Wie dämlich muß man sein, um in einer Behörde arbeiten zu dürfen.
Letztes jahr habe ich anch unserer Hochzeit beider KG-Kasse angerufen und darum gebeten uns einen Änderungsantrag zuzustellen, damit mein Mann als berechtigter für meine Kinder geführt werden kann und wir so in den Genuß des Zählkindervorteils kommen. Passier ist nix. Ok, wir haben´s dann auch schleifen lassen.
Vor einigen Wochen kam dann ein Schrieb, das man beim Abgleich der Daten bemerkt hätte das ich geheiratet hätte und das daher überprüft werden müsse, ob überhaupt noch ein Anspruch besteht. Ok, kein Problem. Wir haben das Ding ausgefüllt und zurückgeschickt.
5 Tage später erneute Post. Mein Mann solle bestätigen, das ich die Änderung des KG-Berechtigten von mir auf ihn gewollt habe und das das mit dem Antrag so weiterlaufen soll (warum haben wir denn auf dem ersten Antrag wohl beide unterschrieben???)
So nun das völlig absurde. Seine Ex-Frau trägt den gleichen Vornamen wie ich und seinen nachnamen. Ich trage einen Doppelnamen. Nun kam gestern Anruf, das da was mit dem Antrag nicht stimmen könne. Da seine Ex-Frau KG bezieht könne er es nicht beantragen. Nur für meinen Sohn, nicht für die beiden Töchter. Das diese ganz und gar nicht seinen Namen tragen war irgendwie unter den Tisch gefallen. Ok, das konnte er dann telefonisch aufklären. Zeitgelich bekam aber ich ein Schreiben, das ich als KG-Berechtigte gestrichen wurde und mein Mann eingetragen wurde. Das GK wird am Juli 2007 an ihn ausgezahlt (soweit ok und ging recht flott). Gleichzeitig bekam aber auch mein Mann einen Brief. Ich dachte natürlich das da der neue Bescheid drinliegt. Nö, weitgefehlt. er beklam ein Schreiben, das über seinen Antrag noch nicht entschieden werden konnte, da man den Zählkindervorteil noch nicht überprüfen konnte, da die Lebendbescheinigungen seiner beiden leiblichen Kinder noch fehlen würden (von dieser bescheinigung war bisher nicht die Rede). haben wir gestern noch geholt undabgeschickt.
So und nun sind wir gespannt an wen, wann und wohin das KG ausgezahlt wird. Ich hab schon die Befürchtung das seine Ex einen unerwarteten Geldregen bekommt.
Unbeantwortet ist auch die Frage wie die Zählkinder gerechent werden. An sich bekommt ja das erhöhte KG ja imemr für die beiden jüngsten Kinder. Nun ist abermein Sohn der jüngste und seine eine Tochter die zweitjüngste im Bunde...Frage an den netten MA, wie das nun ist. 5 Kinder hieße ja zweimal erhöhtes KG. Aber eines dieser "berechtigten" Kinder lebt nicht bei uns. Antwort des MA: Keien Ahnung wie das gehandhabt wird. Sowas kommt nämlich nicht vor * :knockout:
Ich mußte mir einfach mal Luft machen.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen