Hallo,
meine Ex-Frau hat beim zuständigen Standesamt (Stadt in NRW Kreis MK) die Namensänderung meines Kindes/Kinder beantragt. Im vorliegende Fall liegt das Sorgerecht bei beiden Parteien (gemeinsame Sorge des Kindes). Ich möchte hier keine Diskussion über Für und Wieder der Namensänderung führen. Vielmehr geht es mir darum ganz konkrete Informationen hinsichtlich der Durchführung und der verbundenen Verfahrenskosten und Konsequenzen zu bekommen.
Im Rahmen der terminierten Anhörung kann ich
a.) meine Zustimmung erteilen
oder b.) meine Zustimmung verweigern und entsprechend begründen.
Da nach meinem jetzigen Kenntisstand und Auskunft einer Behörde in meinem Fall beide Parteien den Antrag auf Namensänderung stellen. Ich würde durch konkludentes Handeln -> a.) Zustimmung erteilen - allerdings gleichzeitig auch den Antrag stellen. Grundsätzlich trägt der Antragsteller (hier meine Exfrau) die Kosten. Aufgrund der Sorgerechtssituation wäre ich - wenn ich zustimme - auch im Boot was die Kosten betrifft.
Kennt jemand die Kostenfestsetzungspraxis in Komunen in NRW?
Wie hoch sind die Kosten in NRW? Wie geht die Verwaltung genau vor um die Kosten festzusetzen? (Muss man Steuerbescheid und Gehaltsnachweise erbringen, reichen nur Gehaltsnachweise, welcher Zeitraum wird betrachtet, etc.)
Hat jemand hierzu Erfahrung gemacht? Was ist die beste Strategie?
a.) Keine Reaktion auf das Schreiben -> Verwaltung kann vermutlich nicht entscheiden, weil alle Sorgeberchtigten Personen zustimmen müsste bzw. den Antrag stellen müssen
b.) Hinhalte Taktik? Auf Zeit spielen...
c.) Offen Ablehnung anzeigen
Wie gehen die Fälle in der Praxis dann aus? Hat jemand hierzu konkrete Erfahrung gemacht. Rechtlich scheint es gar nicht so einfach zu sein die Namenswirkung zu erwirken. Welche "wichtigen Gründe" werden in der Praxis angeführt und rechtlich anerkannt?
Welche Kosten entstehen, wenn es vor Gericht geht? Nach meinem Kenntisstand kann die Entscheidung nicht so ohne weiteres Herbeigeführt werden. Insofern müsste das Sorgerecht ggf. für diesen Bereich ausser Kraft gesestzt werden, etc. Wie lange dauern solche Verfahren in der Regel?
Vielen Dank für gute Hinweise vorab.
Sail.
Hallo Sail,
die Namensänderung ist der einzige Bereich, wo man nicht mal ein Sorgerecht braucht, um es zu verhindern.
Da ich momentan noch nicht ganz verstehe, wie Du zur Namensänderung stehst, daher vorab noch mal die Frage:
WILLST Du der Namensänderung zustimmen? Wenn nein, stellt sich die Kostenfrage nicht, weil die Wahrscheinlichkeit, dass Deine Zustimmung vor Gericht ersetzt wird, gering ist.
Wenn ja hoffe ich, dass Dir ein anderer User helfen kann. Aber riesig dürfte das nicht sein, nicht anders als bei Eheschließung, würde ich sagen. Wo ist schon groß was zu ändern? Ggf. die Eintragung auf der Geburtsurkunde bzw. im Familienbuch sowie ggf. ein neuer Kinderausweis.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo liebe LBM,
vielen Dank für die schnelle Reaktion!
Nach den mir vorliegenden Informationen spielt das Sorgerecht hier ganz klar eine Rolle! Ich habe die Info bekommen, dass juristisch der Antrag gar nicht als gestellt gilt, wenn im Falle der gemeinsamen Sorge, nicht beide Parteien die Namensänderung beantragen. Insofern versucht auch die Behörde praktisch durch das "Hintertürchen" den noch fehlenden Antrag (von mir) durch meine Stellungnahme zu erlangen...
Die Kosten varieren. Ich habe ein Beispiel bei dem die Kosten je Namensänderung/Kind zwischen 20,- und rund 1.000,- EUR liegen je nach Einkommenslage der Parteien.
Ich kann die Frage der Zustimmung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar beantworten. Vielleicht kannst Du mir ein paar Hinweise geben im Falle, dass ich der Änderung nicht zustimmen würde?
LG Sail
Hallo Sail,
ich habe mich unklar ausgedrückt. § 1618 BGB regelt klar, dass auch bei fehlendem GSR Deine Zustimmung nötig wäre, wenn Dein Kind Deinen Namen trägt. Der Name scheint in unserem Land mehr Bedeutung zu haben, als viele andere die elterliche Fürsorge betreffenden Themen.
Das was benötigt wird ist Deine Einwilligung, was juristisch so viel bedeutet, dass Exxens Antrag bis zu Deiner Einwilligung schwebend unwirksam ist und erst dann Rechtskraft entfalten kann, wenn Du ja sagst.
Ich würde daher die Kostenfrage beiseite lassen, bis Du weißt, wie Du dazu stehst. Zu bedenken ist bspw., dass das Kind m. W. nicht noch mal den Namen ändern kann, wenn Exxe sich erneut scheiden lässt. Das heißt, das Kind lebt dann mit dem Namen des Stiefvaters weiter.
Namen können Wurzeln bedeuten. Andererseits muss man sich auch überlegen, wieviel Kampf es wert ist, an Müller/Meier/Schulze festzuhalten.
Wie alt ist das Kind? Ab vollendetem fünftem Lebensjahr muss es ebenfalls zustimmen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
was ist eine "GSR"?
Ich kann mich nur wiederholen: - Ich möchte hier eigentlich keine Diskussion über Kindeswohl für und wieder und so weiter führen...
Auch geht es hier nicht um das Thema neuer Name nach neuer Heirat...das ist eine andere Geschichte!
Sorry das ich hier so direkt bin! Meine Fragen lauten:
Kennt jemand die Kostenfestsetzungspraxis in Komunen in NRW?
Wie hoch sind die Kosten in NRW? Wie geht die Verwaltung genau vor um die Kosten festzusetzen? (Muss man Steuerbescheid und Gehaltsnachweise erbringen, reichen nur Gehaltsnachweise, welcher Zeitraum wird betrachtet, etc.)
Hat jemand hierzu Erfahrung gemacht? Was ist die beste Strategie?
a.) Keine Reaktion auf das Schreiben -> Verwaltung kann vermutlich nicht entscheiden, weil alle Sorgeberchtigten Personen zustimmen müsste bzw. den Antrag stellen müssen
b.) Hinhalte Taktik? Auf Zeit spielen...
c.) Offen Ablehnung anzeigen
Wie gehen die Fälle in der Praxis dann aus? Hat jemand hierzu konkrete Erfahrung gemacht. Rechtlich scheint es gar nicht so einfach zu sein die Namenswirkung zu erwirken. Welche "wichtigen Gründe" werden in der Praxis angeführt und rechtlich anerkannt?
Welche Kosten entstehen, wenn es vor Gericht geht? Nach meinem Kenntisstand kann die Entscheidung nicht so ohne weiteres Herbeigeführt werden. Insofern müsste das Sorgerecht ggf. für diesen Bereich ausser Kraft gesestzt werden, etc. Wie lange dauern solche Verfahren in der Regel?
Vielen Dank vorab!
Sail
Hallo Sail,
die Namensänderung ist der einzige Bereich, wo man nicht mal ein Sorgerecht braucht, um es zu verhindern.
Da ich momentan noch nicht ganz verstehe, wie Du zur Namensänderung stehst, daher vorab noch mal die Frage:
WILLST Du der Namensänderung zustimmen? Wenn nein, stellt sich die Kostenfrage nicht, weil die Wahrscheinlichkeit, dass Deine Zustimmung vor Gericht ersetzt wird, gering ist.
