Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage in die Runde. Vielleicht habt Ihr Tipps und Tricks. Ich hoffe übrigens, dass ich in der richtigen Rubrik bin - ansonsten bitte in die richtige verlegen, liebe Moderatoren.
Das Problem: Die KM ist vor zwei Jahren aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, seitdem betreuen wir die Kinder im Wechselmodell. Allerdings behält die KM hartnäckig ihre Meldeadresse in der "Ehewohnung" bei. Hintergrund ist, dass sie in die Wohnung zurückwill (KM und ich haben jeweils die Zuweisung bei der Scheidung beantragt, die Scheidung ist aber noch nicht erfolgt, da KM sie verzögert). Sie hat sich und die Kinder lediglich mit Zweitwohnsitz an ihrer neuen Wohnung angemeldet.
Das bedeutet für mich, dass ich steuerlich den halben Alleinerziehendenfreibetrag nicht erhalte, den man beim WM sonst geltend machen könnte. Viel ärgerlicher ist aber folgendes: Da die KM arbeitslos ist, wird für das nächste Schuljahr auch kein Bedarf für Hortbetreuung nachmittags anerkannt, weil KM ja die Kinder betreuen könnte und wir durch die gleiche Meldeadresse bei der Bewilligungsstelle als nicht getrennt gelten.
Was kann man tun, um die KM zur Anmeldung an ihrer tatsächlichen Wohnadresse zu bewegen?
Eine Auszugsbenachrichtigung bezüglich der KM habe ich bei der Meldestelle schon lange gegeben, hat aber offensichtlich nichts genützt.
Vielen Dank im Voraus
Gruss
Tarek
Hi Tarek,
mal ein Auszug aus dem Meldegesetz NRW:
"Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner"
Da die KM ja vor zwei Jahren ausgezogen ist, liegt ja nun definitiv ein dauerndes getrennt Leben vor. Also müsste sie sich korrekt ummelden. Sprich doch mal persönlich im Bürgerbüro zu der Problematik vor. Und dort müsste halt mal erörtert werden, ob es eine Form der "Zwangsabmeldung" gibt.
Nach meiner Kenntnis verliert ein Partner nach einem halben Jahr eh das Rückkehrrecht in die ehemals gemeinsame Wohnung. Gruß Ingo
Hey,
Nach meiner Kenntnis verliert ein Partner nach einem halben Jahr eh das Rückkehrrecht in die ehemals gemeinsame Wohnung. Gruß Ingo
das ist richtig - ich habe damals auch KM ummelden lassen bei der Gemeinde, aber
Hintergrund ist, dass sie in die Wohnung zurückwill (KM und ich haben jeweils die Zuweisung bei der Scheidung beantragt, die Scheidung ist aber noch nicht erfolgt, da KM sie verzögert).
bei dieser Thematik geht das bestimmt nicht so einfach - zumindest hätte ich keine Idee diesbezüglich - ein Versuch könnte man machen, aber ob es der Sache dienlich ist? K.A.
Gruß Zahltag
Hallo,
ich konnte meinen Ex damals selbst abmelden, nachdem ich ihn endlich (leider!) aus der Wohnung hatte, in die er nie reingesollt hätte.
Er ist nach unbekannt verzogen, und hätte sich ja ab- bzw. ummelden müssen.
Das ging unproblematisch nach Schilderung der Sachlage. Ich benötigte zwar irgendwelche Papiere, aber ich kann nicht mehr erinnern, welche.
Inzwischen weiß ich, wo er wohnt, bezweifele aber sehr stark, dass er dort auch gemeldet ist. Das soll ja eigentlich verboten sein, in meiner Studienstadt in Bayern wurde stets mit Konsequenzen gedroht, falls man das Ummelden versäumt.
Für´s Finanzamt wohnt der Ex ansscheinend immer noch hier, habe jüngst wieder ein gemeinsames Anschreiben bekommen. Dabei war das doch das erste, was ich geändert habe, Steuerklasse etc. ... 😉
LG, mahjoko 🙂
LG - Life´s good, meistens! 😉
Habt ihr schon Scheidungsantrag gestellt ? Das hat bei uns damals gereicht zu beweisen das wir getrennt leben.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Ups,hab ich wohl übersehn
Danke dir tina
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde nun noch einmal zur Meldestelle gehen und fragen, was ich tun kann.
Gruss
Tarek