Klage auf Auskunfts...
 
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Klage auf Auskunftsrecht

 
(@vater_08)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig  🙂

Es geht speziell um den Ablauf beim Verfahren und um §1686 BGB.

Ich muss nun notgedrungen Klage beim Amtsgericht einreichen, eine gütige außergerichtliche Einigung zwischen KM und KV ist nicht in Sicht.
Sowohl das Einschalten des JA und auch ein Schreiben an die KM brachte keine Einigung.

Nun sind die Fragen:
1. Wie klagt man ohne Anwalt in diesem Falle? Einfach zum zuständigen Amtsgericht hinfahren und Klage einreichen?
2. Wie lange dauert so ein Verfahren (falls jemand Erfahrungen damit hat)?
3. Wie sollte so eine Klage nach §1686 BGB aussehen? Vorlage--> http://www.vatersein.de/Forum-topic-18955.html ?
4. Wird bei einem solchen Verfahren ggf. PKH zugelassen oder muss man das selbst zahlen?
5. Wie werden die Kosten (Fahrkosten, Gerichtskosten, ect.) des gerichtlichen Verfahrens aufgeteilt, wenn der KV komplett "gewinnt"?

vater_08

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2010 21:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

1. Wie klagt man ohne Anwalt in diesem Falle? Einfach zum zuständigen Amtsgericht hinfahren und Klage einreichen?

Jep. Wobei ich persönlich einen eigens formulierten und dem AG zugesandten Antrag vorziehen würde.

2. Wie lange dauert so ein Verfahren (falls jemand Erfahrungen damit hat)?

0 bis 2 Jahre.

3. Wie sollte so eine Klage nach §1686 BGB aussehen? Vorlage--> http://www.vatersein.de/Forum-topic-18955.html ?

So könnte es aussehen, natürlich um individuelle Themen und Gründe modifiziert.

4. Wird bei einem solchen Verfahren ggf. PKH zugelassen oder muss man das selbst zahlen?

Das hängt von deinem Einkommen ab. Die VKH würde im Falle der Selbstvertretung dann nur die Gerichtskosten decken müssen.

5. Wie werden die Kosten (Fahrkosten, Gerichtskosten, ect.) des gerichtlichen Verfahrens aufgeteilt, wenn der KV komplett "gewinnt"?

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Die Quotelung der Verfahrenskosten obliegt dem Gericht und richtet sich auch nach der Leistungsfähigkeit.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2010 22:13
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

1. Wie klagt man ohne Anwalt in diesem Falle? Einfach zum zuständigen Amtsgericht hinfahren und Klage einreichen?

Antwort

Einfach zum zuständigen Amtsgericht hinfahren und Klage einreichen?

2. Wie lange dauert so ein Verfahren (falls jemand Erfahrungen damit hat)?

Je nachdem, wie schnell der Richter ist

3. Wie sollte so eine Klage nach §1686 BGB aussehen? Vorlage--> http://www.vatersein.de/Forum-topic-18955.html ?

Siehe Vorlage, kann aber nur individuell gesagt werden

4. Wird bei einem solchen Verfahren ggf. PKH zugelassen oder muss man das selbst zahlen?

Liegt an den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisssen des Antragstellers

5. Wie werden die Kosten (Fahrkosten, Gerichtskosten, ect.) des gerichtlichen Verfahrens aufgeteilt, wenn der KV komplett "gewinnt"?

Bei PKH bewilligung kann dir der Anwalt Fahrtkosten in Rechnung stellen, Gerichtskosten zahlst du dann nicht.

Alles andere ist Spekulation und kann so nicht beantwortet werden, jedenfalls von mir nicht.

Gruss Wedi

Sorry, habe deine schnelligkeit übersehen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2010 22:17
(@vater_08)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke erst einmal für die Antworten.
Eine Frage hätte ich noch, muss ich wenn ich PKH beantragen möchte das im Antrag (der Klage) erwähnen?

Sorry aber ich habe hiervon noch null Ahnung! 😉

vater_08

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2010 10:16
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
Nein, der PKH Antrag und die Klageschrift haben nichts miteinander zu tun, es sei denn du möchtest nur bei PKH Bewilligung Klage einreichen, dann wird der Antrag so formuliert, das nach PKH Bewilligung Klage eingereicht wird.
PKH Bewilligung richtet sich nicht nur nach deinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, sondern auch auf die Aussicht auf Erfolg, soll heissen bei mutwilliger Klageeinreichung wird PKH zurückgewiesen.In dem PKH Antrag musst du die Klage, oder deine Belange erklären und begründen.
Den Vordruck den comet für sich ausgearbeitet hat, musst du individuell für dich umstellen und den Antrag so stellen, das nach Bewilligung von PKH folgender Antrag gestellt wird.
Vorsicht aber bei dem PKH Antrag, dort sind keine Patzer erlaubt und wird schnell abgelehnt.

Wenn du unbedingt Klage einreichen willst, also notfalls auch ohne PKH, kannst du auch nur die Klageschrift einreichen und nebenbei für das Verfahren mit Aktenzeichen PHK beantragen, dann läufst du nicht Gefahr, das die PKH und somit auch die Klage abgewiesen wird.

Glaube das muss so richtig sein, wenn nicht bitte ich um Verbesserung.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2010 11:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Sorry aber ich habe hiervon noch null Ahnung!

Ist es dann nicht etwas riskant, ohne RA zu agieren? Wenn du VKH bekommst, ist es doch eh egal.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2010 13:49
(@schmusepapa)
Registriert

Glaube das muss so richtig sein, wenn nicht bitte ich um Verbesserung.

Ja, ist soweit richtig.
Üblicherweise wird ein PKH-Antrag gestellt, in dem die Klage (zumindest grob) begründet wird. Das Gericht prüft erst die wirtschaftlichen Verhältnisse und dann die Erfolgsaussichten. Die Gegenseite wird normalerweise zur Stellungnahme aufgefordert.

Wird die PKH mangels Erfolgsaussichten abgelehnt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass auch die Klage abgewiesen wird. In einem solchen Fall sollte man eine Klage noch einmal überdenken.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2010 15:30
(@vater_08)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich muss leider dieses Thema noch einmal auskramen.
Ich habe 2011 die KM über meine Anwältin aufgefordert, mir eine halbjährliche Auskunft zu erteilen. Dies geschah auch im ersten Moment.

Es ist nun so, dass die KM die Auskunft später erteilt als im Halbjahresrythmus. Ständige Erinnerungen an die KM sind notwendig, Provokationen bleiben ihrerseits dann nicht aus. Wenn ich Sie nicht erinnern würde, dann würde ich wahrscheinlich gar keine Auskunft bekommen.
Da es mMn ersichtlich ist, dass die Lage nicht besser wird, würde ich "gerne" nun doch klagen.   

Hat einer von euch Erfahrung mit der Kostenaufteilung?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2013 04:41