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Kindererziehungszeiten und die RV

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das SV-Recht ist echt nicht mein Ding. Wie ist das eigentlich mit den Kindererziehungszeiten. Die Große ist ja nun seit Juli 2004 bei mir. Dann kam kurz der Lütte für 5 Monate dazu. Hat das nicht Einfluss auf die Rente? Ich weiß, ich weiß, bis es bei mir so weit ist, gibt's die Einheitsrente. Nett wäre es aber doch schon, wenn's drin stünde.

Wer weiß da was ?

DeepThought

[Editiert am 3/12/2005 von DeepThought]

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2005 16:28
(@lilli)
Rege dabei Registriert

Hi,

ich hab gerade mal meine Rentenunterlagen durchgeschaut. Als Kindererziehungszeiten stehen bei mir nur die Zeiten drin, in denen ich im Erziehungsurlaub war. Bei meinem Großen war es damals (1990) nur ein Jahr, beim meinem Mittleren waren es 3 Jahre und für den Kleinen habe ich letztens einen Brief von der BfA bekommen, das ich in der Zeit des Erziehungsurlaubes pflichtversichert bin ...

Zitat aus dem Brief:
... "Für einen späteren Rentenanspruch werden Sie in diesen drei Jahren so gestellt, als wenn Sie einer Beschäftigung mit einem Bruttoverdienst von zurzeit etwa 2500 Euro monatlich nachgehen würden, das ist der Durchschnittswert aller Versicherter in diesem Jahr.
Sollten Sie eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung/Tätigkeit ausüben oder als Sozialleistungsbezieherin bereits versichert sein, so wirkt sich die Kindererziehungszeit zusätzlich aus. Sie wird jedoch ggf. auf den Betrag begrenzt, der zusammen mit dem versicherten Entgelt die Beitragsbemessungsgrenze von zurzeit monatlich 5200 Euro erreicht." ...

Also nach meinem Verständnis, wenn deine Kinder schon älter sind, hat sich das mit den Kindererziehungszeiten erledigt.

Grüße
lilli

Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2005 17:06
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Deep,

ich hoffe ich bringe wegen meinem Hormonhaushalt nicht schon wieder was durcheinander 😉

Kindererziehungszeiten : wie lilli schon schrieb. da muß sich wohl was geändert haben, denn es hieß sonst immer, ab dem ersten Monat nach der Geburt und endet nach 36 Kalendermonaten.
Die Kindererziehungszeit wird grundsätzlich erstmal bei der Mutter angrechnet. Falls der Vater dies übernimmt oder beide sich die Kindererziehungszeiten teilen, dann müßen beide durch eine übereinstimmende Erklärung festlegen, bei wem die Kindererziehungszeiten angerechnet werden.

DANACH:

Berücksichtigungszeiten

Gilt von der Geburt bis zum vollendeten 10.Geburtstag des Kindes. Bei mehreren Kindern zählt das jüngste Kind. Auch hier wird dies erstmal der Mutter zugeordnet. Wenn die Kids bei Dir sind, dann müßt ihr auch beide beim Rentenversicherungsträger eine Übertragung beantragen. Rückwirkend nur zwei Monate.
Besonders interessant bei einer Scheidung ( aber ich bin nicht sicher ob ihr dann auf eine gemeinsame Erklärung verzichten könnt.... )

Berücksichtigungszeiten begründen alleine weder den Rentenanspruch, noch erhöhen sie diesen.

Aber:

im Zusammenhang mit anderen rentenrechtlichen Regelungen machen sie sich positiv bemerkbar, z.B.

- können sie die Anwartschaft auf eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aufrechterhalten,
- werden sie auf die Wartezeit von 35 Jahren (für bestimmte Renten) angerechnet,
- können sie sich bei der Bewertung der beitragsfreien Zeiten (Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Zurechnungszeit) rentensteigernd auswirken.

Aber bitte nicht vergessen: Berücksichtigungszeiten müßen dem Versicherungsträger mitgeteilt werden!!!!!

ähm *hüstl* von der Erziehungsrente will ich erstmal nicht reden....
Hoffe das hat etwas geholfen oder so.

PS: Falls das jetzt hier schon steht, mein Modem ist seeehr langsam, bei mir steht nur lillis antwort 🙂

grüße,
paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2005 18:29
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

.... und hier noch der link zu paulina's ausführungen: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_34460/de/Inhalt/Formulare__Publikationen/Formulare/Versicherung/V810,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/V810

ulli
verd..., ich krieg das immer noch nicht hin mit den links....

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2005 02:07