Hallo zusammen, ich habe mich von meiner Ex Ende Mai getrennt. Als ich von einem Besuch wieder zurück in unsere gemeinsame Wohnung wollte, war das Schloss widerrechtlich ausgetauscht und sie ist mit unserer Tochter zu ihren Eltern gezogen. Es folgten 2 lange Monate, bis zum Gerichtstermin, wo ich das gemeinsame Sorgerecht verteidigen und auch 3 Tage / Woche meine Tochter betreuen kann.
Ich bin seit Oktober 2008 in Elternzeit gegangen und hatte für 1 Jahr Elterngeld beantragt. Dieses Elterngeld wurde mir seit Juni gestrichen, da mir in den 2 Monaten jegliche Umgangskontakte seitens der KM verweigert wurden.
Nun werde ich Klage beim Sozialgereicht einreichen und möchte wissen, ob es in meinem sehr speziellen Fall schon irgendwelche Urteile gibt auf die ich mich berufen kann.
Vielen Dank für Eure Hile
Viele Grüsse
Moin,
Entscheidungen sind mir nicht bekannt. Ich würde es rechtlich wie folgt einschätzen: Du wirst das Elterngeld zurückzahlen müssen, weil du eben faktisch das Kind nicht betreut hast. Der Grund ist bei dieser sozialrechtlichen Betrachtung unerheblich.
ABER: Ich würde anschließend die Ex auf Schadensersatz verklagen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke, an die Schadenersatzforderung habe ich auch schon gedacht. Die werde ich mir für später aufheben. Ich werde um die Rückzahlungsfrist zu verlängern zum Sozialgericht gehen und Klage einreichen. Gibt es dahingehend irgendwelche Formalitäten und spezielle Formulierungen, welche in so einer Klage zu beachten sind? Meine Anwältin sagte ich solle da einfach hingehen, da die Klage kostenlos ist und ich im Moment (leider) keine finaziellen Mittel habe um sie auch noch damit zu beauftragen.
Rein menschlich gedacht ist es doch ein Hohn, dass eine Mutter die dem Vater das Kind vorenthalten hat, auch noch mit soetwas Recht bekommt .
Viele Grüsse "windsor"
Moin,
die Sozialgerichte sind zumeist bei den Amtsgerichen angesiedelt. Dort gibt es die Rechtspfleger, denen du dein Ansinnen vorträgst und in deinem Beisein die Klage in die richtige Form gießen. Die Inhalte musst du liefern. Es wäre von daher ratsam, die flankierenden Rechtsnormen und möglichst vergleichbare Entscheidungen parat zu haben.
Wenn dir für eine anwaltliche Vertretung die finanziellen Mittel fehlen, müsstest du gleich prüfen lassen, ob due Anspruch auf PKH hast. Den Antrag bekommst du dann gleich mit. Bei positiver Entscheidung würde ein RA bezahlt werden. Nimm also sicherheitshalber deine Einkommensnachweise plus Nachweise zu Wohnkosten, Versicherungen, Schuldtilgungen, Unterhalt usw. mit.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi
sag mir deine Postleitzahl, gern auch per PN, dann sag ich dir dein Sozialgericht.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Danke für Eure Infos, wo sich mein Sozialgericht befindet ist mir bekannt. Ich kann mir schwer vorstellen, dass es in meinem speziellen Fall schon juristische Eckdaten gibt. Ich werde mich auf den Weg machen in der Hoffnung das die Rechtspfleger Kompetenz beweisen.
Falls ihr noch Tips habt, wär ich euch dankbar. ich werde Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten.
Viele Grüsse
Hallo,
Sorry, aber bei Elterngeld habe ich auch keine Ahnung, ich weiß noch nicht mal welche Stelle zahlt das aus?
Ich versuch mich trotzdem mal, es gibt ja irgendwie ein allgemeingültiges Verwaltungsverfahrensrecht.
Du hast zuerst einen Bescheid bekommen, der die Zahlung des Elterngeldes beinhaltet. Richtig?
