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Kindergeld

 
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

ich hab da mal eine Frage zum Thema Kindergeld und Hartz-4:

Meine bald Ex-Frau kämpft mit klauen und Zähnen um das Kindergeld. Weil ich die meiste Zeit die Sorge um unseren Sohn übernehme,  und auch so gut wie alle größeren Ausgaben  Frage, habe ich bei ihrem Auszug das Kindergeld für mich beantragt. Davor ist es auf ihr Konto überwiesen worden.

Gegen meinen Antrag hat sie nun Widerspruch eingelegt. Wie lange sich das noch hin sind, steht in den Sternen.

Eine Frage diesbezüglich habe ich:

Meine ex-Frau bekommt unterstützend Hartz IV. Ich arbeite 35 Stunden pro Woche und nicht auf die Unterstützung des Jobcenters angewiesen. Verstehe ich es richtig, dass in dem Fall, dass meine Ex-Frau das Kindergeld tatsächlich weiter bekommen sollte, dies eins zu eins auf ihren Hartz IV-Regelsatz angerechnet wird? Sprich: falls sie tatsächlich obsiegen sollte, dann das Geld durch den Schornstein rausgeblasen wird?

Das wird/würde sie zwar auf keinen Fall aufhalten, weil der Rachegedanke nach wie vor im Vordergrund steht; es würde mich nur einmal der Neugier halber interessieren.

Liebe Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2018 12:40
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich kann nur aus dem Bauch heraus antworten. Oftmals ist es auch so, dass die ARGE jemandem Flöhe ins Ohr setzt, ohne dass dies tatsächlich gegeben ist.

Bei der klassischen Unterhaltsverpflichtung wird das KG halbiert und verrechnet. Beim Wechselmodell ebenso, aber halt nach Einkommen gequotelt. Wenn jetzt aber eine solche Konstellation auftritt wie bei Euch, dann muss ein Elternteil das KG beantragen und erhalten, dies wird dann wiederum im Innenverhältnis ausgeglichen.
Wenn ich es richtig verstehe, will die KM dies dann ganz behalten. Da Du das Kind über 50% betreust, würde ich hierauf verweisen und gut ist. Die Familienkasse hat nur zu prüfen, ob der Anspruch vorliegt und nicht zu entscheiden, wo das Kind liebt bzw. dies zu beurteilen.

Sollte die Ex das KG bekommen, auch evtl. Anteile im Innenverhältnis, werden zu 100% auf den Bedarf des Kindes angerechnet, für das sie ebenfalls noch Leistungen beantragen wird. Ja, damit wäre das Geld dann in den ALG II Satz eingerechnet.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2018 13:20
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus PausBanderI!

Meine bald Ex-Frau kämpft mit klauen und Zähnen um das Kindergeld. Weil ich die meiste Zeit die Sorge um unseren Sohn übernehme,  und auch so gut wie alle größeren Ausgaben  Frage, habe ich bei ihrem Auszug das Kindergeld für mich beantragt. Davor ist es auf ihr Konto überwiesen worden.

Bei wem ist das Kind gemeldet? Meines Wissens wird an dem Elternteil, bei welchem das Kind gemeldet ist, das KG ausbezahlt, unabhängig von Betreuungs- oder Umgangszeiten.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2018 14:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im <a href="https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf>Merkblatt" Kindergeld</a> steht auf Seite 24

"Für  ein  Kind  kann  immer  nur  eine  Person  Kindergeld  erhalten.  Es  wird  dem  Elternteil  gezahlt,  der  das  Kind  in  seinen 
Haushalt  aufgenommen hat. Lebt das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils, erhält  das  Kindergeld  derjenige  Elternteil,  der  dem  Kind  laufend  (den  höheren)  Barunterhalt  zahlt;  andere  Unterhaltsleistungen bleiben außer Betracht. Wird dem Kind von beiden Elternteilen kein Barunterhalt  oder  Barunterhalt  in  gleicher  Höhe  gezahlt,  können  die Eltern untereinander bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten  soll.
....
Wenn  mangels  Einigung  keine  Berechtigtenbestimmung  getroffen  wird,  muss  das  Amtsgericht  als  Familiengericht  auf  Antrag  den  vorrangig Kindergeldberechtigten festlegen. Den Antrag kann stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Zahlung des Kindergeldes hat. "

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2018 14:59
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Darum gehts aber nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2018 23:35
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

doch, weil Dir das KG zusteht.
Zum anderen ist es so, dass das KG in H4 enthalten ist, Deine Ex also nicht mehr Geld bekommt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2018 23:38