:wink:Anmerkung -> Im Falle meiner Zustimmung bin ich gleichzeitig auch Antragsteller und die Kosten, die die Komune erhebt muss hälftig von beiden Parteien getragen werden!Oder!?!?
Quoting korrigiert
Hi Sail,
also dem Wortlaut des Gesetzes nach ist die Antragstellerin die KM, Du wirst ja nur gefragt, ob ihr Antrag Deine Zustimmung findet. Wieso Du deshalb zum Antragsteller werden sollst, sehe ich nicht.
Wenn Du also beabsichtigst, zuzustimmen solltest Du mit der KM einfach rechtsverbindlich vereinbaren, dass sie die Kosten der Einbenennung trägt.
Vor Gericht würde der Einbenennung wohl nur dann zugestimmt, wenn dies kindeswohldienlich wäre. Dafür reicht dann nicht "damit wir alle gleich heißen". Sondern vielleicht eher, Du bist gesuchter Schwerverbrecher mit auffälligem Namen und diesen zu tragen ist dem Kind nicht zuzumuten.
Daher ja auch meine Frage, wie Du dazu stehst. Es geht mir nicht um die Diskussion, ob Du zustimmen sollst oder nicht, sondern darum, ob Du überhaupt vor hast zuzustimmen.
Wenn Du zu "Kosten Einbenennung" googlest, findest Du Links, die sich zu Gerichtskosten äußern. Die Dokumente an sich zu ändern dürfte nicht die Welt kosten.
LBM
PS: GSR = gemeinsames Sorgerecht, Dein Zitat kann ich leider nicht richtigrücken (man findet DEINEN Text darin nicht), weil ich kein Admin bin 😉
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Lausebackesmama,
vielen Dank für Deine Mühe und Antwort. Nach Auskunft eines Standesbeamten heute morgen geht es hier nicht um eine "Einbenennung". Das Thema "Einbenennung" taucht erst auf, wenn die KM eine Namensänderung beantragt, weil sie eine neue Partnerschaft und Heirat beabsichtigt. Insofern dürfe mir hier weiteres googeln auch nicht helfen?Oder?!
Zum Thema Kosten: Ich habe nichts gefunden wie es in NRW konkret gehandhabt wird. Es geht ja im ersten Schritt auch nicht um gerichtliche Kosten, sondern die Kosten, die durch die Stadt als Verwaltungakt bsw. bei Zustimmung erhoben werden. (Ich konnte dies durch einen einfachen Anruft nicht klären! Vermutlich werden aber bis zu 1.000,- EUR je Kind fällig) Im weiteren geht es mir darum, welche Chancen sie hätte die Zustimmung zu erzwingen und welche Kosten dabei entstehen könnten?
Beste Grüße
Sail
Hey Sail,
dann jetzt mal konkret: Was will sie ändern? Nimmt sie ihren Mädchennamen wieder an und den soll das Kind auch kriegen?
Bevor wir nicht wissen, was genau passieren soll, können wir nur raten, was das für Folgen hat.
Vermutlich wird es eine Namensänderung nach § 1617c (2) Nr. 2 BGB sein? Hier zB gibt es auch ein paar Infos dazu. Einfach mal zu Änderung / Nachname / Kind googlen.
Ich weise noch mal darauf hin:
Wenn Du also beabsichtigst, zuzustimmen solltest Du mit der KM einfach rechtsverbindlich vereinbaren, dass sie die Kosten der Einbenennung trägt.
Dann kann Dir wurscht sein, wieviel das kostet. I. d. R. muss man ja erst die Kosten begleichen und bekommt dann das gewünschte Ergebnis. Zahlt sie nicht, gibts keine Umbenennung.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi Sail
Die Einbennung wird auf Antrag eines Elternteils vorgenommen. Der andere Elternteil hat lediglich zuzustimmen. Warum also solltest Du, der lediglich zustimmt, Kosten begleichen? Du willst doch gar nichts vom Standesamt.
