Guten Morgen,
ich habe mich nach langer Überlegung dazu durchgerungen, meinen Sohn in eine Einrichtung zu geben. Es ist nicht mehr leistbar für mich, da er gut 500 % benötigt. Er ist quasi wie ein kleines Duracell-Männchen (ADHS extrem) und Asperger.
Jetzt im Mai fahre ich für mind. 5 Wochen zur Reha und er ist während dessen über das Jugendamt in einer heilpädagogischen Einrichtung in Schleswig-Holstein untergebracht. Soweit so gut. Ich habe mir die Einrichtung angeschaut und auf mich macht sie einen sehr guten Eindruck. Fahrtzeit eine Strecke ca. 1 - 1,5 Stunden je nach Verkehr.
Angedacht ist, dass er nach meiner Reha dort auf Dauer untergebracht wird. Die Verhandlungen mit dem Jugendamt und dem Autismus-Institut laufen bereits.
Ich bin total unsicher, weil ich nicht weiß, was für ein Rattenschwanz dort dranhängt, gerade finanziell. Dass das Kindergeld direkt einkassiert wird, ist klar. Was passiert aber mit dem Pflegegeld? Soweit ich weiß, wird es um die Tage gekürzt, wo er nicht zu Hause ist.
Dann weiß ich nicht, ob er umgemeldet werden muss. Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass A) mein Gehalt sinkt (kinderbezogener Bestandteil im Ortszuschlag (sehr alter Vertrag, daher noch gültig)). B) Das Jugendamt Hamburg wäre nicht mehr zuständig und Schleswig-Holstein ist grausam was die Förderung von Autisten angeht….
Da finge ich mit allen Kämpfen wieder von vorne an, obwohl es genau das ist, was mich krank gemacht hat.
Was passiert mit den anderen Teilen der Pflege wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege. Ich habe es sonst dazu genutzt, dass er zumindest einmal im Jahr über meinen Arbeitgeber in die Ferienfreizeit für Kinder mit Handicap fahren kann.
Was mir sauer aufstößt, ist, dass sein Vater ebenfalls angeschrieben wird. Der will doch eh nichts mit seinem Sohn zu tun haben und von ihm nichts wissen. Muss ich mich mit ihm dann auch wieder auseinander setzen?
Was ist mit den Fahrtkosten? Immerhin rund 100 km eine Strecke. Wird das berücksichtigt? Wenn ich so runtergedrängt werde, könnte ich mir die Fahrten zum Holen und Bringen nicht mehr leisten.
Inzwischen habe ich mir die Kostenverordnung und die Richtlinien zu der Problematik besorgt. Nach der Berechnung würde wohl nichts dabei herauskommen bzgl. Kostenheranziehung. Aber wie ist es rechtlich? Hat das Jugendamt die gleichen „Möglichkeiten“ wie z. B. das Sozialamt? Meine Befürchtung ist, dass ich in Zukunft arg drangsaliert werde, so nach dem Motto: Lege x Bewerbungen pro Monat vor, um mehr zu verdienen um mehr Kosten tragen zu können. Wie sieht es mit Vermögen aus und dessen Einsetzung/Verbrauch? Aaarrrggghhh
Für Tipps wäre ich dankbar.
LG
Phili
Hallo Phili,
das tut mir sehr leid, zu hören.
Für euch beide.
Deine Fragen kann ich dir leider nicht beantworten, auch wenn mein Jüngster auch ADHS-Aspi ist.
Die Situation ist aber bei ihm wohl nicht so schwerwiegend wie bei dir.
Auch wenn es auch nicht ohne ist.
Wie alt ist er?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
danke Dir....
Um ehrlich zu sein, ist es die schwerste Entscheidung in meinem bisherigen Leben, aber ich denk auch, dass in erster Linie mein Sohn dadurch nur profitieren kann. Es sind meine eigenen Gefühle, die das so schwer machen.
Er wird jetzt in ein paar Tagen 9 Jahre alt.
