Liebe Forumsmitglieder,
ich bin ein "getrennter Vater", dies ist hier mein erster Beitrag.
Meine Geschichte im Kampf um das Umgangsrecht mit meiner mittlerweile 10-jährigen Tochter würde - wie bei Vielen hier - Seiten füllen.
Doch Thema hier sind aktuell die Kosten im gesamten Verfahren, die ich zur Hälfte tragen muss, was ich als in erheblichem Maße ungerecht empfinde.
Die Eckpunkte:
- KM trennte sich 2004 während der laufenden Schwangerschaft von mir.
- Kurz nach der Geburt brach sie den Kontakt ab, ich durfte mein Kind nicht sehen.
- Mitte 2005 Anzeige gegen mich: Ich hätte ihre ältere Tochter missbraucht.
- Ende 2005: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein, mangels Verdacht.
- Darauf versuche ich über das AG Umgang herzustellen.
- Dieser Umgang wird von der KM auf Basis der Vorwürfe gegen mich verweigert, sie wolle das Kind bzw. die Kinder schützen. Das AG reagiert hilflos.
- 2008/10 (!) gerichtspsychologisches Gutachten.
- KM lehnt erste Gutachterin "wegen Befangenheit" ab.
- Bestellung 2. Gutachterin: KM zieht 400km weit weg. Gutachterin kann nicht tätig werden.
- 3. Gutachterin am neuen Wohnort. Kernaussage des Gutachtens: Einem begrenzten Umgang steht nichts im Weg.
- 2010 Gerichtsbeschluss entsprechend des Gutachtens.
- 2010 Beschwerde der KM am OLG.
- Mit Segen des OLG wird eine Art außergerichtliches Mediationsverfahren (u.a. mit dem JA) begonnen. Eine Verfahrenspflegerin wird bestellt. Das Verfahren wird ruhend gestellt.
- Nach drei Jahren außergerichtlicher Erörterung gelingt 2014 (!) der erste und bislang einzige Umgangskontakt.
- KM zieht darauf die Beschwerde zurück.
- Das OLG lehnt nach meinem entsprechenden Antrag eine andere als die hälftige Aufteilung der Gerichtskosten ab.
Ich musste bislang die hälftigen Prozesskosten zahlen.
Es stehen noch erhebliche Beträge aus, erst kürzlich kam wieder ein Bescheid über fast 900 Euro, vor allem für die Verfahrenspflegerin, aber auch für Fahrtkosten für die KM (!!), die ich nun mittragen muss.
Es stehen noch die Kosten für das Gutachten aus....
Meine Frage:
Das OLG erlaubt gerade noch das Rechtsmittel der "Erinnerung", das aufgrund der vorherigen Kostenentscheidung aber wohl nichts bringen wird.
Wie aus der Aufstellung ersichtlich, hat im Prinzip die KM sämtliche Kosten verursacht, vor allem durch die fortlaufende, rechtlich unbegründete Weigerung, mich mein Kind sehen zu lassen, aber auch für die Beschwerde, die sie nun zurück gezogen hat.
Trotzdem zahle ich die Hälfte, die Summe geht Richtung 10.000 Euro, obwohl ich nur mein Recht und das Recht des Kindes auf Umgang durchzusetzen versucht habe.
Dies halte ich für äußerst ungerecht. Ich sehe als Problem auch die gegen Väter gerichtete gängige Rechtspraxis in Deutschland.
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten dagegen weiter anzugehen?
Ich würde mich freuen über Eure Meinungen.
Vielen Dank
acrobat
Hallo acrobat,
leider sehe ich keine Möglichkeit.
Das liegt zum einen daran, dass familinerechtliche Entscheidungen keine "Schuldigen" oder "Verursacher" kennen, die deshalb die Kosten tragen müssten. Das Urteil des Gerichts ist sozusagen eine Dienstleistung, die die Beantragenen gemeinsam zu tragen haben, wobei es dem Gericht "freisteht", wie es die Kosten verteilt. In der Regel eben halbe-halbe.
Prinzipiell kann eine Kostenentscheidung nur angefochten werden, wenn auch die Hauptentscheidung angefochten wird (<a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/99.html>§" 99 ZPO </a>).
Ich verstehe, dass Du sehr gern Umgang mit Deiner Tochter haben möchtest, darauf hast ein moralisches und juristisches Recht, nur gibt es, zumindest bisher, in D keine wirksamen Möglichkeiten dies durchzusetzen. Wenn Deine Tochter Dich in 10 Jahren genau einmal gesehen hat, dann halte ich weitere juristische Schritte für aussichtslos. Deine Tochter wird Dich ablehnen.
Vielleicht hast Du eine Chance, wenn Deiner Tochter älter ist und neugierig auf Papa sein könnte. Ein Anlass dafür könnte Firmung/Konfirmation oder der 18. Geburtstag sein (ich weiss, dass das noch dauert).
Das einzige, was vielleicht hilft, wäre eine Mediation und betreuter Umgang, der dann auch normal stattfinden könnte. Ich mache Dir aber keine Hoffnung, dass das passiert.
VG Susi
Hallo Acrobat,
ja, es ist ungerecht. Nein, Du hast keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Wenn nur einem die Kosten übergehalftert werden, ist es der Vater. Wie mir geschehen, in einem ganz normalen Sorgerechtsverfahren,
zwei Instanzen verloren, alles bezahlt. Ich habe jahrelang Umgangsverfahren gegen die Mutter geführt und nicht einmal eine Verweigerung der PKH gegenüber der Mutter erlebt oder dass die Kosten nicht hälfitg aufgeteilt wurden, obwohl die Mutter durch ihre halsstarrige Haltung alle Verfahren mutwillig verursacht hat.
Allerdings hab ich mein Kind gesehen. Im letzten Jahr habe ich mein letztes Verfahren geführt. Meine Sohn war da 10 Jahre alt. Es ging nur um seine Meinung. Obwohl ich ein sehr liebevolles und inniges Verhältnis zu ihm habe, hat er (fast) nur im Sinne der Mutter ausgesagt, will sagen, Du hast keine Chance, wenn Du nur einmal dein Kind gesehen hast. Stelll die Verfahren ein, es macht keinen Sinn mehr.
Es ist sehr traurig, von solchen Fällen wie Deinem zu lesen. Ich kann mir ehrlich gesagt, das gar nicht vorstellen. Ich hätte an Deiner Stelle eher aufgegeben. Leider sieht man, dass auch Väter, die durchhalten, am dtsch. Familienrecht abprallen.
Sorry, vielleicht haben ja noch andere eine weniger pessimistische Einschätzung.
Mitfühlende Grüße,
Mux
Wenn du Gerechtgkeit willst, wirf ne Handgranate ins OLG.
Ob es dir danach besser geht ist aber nicht sicher.
Welches OLG war es denn?
Ich würde auf Hamm tippen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten! 🙂
Ich mache mir keine Illusionen, was das deutsche Recht angeht. :exclam:
Die Frage wäre, ob es europäisches Recht gibt, welches das deutsche in seine Schranken weisen könnte.
Das OLG war übrigens das in Köln.
Inhaltlich waren die ganz ok, aber bei den Kosten...
Was den Umgang selbst angeht, so habe ich tatsächlich knapp zehn Jahre gekämpft, bis ich das Kind einmal sehen und sprechen durfte.
Das Treffen war dann allerdings nicht gut, weil sie von der Mutter erst kurz vorher darüber aufgeklärt worden war, dass es überhaupt einen realen Vater gibt.
Dementsprechend negativ war sie dem Treffen gegenüber eingestellt, und ist es auch weiterhin...
Ne.
Wenn überhaupt hättest du nur Beschwerde beim BGH einlegen können aber die Wurst dürfte auch längst gegessen sein.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Acrobat,
Inhaltlich waren die ganz ok, aber bei den Kosten
kannst Du uns - einfach mal aus Interesse und auch für andere Fälle - berichten, was Du in diesen zehn Jahren Kampf ca. an Kosten aufgebracht hast? Vielen Dank - Gruß Ingo
Moin Acrobat,
kannst Du uns - einfach mal aus Interesse und auch für andere Fälle - berichten, was Du in diesen zehn Jahren Kampf ca. an Kosten aufgebracht hast? Vielen Dank - Gruß Ingo
Hallo Ingo,
habe gerade nochmal nachgeschaut.
Da sind ganz verschiedene Kosten aufgelaufen.
