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Kindergeld, Krankenkasse, etc.

 
(@davidol77)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich habe seit ca. 1 Woche meinen zweijährigen Sohn bei mir im Haushalt,
und jetzt kommen einige Fragen auf:
- Wie und wo genau beantrage ich, dass das Kindergeld an mich überwiesen wird?
- Muss bereits geleisteter Unterhalt an die KM für diesen Monat anteilig an mich zurück überwiesen werden?
- Muss die KM anteilig für diesen Monat bereits Unterhalt leisten?
- Sollte der Kleine über mich krankenversichert werden? (Bis jetzt bei der KM, die weiter weg wohnt)
- welche Unterlagen brauche ich zum ummelden?

Grüße

David

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2008 09:49
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi David

falls Kindergeld für Dich noch ein Fremdwort ist so schau mal >>hier<< und lese es aufmerksam, vor allem welche Unterlagen und Nachweise Du beifügen musst. Fehlt was, so verzögert sich alles im Schnitt um 4 Wochen. Wichtig ist, Du bist jetzt alleinig anspruchsberechtigt, d.h. mit dem Monat Juni darf die KM das KG nicht mehr bekommen - falls doch wird es von der FamK zurückgefordert. Den Antrag und weitere Auskunft findest Du >>hier<<.
Wegen UH für den laufenden Monat würde ich kein Fass aufmachen. Bei der KV erscheint es sinnvoll, wenn Du das Kind bei Dir versicherst, da Rechnungen etc immer an den versicherungsnehmer gehen und Du ja i.d.R. die Arztbesuche machen wirst. Notwendig ist es jedenfalls nicht.
Welche Unterlagen Du benötigst sagt Dir Deine KK.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2008 10:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin David,

- Wie und wo genau beantrage ich, dass das Kindergeld an mich überwiesen wird?

Bei der Familienkasse.

- Muss bereits geleisteter Unterhalt an die KM für diesen Monat anteilig an mich zurück überwiesen werden?

Leider nein,

- Muss die KM anteilig für diesen Monat bereits Unterhalt leisten?

Auch leider nein.

- Sollte der Kleine über mich krankenversichert werden? (Bis jetzt bei der KM, die weiter weg wohnt)

Eigentlich ist es unerheblich. Ich würde einen leistungsvergleich machen und dann entscheiden.

- welche Unterlagen brauche ich zum ummelden?

Da du ein Mann bist, den ABR-Beschluss

Denke bitte daran, dass du ab sofort in die St.-Kl. 2 wechseln kannst, so du allein lebst, und im Rahmen der ESt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragst.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2008 10:36