Guten Abend!
Mein Ex und ich werden ab Herbst das Wechselmodell praktizieren.
HURRA!
Allerdings sind wir beide finanziell etwas knapp. Und haben uns über den Kinderzuschlag informiert. Mein Ex hat auf Nachfrage beim Amt allerdings zu hören bekommen, dass bei einem Wechselmodell kein Anspruch bestünde, da ja ein Elternteil Unterhalt zahlen könne/müsse.
Davon finde ich in den Merkblättern aber nichts?!
Weiß jemand, ob das stimmt?
Grüße
Sakoku
Hallo,
steht bei mir auch an. Sie ist Hartz IV Empfängerin. Ich zahle KU und soll Betreuungsunterhalt bezahlen. Kann aber auch noch nicht sagen wie mein Urteil lauten wird. Habe unseren 11 jährigen Sohn zur Hälfte bei mir. Den Kindesunterhalt kann ich noch aufbringen in voller Höhe. Nur den Betreuungsunterhalt , dann kann ich mir abschminken mein Sohn nach die Hälfte der Zeit bei mir zu haben. Gib mal mehr Daten an wie Dein Fall aussieht.
Gruß
Sven