Dann muss es doch einen Bescheid gegeben haben, aufgrund dessen die Zahlung eingestellt wurde.
Dieser Bescheid ist wichtig: steht eine Rechtsbehelfsbelehrung drauf, hast du einen Widerspruch eingelegt?
Für weitere hilfreiche Tipps müsstest du nun den Ablehnungsbescheid hier anonym reinstellen, sonst stochern wir im Nebel rum.
Ich denke im Moment wie deep, dass dir rein formal das Elterngeld gestrichen wurde, weil die Voraussetzung "Betreuung des Kindes" weggefallen ist. Vielleicht hat die KM auch das Elterngeld für sich beantragt, und deshalb kam es zum Wechsel im Bezug des Elterngeldes?
Guck mal auch auf www.elterngeld.net
Mehr kann ich im Moment nicht sagen.
Zum Schadenersatz gegen deine Ex, halte ich mich gegenwärtig zurück, da habe ich mir noch keine Meinung gebildet.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo, das Elterngeld wurde aufgrund der Trennung meiner Tochter von mir eingestellt. Den Widerspruch habe eingereicht. Der wurde als "sachlich unbegründet" abgelehnt. Also geh ich weiter und reiche Klage ein.
Das Elterngeld als solches wird vom JA ausgezahlt. Dort sagte mir der Heini " sie hätte das Kind auch theoretisch entführen können, sie haben dennoch keinen Anspruch drauf !"
Da existiert meiner Meinung nach eine Gesetzeslücke.
Viele Grüsse
Moin windsor,
rein faktisch ist das Vorgehen korrekt: Keine Betreuung = kein Elterngeld. Bei Kindergeld wäre es dasselbe; auch das wird an den Elternteil ausbezahlt, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat; wie es zu diesem Lebensmittelpunkt kam, ist unerheblich. Geprüft wird lediglich, ob bzw. bei wem die Voraussetzungen für den Elterngeldbezug vorliegen. Das ist bei Dir nicht (mehr) der Fall.
Die private Vereinbarung zwischen Deiner Ex und Dir in Sachen Betreuung Eures Kindes, auf die Du Dich berufst, ist juristisch nicht einklagbar; also kannst Du auch keinen durch sie verursachten "Schaden" geltend machen. Deine Ex wäre auch nicht schadenersatzpflichtig, wenn Du im Hinblick auf ein Familienleben mit Kleinkind einen teuren Familienkombi angeschafft hättest, den Du für Dich allein jetzt nicht mehr brauchst - so etwas wird dem "allgemeinen Lebensrisiko" zugerechnet.
Dass Du das für eine "Gesetzeslücke" hältst, ist Dir unbenommen. Gerichte haben aber nicht die Aufgabe, Gesetzeslücken zu schliessen, sondern die bestehenden Gesetze anzuwenden. Eine Klage, die sich auf eine Gesetzeslücke stützt, ist daher von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
mit den wenigen Infos, die du gegeben hast, schätze ich deine Chancen auch als schlecht ein.
Die Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes sind einfach mal weggefallen.
Und das Gericht prüft doch nur, ob der Bescheid, der dir das Elterngeld versagt hat, rechtens ist.
Den Widerspruch habe eingereicht. Der wurde als "sachlich unbegründet" abgelehnt. Also geh ich weiter und reiche Klage ein.
Du hast nach Zustellung der Ablehnung normalerweise 4 Wochen Zeit dazu
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hi
die Klage habe ich zur Niederschrift eingereicht. Der Rechtspfleger sagte mir, dass das Gericht alle Belege anfordern wird um die Sache aufzuklären.
Meine EX hat auch insofern gelogen, dass sie unsere Tochter allein betreuen würde. Da hat das zuständige Jugendamt aber andere Beweise und Schriften über sie gesammelt.
Also nichts ist unmöglich, Versuch macht klug...
Ich halt Euch auf dem Laufenden..
Viele Grüsse