Hallo
Eine Bekannte hat folgendes Problem: Sie hat gerade ein Kind bekommen und die Vaterschaft wurde im Vorfeld anerkannt. Jetzt rückt der Kindesvater aber seine Geburtsurkunde nicht raus (weil verloren, keine Lust zum Standesamt zu gehen, kein Geld, etc pp) und die Stadt W besteht sowohl auf die Geburtsurkunden und Unterschrift beider Eltern.
Jetzt kann die Mutter also weder KG, noch sonst was beantragen und macht sich ja auch strafbar, weil die Geburt nicht angezeigt werden kann.
Was kann die KM tun?
LG und Danke schon mal im Vorraus.
Hi
so ganz verstehe ich es nicht, mit der vorherigen Anerkennung, da dachte ich, müsste man auch schon die entsprechenden Urkunden vorlegen. Aber vielleicht ist es ja bisher keine offizielle Anerkennung, sondern nur eine mündliche zwischen den beiden?
Der Vater kann seine Geburtsurkunde ja auch online beantragen, und das kostet einen einstelligen Betrag.
Ansonsten würde ich halt so vorgehen, als würde kein Vaterschaftsanerkenntnis vorliegen, und sie benennt den Vater nur. Hier ist dann sicherlich als nächstes das JA einzuschalten, die den mutmaßlichen Vater dann schon auffordern werden, die Vaterschaft anzuerkennen. Wenn er es nicht will, vielleicht hat er ja inzwischen Zweifel, dann wird es eben amtlich festgestellt.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo
Danke für eure Antworten.
Also es besteht kein GSR.
Die Eltern haben sich kurz vor der Geburt getrennt und seit dem "stalkt/terrorisiert" der Kindesvater die Mutter.
Um das mal zu verdeutlichen: 24 SMS in 3 Stunden, während die Mutter im Kreißsaal lag, unter anderem mit Vorhaltungen, das sie sich nicht melden würde ob das Kind schon da ist.
Erpressungen wie: "Ich unterschreibe nichts, nicht mal Elterngeldantrag, solange ich kein Sorgerecht habe."
sind an der Tagesordnung. Er hat auch versucht der KM glauben zu machen, das ihm das hälftige KG zusteht und das sie das an ihn überweisen soll, sobald sie das Geld hat. An Unterhalt ist natürlich nicht zu denken, da er arbeitslos ist (HarzIV) und sich nur die Aufwandsentschädigung als Kommunalpolitiker (Stadtrat) dazu verdient.
Aber das ist eine lange komplizierte Geschichte.
Ich selber kenne die KM nur von Telefonaten, da ich eigentlich mit dem KV mal befreundet war, wohne aber am anderen Ende von Deutschland.
Es geht mir hier nur darum, der Mutter sagen zu können was sie machen kann, um sie zu beruhigen. Das Kind ist erst ein paar Tage alt und ihr Anwalt am We natürlich nicht erreichbar.
Es wurde jedoch die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt unterschrieben, da das der Mutter ziemlich wichtig war. Allein dieser Termin hat 12 Anläufe gebraucht.
Die Stadt besteht auf folgendes:
Folgende Unterlagen sind für die Beurkundung der Geburt unbedingt vorzulegen:
a) komplett ausgefüllter und unterschriebener Fragebogen
b) Familienstand ledig ( d. h. nur wenn bisher noch keine Ehe geschlossen wurde!):
-
Original Geburtsurkunde der Kindesmutter; nicht erforderlich für in W geborene Mütter,
-
Original Geburtsurkunde des Kindesvaters (erforderlich wenn Sie eine
Vaterschaftsanerkennung gemacht haben oder machen werden); nicht
notwendig für in W. geborene Väter,
-
Vaterschaftsanerkennung, und ggf. Sorgeerklärungen
-
Geburtsurkunde des letzten gemeinsamen Kindes
-
Personalausweis der Kindesmutter und ggf. des Kindesvaters (Fotokopie).
Hallo,
also aus meiner Sicht kann Sie bei Stadt nachfragen, was sie unter den gegebenen Umständen machen kann/soll,
beim Jugendamt um Vermittlung und Beistand bitten, u.U. unterstützen die dann auch die Beibringung der Unterlagen, als letztes Klagen.
VG Susi
Moin Moabit,
hier müsste wirklich das JA weiterhelfen können. Da wahrscheinlich auch Unterhaltsvorschuss / Titel zu beantragen ist, wird die KM dort wohl eh über kurz oder lang hin müssen.
Wenn Du wirklich Kontakt zu dem KV hast, könntest Du ja auch mal freundlich auf ihn einwirken und ihn zu einem kooperativen Umgangsstil ermuntern.
Um das mal zu verdeutlichen: 24 SMS in 3 Stunden, während die Mutter im Kreißsaal lag, unter anderem mit Vorhaltungen, das sie sich nicht melden würde ob das Kind schon da ist.
Hier kann man sich natürlich auch mal fragen, ob die KM schon den "Aus"-Knopf am Handy kennt. Bei der heutigen Handy-Generation wahrscheinlich keine leicht zu beantwortende Frage. Wer selbst im Kreissaal unter Wehen noch auf sein Handy starren muss ... ohne Worte 😉 Gruß Ingo
Solange keine gemeinsame Sorgerechtserklärung vorliegt braucht die Frau keine Unterschrift des Vaters. Dann steht er nicht in der Geburtsurkunde.
Soll sie das ganze über das JA klären lassen.
Elterngeld und Kindergeld kann sie beantragen auch ohne Unterschrift, da aus den abzugebenen Unterlagen klar hervorgeht, dass sie erstmal allein erziehend ist.
Beim KG- Antrag gibt sie die letzte bekannte Adresse an oder geht zur Familienkasse und trägt das Problem vor.
A life lived in fear is a life half lived
Hallo
Solange keine gemeinsame Sorgerechtserklärung vorliegt braucht die Frau keine Unterschrift des Vaters. Dann steht er nicht in der Geburtsurkunde.
Da wirfst du wohl ein paar Begriffe durcheinander. Die Sorgerechtserklärung hat nichts mit der Geburtsurkunde zu tun. Die KM kann jeden als Vater angeben, den sie will. In diesem Fall ist das aber gar nicht notwendig, denn:
Es wurde jedoch die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt unterschrieben, da das der Mutter ziemlich wichtig war. Allein dieser Termin hat 12 Anläufe gebraucht.
diese Sache ist schon lange geregelt.
Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo
Da wirfst du wohl ein paar Begriffe durcheinander. Die Sorgerechtserklärung hat nichts mit der Geburtsurkunde zu tun. Die KM kann jeden als Vater angeben, den sie will. In diesem Fall ist das aber gar nicht notwendig, denn:
diese Sache ist schon lange geregelt.
Jemmy
Nein werfe ich nicht. Für den Elterngeldantrag braucht man keine Sorgerechtserklärung und auch nicht die Unterschrift des KV. Sie beantragt es und zwar- da sie alleinerziehend ist- für 14 Monate oder für 28 Monate, wenn sie es sich nur hälftig auszahlen lässt. Und das war mit meinem Beitrag gemeint. Die Anträge werden nur für ihre Seite ausgefüllt und dann abgegeben.
Da es eine Vaterschaftsanerkennung gibt, nimmt sie diese einfach mit bzw. gibt die Kopie im Krankenhaus ab (in Berlin kann man solche Unterlagen nämlich abgeben und dann wird es ans Standesamt weitergeleitet) In der Anerkennung müsste ja alles drinstehen. Mit dem Hinweis der Trennung und des momentan schlechten Verhältnis wird das dann evtl. ja kein Problem für die Geburtsurkunde geben. Dann steht auch der Vater in der Urkunde, was ja nicht zwingend notwendig ist.
KG beantragt sie auch ohne Unterschrift des Vaters und gibt wieder alleinerziehend an, da es kein GSR gibt.
Hoffe, das war jetzt verständlicher.
A life lived in fear is a life half lived
Weder für das Anmelden des Kindes am Wohnsitzes oder Kindergeld noch für sonstwas benötigt man eine Geburtsurkunde.
Das einzige wofür man mW eine Geburtsurkunde DES KINDES braucht ist wenn man einen Pass beantragt. Und da braucht man dann auch die Unterschrift des anderen ET. Warum auch immer
Oder geht es um die Anzeige der Geburt? Dann soll die Stadt W sich mal chillen. Nach meinem Verständnis reichen ihre Geburtsurkunde und höchstens noch die Vaterschaftserklärung. Ich meine, was machen denn Frauen, wenn der Vater unbekannt ist? Kriegen die kein Kindergeld?
Das Bundesfamilienminsterium sagt:
Geburt: Anzeige der Geburt und Geburtsurkunde
Die Geburt eines Kindes muss von dem Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren ist, innerhalb einer Woche beurkundet werden.
Pflicht zur Anzeige der Geburt
Die Geburt muss von dem Vater des Kindes, wenn er die elterliche Sorge mitträgt, oder der Mutter gemeldet werden. Sollten die sorgeberechtigten Eltern dazu nicht in der Lage sein, kann diese Aufgabe jede andere Person, die bei der Geburt anwesend war, wie zum Beispiel Hebammen, Entbindungspflegerinnen oder Entbindungspfleger und Ärztinnen und Ärzte, beim Standesamt übernehmen.
Bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen übernimmt der Träger der Einrichtung die Anzeige der Geburt. Private Kliniken müssen dazu befugt sein.
Notwendige Unterlagen zur Beurkundung
Zur Beurkundung der Geburt werden folgende Unterlagen benötigt:
ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme beziehungsweise der Entbindungspflegerin oder des Entbindungspflegers über die Geburt,
gültiger Personalausweis oder Reisepass der Mutter und gegebenenfalls des Vaters,
bei verheirateten Paaren zusätzlich das Familienbuch oder eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Heiratsurkunde).
Ist die Mutter geschieden oder verwitwet, muss dem Familienbuch ein Scheidungsvermerk beziehungsweise die Sterbeurkunde des Mannes beiliegen. Ledige Mütter benötigen bei der Beurkundung ihre Geburtsurkunde. Gegebenenfalls können auch ein Nachweis über eine bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärungen sowie der Geburtsnachweis des Vaters eingereicht werden.
Bedeutung der Geburtsurkunde
Das Standesamt stellt Geburtsbescheinigungen aus, die für den Antrag auf Kindergeld und Elterngeld sowie zur Meldung bei der Krankenkasse oder für religiöse Zwecke (zum Beispiel zur Taufe) benötigt werden.
Zudem wird die Geburt dem Einwohnermeldeamt bekannt gegeben. Dies ist unter anderem für die Ausstellung eines Kinderausweises oder für die Eintragung des Kindes in die Lohnsteuerkarte wichtig.
Die Eltern wohnen aber nicht zufällig unter der gleichen Adresse?