Zunächst habe ich damals der KM nach der unerwarteten Trennung und deshalb aufkommenden Zweifeln einen privaten Vaterschaftstest angeboten, der hätte ca. 500€ gekostet.
Sie hat abgelehnt, deshalb wurde ich gerichtlich verpflichtet, einen zu machen. Kostenpunkt: knapp 1700 €.
Dann kamen Kosten für Anwälte bezüglich Unterhaltsberechnung, nachdem sie versucht hatte mich über den Tisch zu ziehen. Kosten ca. 900 €.
Dann kamen die Missbrauchsvorwürfe. Anwaltskosten knapp 400€.
Die Kosten für den gesamten Umgangsprozess (Gerichte und Anwälte, mein erster Anwalt ging zwischenzeitlich in Ruhestand) betragen bislang ca. 4500€ mit noch ausstehenden Kosten für die erste Instanz, wo nochmal ca. 2700 € warten.
Hinzu muss man eigentlich noch rechnen ca. 1500€ an Fahrt- und Unterkunftskosten für Mediationstermine 400 km von meinem Wohnort entfernt.
Kosten für Trennungsfolgen und Trennungsunterhalt nicht inbegriffen (ca. 25000 €).
Die KM bekam über die gesamten zehn Jahre PKH und lebte vor allem vom Unterhalt der mittlerweile drei Väter für drei Kinder.
An ihrem Wohnort ist eine ganze Armada Therapeuten, Familienhelfern und JA-Mitarbeitern damit beschäftigt, die Probleme von Mutter und Kindern in den Griff zu bekommen, was auch von der Verfahrenspflegerin zu beobachten war.
Trotzdem kam das OLG nicht auf die Idee, ihren Kostenanteil höher als meinen anzusetzen.
Moin Acrobat,
vielen Dank für die Aufstellung und Offenheit. Denn wir haben auch oft Fälle hier, die gerade zu Beginn einer Trennung unsicher sind, ob sie den Kampf aufnehmen können oder sollen.. Es ist aus meiner Sicht wirklich ein Wahnsinn zu sehen, was die "Scheidungsindustrie" hier an Geld verdienen kann. Gruß Ingo
Moin,
ich befürchte, ich muss den anderen hier zustimmen. Rechtlich gibt es im Familienrecht keinen Schuldigen, und die Kostenverteilung obliegt ausschließlich den Gerichten.
Dazu kommt, dass ein Kind anders als eine Schuld in Form von Geld oder einem Haus nicht pfändbar ist - selbst WENN du ein Gerichtsurteil mit Umgangszeiten und allem Drum und Dran hättest, wäre es nicht durchsetzbar. Will das Kind nicht (oder die Mutter nicht und blockiert), kann das realistischerweise nicht durchgedrückt werden - wenn man hier im Forum ein wenig liest, hilft in so einem Fall nicht mal Zangsgeld oder Haftandrohung, und dazu müsste sich ein Gericht auch schon weit aus dem Fenster lehnen wollen.
Wenn Ministerin Schwesig sich wieder darüber ereifert, dass in Deutschland die Geburtenrate immer weiter sinkt und mit komplett untauglichen, aber auf alleinerziehende Mütter zugeschnittene Maßnahmen, die sowieso niemals realisiert werden kommt, finde ich darin sogar etwas satirisches.
Moin Acrobat,
Trotzdem kam das OLG nicht auf die Idee, ihren Kostenanteil höher als meinen anzusetzen.
Die Erhöhung ihres Kostenanteils wäre zu Lasten der Allgemeinheit gegangen.
Kurze Erklärung des Verursacherprinzips im Familienrecht:
Verursacher für die Verfahrenskosten ist nie derjenige alleine, der kein Geld hat, sondern immer auch derjenige, bei dem es (zumindest ein bißchen) Geld gibt und der durch ungeschützten Beischlaf die Situation erst möglich gemacht hat.
Gruß
United
Ich möchte mich nochmals bei allen Menschen bedanekn, die hier geantwortet haben.
Auch wenn die Antworten nicht so positiv ausfallen, wie ich gehofft habe, so waren doch alle hilfreich.
Es ist auch gut, wenn man seine Situation realistisch einschätzen kann und sich überlegen kann, wo hinein man besser nicht noch mehr Energie steckt.
In dem Sinne: Danke nochmal! 🙂