Im weiteren geht es mir darum, welche Chancen sie hätte die Zustimmung zu erzwingen und welche Kosten dabei entstehen könnten?
Lediglich ein Gericht kann Deine Zustimmung ersetzen. Und dies auch nur aus Gründen des Kindeswohls. Als Kosten entstehen dann die Gerichtskosten. Als Streitwert sind 3000€ üblich.
Gruss oldie
Edit: @LBM
Nein bzw. richtig :wink:. Eine Einbenennung erfolgt nach §1618 BGB. Hier steht es dann auch, dass die Zustimmung des anderen ET notwendig ist (wenn GSR besteht oder das Kind dessen Namen trägt).
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Also ich würde es auch sehr begrüßen, wenn du mal mit der Sprache raus rücken würdest, was du denn nun eigentlich-willst.
Willst du der Namensänderung zustimmen oder nicht?
Geht es dir um die Verhinderung der Namensänderung oder nur um die Vermeidung der Kosten?
In beiden Fällen ist es am einfachsten, wenn du der Namensänderung einfach nicht zustimmst.
Damit sollte das Problem gelöst sein.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@ Oldie: Ja in meiner Eingangsantwort dachte ich ja auch an § 1618 BGB, s. o. Aber das Kind SOLL ja nicht einbenannt werden (neue Ehe der Mutter), sondern nur der Name geändert werden. Da passt § 1618 BGB nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi
Ja LBM, Du hast recht. Wäre vielleicht nicht schlecht, wenn Sail mal präzise sagen würde, was hier geschehen soll. Bei einer simplen Namensänderung hier Variantenspielchen zu veranstalten ... . Naja, jeder hat andere Interessen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo nochmals,
die Kindesmutter hat nach der Scheidung den Mädchennamen wieder angenommen. Das Kind hat seinen Geburtsnamen aus Tagen der Eheschliessung also den gemeinsamen Familiennamen den die KM wieder abgelegt hat. Mir geht es darum im Prinzip darum die geplante Namensänderung zu verhindern oder ggf. doch zuzustimmen wenn keine weiteren Kosten entstehen. Eine einvernehmliche Regelgung mit der Kindsmutter bspw dass sie die Kosten übernimmt ist hierbei ausgeschlossen. Jegliche Angelegenheiten wurden durch gerichtliche Entscheidungen in der Vergangenheit herbei geführt oder aufgehoben... Ich vermute auch dass dies nur der Auftakt ist und im zweiten AKT dann das Sorgerecht verlangt wird...
Gruss
Sail
Mir geht es darum im Prinzip darum die geplante Namensänderung zu verhindern oder ggf. doch zuzustimmen wenn keine weiteren Kosten entstehen.
Also wenn ich diesen Eiertanz richtig verstehe, geht es dir nur darum, die paar Kröten für den popeligen Verwaltungsakt zu sparen, die vermutlich deutlich unter 100,-€ liegen.
Der Name deines Kindes ist dir sch*egal.
Das finde ich ziemlich armselig und kann verstehen, dass du das nicht weiter diskutieren möchtest.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
die ganze Sache ist sicherlich kein Eiertanz. Ich habe vielmehr den Eindruck, dass hier nienmand in der Lage ist einen Erfahrungsbericht zu diesem Thema abzugeben und niemand der bislang Beteiligten die gängigen Amtswege (es gibt da regional grosse Unterschiede!) wirklich kennt. Es geht auch nicht um einen Kleinbetrag unter hundert EURO sondern wie schon geschrieben, um einen weit höheren Betrag um die 1.000,- EUR je Kind!!! Der Name des Kindes bzw. der Kinder ist mir keineswegs egal - ich sehe nur keinen Sinn darin das Thema zu diskutieren. Und es wird ja wohl Sinn machen abzuwägen, ob man einer Sache zustimmt oder mit Vollgas in eines teures gerichtliches Verfahren mit ungewissem Ausgang hinein steuert. Meine Ex-Frau hat lange mit und auch ohne PKH jedes nur mögliche Verfahren gegen mich angestrebt. Auch dass sie dabei häufig verloren hat, hat keinen Lerneffekt erziehlt . Dieses Forum ist doch Zeugnis genug, dass beim Thema Familienrecht immer die Gleichen auf der Strecke bleiben -meist Väter - aber vor allem Kinder. Also komm mir bitte nicht mit so einem Mist.
