Hallo zusammen,
ich war persönlich beim Amtsgericht und habe in der Rechtsantragstelle meinen Antrag auf PKH innerhalb der mir gesetzten Frist abgegeben.
Ich hatte einen Ordner mit allen relevanten Unterlagen dabei.
Die dort sitzende Dame sagte mir, dass es ausreicht, wenn sie auf diesen PKH-Antrag bzgl. UG einen Verweis auf das Verfahren bzgl. UK schreibt, da in diesem Verfahren alle aktuellen Unterlagen bereits durch meinen Anwalt vorgelegt wurden.
Die Dame schickte lediglich die anwesende Praktikantin zum Kopieren des Mietererhöhungsbescheides, da dieser dem Gericht noch nicht vorlag.
Damit hatte sich für mich die Angelegenheit erledigt.
Jetzt habe ich einen Beschluss vom AG erhalten, in dem steht:
"... wird der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von PKH zurückgewiesen.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außerordentliche Kosten werden nicht erstattet.
Gründe:
Trotz Aufforderung durch das Gericht hat der Antragsteller seine wirtschaftlichen Verhältnisse nicht nachvollziehbar belegt, insbesondere fehlen Belege zu seinem derzeitigem Erwerbseinkommen. Es fehlt damit an einer ausreichenden Grundlage für die Entscheidung (§ 118 II 4 ZPO)."
Unter diesem Beschluss oder auch unter dem Begleitschreiben steht keine Rechtsbehelfbelehrung. Heißt das, dass ich keinen Wider- bzw. Einspruch oder eine Beschwerde einlegen brauche und ich diesen Beschluss so hinnehmen muss?
Wie beweise ich denn bitteschön, dass ich persönlich den Antrag fristgerecht abgegeben habe und sich das so abgespielt hat, wie es sich abgespielt hat?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank.
Gruß
DmL
Hallo DmL
Ich würde versuchen, Beschwerde einzulegen und anwaltlich erklären, wie es abgelaufen ist.
Die fehlenden Belege mit ''Beschwerde'' einreichen.
Gruss Wedi
Moin,
hiergegen ist das Rechtsmittel der Beschwerde beim OLG möglich.
Es zeigt aber wieder, dass niemandem vertraut werden darf, als dem eigenen (Sach-)Verstand. Mach die Sachen künftig ordentlich und vollständig, auch auf die Gefahr hin, dass du als penibel oder penetrant empfunden wirst.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Da keine Rechtsbehelfbelehrung o. ä. drunter steht, wie lange hat man für eine Beschwerde Zeit?
Müsste eigentlich eine Rechtsbehelfsbelehrung drunter stehen, womit sich mit dem Fehlen dieser die Frist verlängert ähnlich im Verfahrensrecht. Wenn dort eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht drunter steht, hat man nicht nur einen Monat, sondern ein Jahr Zeit, Widerspruch einzulegen.