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Kindergeld bei Umzug des Kindes

 
(@peddy4711)

Hallo,

folgende Situation: Mein Sohn (10) ist am 08.09.2017 zu mir gezogen. Die KM hat mir für September & Oktober das Kindergeld überwiesen, da die Änderung bei der Familienkasse einige Wochen gedauert hat.
Nun hat Sie ein Schreiben zwecks "Erstattung von Kindergeld" für Oktober 2017 von der Familienkasse erhalten. Laut diesem Schreiben habe ich angeblich erst ab Oktober 2017 Anspruch auf Kindergeld für meinen Sohn. Nun will Sie von mir das Kindergeld für September zurückerstattet haben.

Wieso erst ab Oktober? Das Kindergeld ist doch für das Kind gedacht, also wäre eine "Aufteilung" im September zu 8/30 (~51€ für die 8 Tage bei Ihr) und 22/30 (~141€ für die 22 Tage bei mir) doch gerechtfertigt, oder?

Ich habe ausserdem den kompletten Unterhalt für September 2017 überweisen müssen, obwohl er ab 08.09. bei mir lebt. Hier habe ich schon nichts zurückbekommen, da der Unterhalt bei Zahlung wohl sofort als "verbraucht" angesehen wird.

Lieben Gruß
Peddy

Zitat
Geschrieben : 27.10.2017 17:11
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie ist euer Verhältnis? Kann man das bei einer Tasse Kaffee bereden oder ist die KM ein Fall von Orkan falls es nicht so geschieht wie von ihr befohlen?

Ansonsten argumentiere ihr gegenüber doch mit der 8/30 Regelung und überweise ihr das entsprechende Geld.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2017 17:37
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

für das Kindergeld sind immer beide Eltern berechtigt, aber es kann nur einer bekommen. Wenn Du erst im September den Wechsel gemeldet hast dann geht es erst ab Oktober an Dich.
Mit Kindergeldberechtigung hat das nichts zu tun. Schliesslich ist beim Unterhaltszahlbetrag das halbe Kindergeld berücksichtigt.

Über den  Unterhalt lässt sich vortrefflich streiten, die Kosten für den Streit dürften aber die Summe bei weitem übersteigen.

Wenn sich Eltern vernünftig einigen können, dann sollte all das kein Problem sein.

Freu Dich, dass Dein Kind bei Dir lebt und vergiß den Rest einfach.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2017 17:39
(@peddy4711)

Hallo,

Freu Dich, dass Dein Kind bei Dir lebt und vergiß den Rest einfach.

Klar freu ich mich. Aber er kam nur mit einem kleinen Reisekoffer zu mir. Ich muss(te) quasi alles neu beschaffen, egal ob Kleidung, Schulsachen, Bücher usw.! Von der Kinderzimmerausstattung mal ganz abgesehen.

Lieben Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2017 12:04
(@papahochx)
Zeigt sich öfters Registriert

Laut dem Merkblatt Kindergeld ( https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/merkblatt-kindergeld/73894 S.27) hat derjenige Anspruch auf das Kindergeld der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat und zwar ab dem Monat in dem er es aufgenommen hat. Das Kindergeld kann auch rückwirkend beantragt werden und wir dann entsprechend nachgezahlt.
Derjenige der bisher das Kindergeld bekommen hat bekommt dann Post von der Familienkasse mit einem Formular das auszufüllen ist. Auf diesem Formblatt kann der neue Kindergeldberechtigte dann ggf. bestätigen, dass der bisherige Empfänger das Kindergeld für den fraglichen Zeitraum weitergeleitet hat oder halt auch  nicht. Wurde es weitergeleitet gibt es logischerweise keine Nachzahlung ansonsten schon.
Bei mir hat das seinerzeit für sechs Monate reibungslos funktioniert. Wenn man mal davon absieht, dass die KM den entsprechenden Betrag zurückzahlen durfte. Die Familienkasse ist an der Stelle auch recht schmerzfrei und rechnet ihr Guthaben einfach mit evtl. Ansprüchen für weitere Kinder auf. Sprich: Es gibt den einen oder anderen Monat kein Kindergeld für den bisherigen Empfänger bis das Konto ausgeglichen ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2017 22:40