LG
Phili
Moin Phili,
Dass das Kindergeld direkt einkassiert wird, ist klar.
Nööö, so klar ist das nicht!
Vereinfacht dargestellt: Solange du für deinen Sohn noch Kosten selber bezahlst (das können m.E. auch die Fahrtkosten sein, um deinen Sohn abzuholen), die mindestens so hoch sind wie das Kindergeld, ist die Abzweigung des Kindergeldes durch den Sozialhilfeträger unzulässig. Versuchen werden die dass wohl trotzdem. Ich weiss ja nicht, ob ich hier Werbung für ein anderes Forum machen darf, aber da es kein Konkurrenzforum ist tue ich es trotzdem mal: Schau mal bei http://www.intakt.info/forum/forumdisplay.php?67-Sozialrecht-Schwerbehindertenausweis-Eingliederungshilfe dort findest eine Fülle von Infos zu dem Thema
Dann weiß ich nicht, ob er umgemeldet werden muss. Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass A) mein Gehalt sinkt (kinderbezogener Bestandteil im Ortszuschlag (sehr alter Vertrag, daher noch gültig))
Ob er umgemeldet werden muss, weiss ich auch nicht. Aber hängt denn der Kinderzuschlag von der Meldeadresse ab??? Würde mich sehr wundern. Ich hab auch noch so nen alten Vetrag, allerdings mit dem Land NRW. Bei uns hängt der Kinderzuschlag nur davon ab, ob IRGENDWER für das Kind Kindergeld bezieht. Mein Sohn wohnt bei meiner Exe (KG an EXE), eine Tochter studiert in einem anderen Bundesland (bekommt KG selber), eine Tochter lebt bei mir (KG an mich). Für alle 3 Kinder bekomme ich den Kinderzuschlag. Logischerweise ist nur die bei mir lebende Tochter auch bei mir gemeldet.
Was mir sauer aufstößt, ist, dass sein Vater ebenfalls angeschrieben wird. Der will doch eh nichts mit seinem Sohn zu tun haben und von ihm nichts wissen. Muss ich mich mit ihm dann auch wieder auseinander setzen?
Das der Vater auch angeschrieben wird, ist doch logisch. Erstens möchte man von ihm vielleicht eine Kostenbeteiligung, Zweitens, zumindest falls GSR besteht, muss er der Unterbringung ja auch zustimmen. Und nein, die Behörde interessiert es überhaupt nicht, ob er sich bisher für sein Kind interessiert hat. Die arbeiten einfach ihr Programm ab. Müssen sie auch.
Viele Grüße, viel Kraft und alles Gute für deine Reha wünscht
Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Vielen Dank Krümelmonster.
Ich werde mich dort mal weiter umsehen.
Aber so ganz verstehe ich das nicht.
Mein Sohn ist dem § 35a SGB VIII zugeordnet (seelische Behinderung) und somit greift ausschließlich die Kinder- und Jugendhilfe. Mit dem Sozialamt haben wir gar nicht zu tun. Bei uns ist das Jugendamt zuständig. Da gabs auch schon ordentlich Ärger, weil die Behörden sich ein Kompetenzgerangel zu Lasten meines Sohnes lieferten, wo ich dementsprechend "ausgeflippt" bin. Inzwischen bin ich da recht gut aufgestellt in dem Gebiet. Bei dem jetzigen Thema weiß ich aber noch nicht weiter.
Ich selbst oder mein Sohn bekommen, bis auf das Kindergeld, keinerlei staatliche Leistungen. Was ich bisher verstanden habe ist, dass ein Abzweigungsantrag bei der Familienkasse seitens des Sozialamtes (bei uns Jugendamt) nicht statthaft ist. Mmmhhh, so stehts aber im SGB drin, dass das als Mindestelternanteil gewertet wird. Zusätzlich noch was um die 30 Euro als Ersparnis, wenn ich richtig gelesen habe.
Ich kriege mal wieder die Krise hier...
Aber danke für den Tipp.
LG
Phili