Gruss Sail
Wenn du nicht möchtest, dass dein Kind einen anderen Namen bekommt, dann stimmst du einfach nicht zu und aus die Maus.
Und wenn du dem Kind nichts getan hast, was es ihm unzumutbar machen würde, deinen Namen weiter zu tragen, dann wirst du auch einen Prozess darüber nicht verlieren.
Die Frage, was eine Zustimmung kosten würde, ist absolut überflüssig, wenn du gar nicht zustimmen willst.
Das steht aber alles schon weiter oben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
es gibt 2 verschiedene "Verwaltungsakte"
1. Einbennenung (die ist nicht alszu teuer)
2. Namensänderung (die ist u.U, recht teuer)
Erstgenannte wird dann angewendet, wenn die KM neu heiratet und warum auch immer will ,das das Kind den neuen Ehenamen bekommen soll. Dazu ist die Zustimmung beider Elternteile (bei GSR), dem Namensgebenden und dem Kind (wenn über 5 jahre alt) notwendig. Bei ASR muß der KV dann zustimmen, wenn das Kind bisher seinen Nachnamen trägt. Ein anderer Grund als Heirat ist nicht notwendig.
Bei der Namensänderung gelten von vornherein andere Bedingungen. Sie ist nur nicht teurer, sie basiert auch darauf, das man n achwerisen muß, warum es notwendig ist einen anderen Namen zu führen.
Esfrauen können relativ leicht nach einer Sheidung den Mädchennamen annehmen. Bei einem ehelichen Kind ist das eben etwas anderes.
Das führt natürlich auch zur "Kostenverwirrung"
Zum Thema Erfahrensberichte. ich kenne bisher nur die Einbenennung aus persönlichen Gründen. Das war recht problemlos und kostete nicht viel. Bei Gericht würde ein Richter entscheiden, ob es zum Wohl des Kindes erforderlich den nahcnamen zu wechseln. Dem wird oft stattgegeben, wenn der leibliche VAter keinen Kontakt hat oderwenn die KM aus neuer Ehe weiter Kinder hat.
Bei einer Namensänderung muß nachgewiesen werden, das dem Kind Nachteile (auch psychische) entstehen , wenn es den alten nachnamen weiter tragen muß. Dazu wird nicht reichen, das es nun anders als Mami heißt. Da müssen schon schlimemrre Dinge vorgefallen sein, LBM hat es ja weiter oben erwähnt.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
HIER sind alle möglichen Fälle aufgeführt, auch ganz unten der Fall, dass ein Elternteil den vorherigen Namen wieder annehmen will.
Kosten je Einverständniserklärung 25 Euro, je Urkunde 10 Euro.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Leute,
danke Tina für die Richtigstellung. Ich rede über die Namensänderung!
Der springenden Punkt (vielleicht auch für andere wichtig, die mit dem Thema konfrontiert werden):
- Man wird von der jeweiligen Stadt angeschrieben und soll Stellung nehmen.
- Man bekommt keinerlei Info, Aufklärung oder Aktenlage (Anhörung des Kindes ab dem 5. Lebensjahr, etc.)
- Im Rahmen der Anhörung kann man wie gesagt, zustimmen oder ablehnen mit oder ohne Begründung
- Bei Zustimmung (und das ist wohl gängige Behördenpraxis) wird man automatisch auch Antragsteller und kann sich die Kosten, die regional unterschiedlich sind, mit dem anderen Sorgeberechtigten teilen!
Wenn das Sorgerecht bspw. bei der KM liegt dürfte der Sachverhalt wohl anders aussehen...
Beste Grüße
Sail