hätte X im Augenblick gar keinen Anspruch. (15.04.13)

Kennt jemand diese Situation?
Zieht man dann das KG über 184 Euro vom Unterhalt ab?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2013 14:38
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Die AfA tut so, als ob der UH-Pflichtige seiner UH-Pflicht nicht oder nicht im vollen Umfang nachgekommen ist. Gab es eine Nachfrage seitens der FamK? Für die Folgen gibt es eine 'schöne' Beschreibung in dieser Arbeitsanweisung der AfA nachzulesen: >>Link<<

Für die Umverteilung des KG ist §54 SGB 1 verantwortlich:

(5) Ein Anspruch des Leistungsberechtigten auf Geldleistungen für Kinder (§ 48 Abs. 1 Satz 2) kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, das bei der Festsetzung der Geldleistungen berücksichtigt wird, gepfändet werden. Für die Höhe des pfändbaren Betrages bei Kindergeld
...
  2.    Der Erhöhungsbetrag (Nummer 1 Satz 2) ist zugunsten jedes bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigten unterhaltsberechtigten Kindes zu dem Anteil pfändbar, der sich bei gleichmäßiger Verteilung auf alle Kinder, die bei der Festsetzung des Kindergeldes zugunsten des Leistungsberechtigten berücksichtigt werden, ergibt.

Ich habe im übrigen keine Ahnung, warum Pfändung bei einer Abzweigung eine Rolle spielen sollte. Scheinbar ist das aber so.

Kann nachgewiesen werden, dass das Kind den Unterhalt und das KG die ganze Zeit über bekommen hat? Falls ja, Widerspruch einlegen, Nachweise in Kopie beilegen und notfalls vor dem Sozialgericht Klage einreichen. Allerdings wird das wahrscheinlich teurer werden als klein bei zu geben.

Theoretisch müssten an den KG-Berechtigten jetzt 3 x 193,25€ für die 3 anderen Kinder ausgezahlt werden, also 579,75€. Falls nicht, dies ebenfalls im Widerspruch zum Ausdruck geben mit Verweis auf deren eigene Berechnung zum 1. Kind.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2013 15:29
(@patricia)
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Hallo Oldie,

danke für deine ausführliche Antwort und den Link.

Die FamK hat nachgefragt, Unterhaltspflichtiger hat Kopie der Kontoauszüge und Widerspruch per Fax fristgemäß eingereicht. Post kommt bei unsrer FamK nicht an....
Der Unterhalt wurde bisher immer vollständig gezahlt (abzgl. anteiliges KG). Auch das KG wird vollständig weitergereicht. Zumindest seit es von der FamK an den Unterhaltspflichtigen gezahlt wird.
Es ist also nachweisbar, dass vollständig regelmäßig gezahlt wurde.

Was ich nicht verstanden habe: Wer kann hier pfänden?

Und es wird soweit ich es nachvollziehen kann augenblicklich so gehandhabt als ob Kind X gar nicht mehr berechtigt ist. Denn sonst müßte der Zahlbetrag ein anderer sein.

Wir warten mal ab..  :phantom:

Danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2013 15:34
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Was ich nicht verstanden habe: Wer kann hier pfänden?

Das wurde nicht gesagt. Vielmehr wird bei einer Abzweigung des KG so verfahren, als ob Pfändungsbedingungen vorliegen. Der Bezug auf den Pfändungsparagraphen bringt zum Ausdruck, welch geistes Kind hier gewirkt hat. Es geht mal wieder um Minimierung staatlicher Aufwendungen zu Lasten Dritter, in dem Fall Minderjähriger, und um eine Umdeutung entsprechender Gesetze. Hier überhaupt den Pfändungsparagraphen anzuwenden ist m.E.n. Willkür einer maroden Rechtsausübung. Letzendlich ist es doch lediglich ein Umleitung auf die eigentliche Zielperson, völlig losgelöst von der Rechtslage im EStG, da im EStG ein Kind niemals die berechtigte Person sein kann, lediglich die getätigten Aufwendungen für das Kind sind Bezugspunkt. Und die dahinter steckende Person ist das Ziel.

Und es wird soweit ich es nachvollziehen kann augenblicklich so gehandhabt als ob Kind X gar nicht mehr berechtigt ist. Denn sonst müßte der Zahlbetrag ein anderer sein.

Deine Aussage und auch Deine Bezugnahme verstehe ich nicht. Woraus schlussfolgerst Du, dass das 1. Kind nicht mehr beim KG berücksichtigt wird? Der genehmigte Abzweigungsantrag spricht dagegen. Oder hast Du diesen vergessen? Und nochmal die Frage: Beläuft sich das ausgezahlte KG für die drei anderen Kinder auf 579,75€ ?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2013 23:58
(@patricia)
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Hallo Oldie,

der grüne Beitrag in meinem ersten Threat war komplett von der Seite der AfA kopiert.

Wir bekommen für zwei Kinder (nämlich Nr. 3+ 4) KG. Bisher immer 405 Euro.
Wenn wir für Kind X (bisher Zählkind 1) auch noch beantragen wie vom Amt gewünscht, erhalten wir 589 Euro.
Kind 2 als Zählkind bekommt das KG an seine eigene Mutter ausgezahlt.

Wenn das Amt aber nur 374 Euro auszahlt entspricht dies dem Wegfall von Kind Nr. 1 dem X also. Das bedeutet, es wird so gehandhabt, als ob das Kind gar nicht mehr KGberechtigt ist.

Nun ist es so, dass wir zweifelsfrei nachweisen konnten, dass X Barunterhalt + KG von uns bekommt.
Damit wird nicht abgezweigt, sondern nachgezahlt. Und zwar an uns.

Und wir werden weiterhin KU und KG an Kind X bezahlen.

Es war also nur ein Versuch des Kindes, selbst Bezieher des KG zu werden.

Was uns als Berechtigte zum Lernen gebracht hat. Wie funktioniert Abzweigung und was machen die da eigentlich?!
Mal wieder gegrübelt, gegoooglet und gethreated - kostbare Lebenszeit verbraucht um eigentlich sooooo einfache Dinge zu lösen.

Zum Glück ist das Umgangs-trara bei uns mittlerweile durch und es läuft ein toller Umgang, bei dem Kinder jederzeit über eigene Telefone erreichbar sind. Puh!
Was das angeht - eine Sorge weniger.

Und hiermit verabschiede ich mich ins WE

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2013 17:03
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Es war also nur ein Versuch des Kindes, selbst Bezieher des KG zu werden.

Bleibt die Frage im Raum: Warum, wenn das Kind sowieso dieses Geld bekommen hat? Dachte es, sein Einkommen um diesen Betrag aufzustocken? Interessant, wie schnell Du den Familienfrieden wiederhergestellt siehst Vor allem dann, wenn durch ein persönliches Gespräch statt über Behörden alles geregelt werden kann. Ebenfalls ein schönes WE.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2013 20:41