Moin,
- Bei Zustimmung (und das ist wohl gängige Behördenpraxis) wird man automatisch auch Antragsteller und kann sich die Kosten, die regional unterschiedlich sind, mit dem anderen Sorgeberechtigten teilen!
bei Verwaltungsakten ist das folgendermaßen:
Es gibt Beteiligte und Antragsteller. Ein Antragsteller ist der, der zur Behörde geht und sagt: Ich möchte xy erreichen. Beteiligter ist jeder, der von dem zu erlassenden Verwaltungsakt betroffen ist. In diesem Fall Deine Ex, Du und euer gemeinsames Kind.
Grundsätzlich ist es auch bei Behörden so: Die Musik bezahlt der, der sie bestellt hat.
Wenn ein Verwaltungsakt ergeht, muss dieser mit einem Rechtsbehelf versehen sein.
Ich versuchs jetzt mal mit Elwus Worten: Stell doch den Wortlaut vom Behördenschreiben oder dem, worauf Du Dich beziehst, hier mal ein, damit wir nicht im Dunkeln tappen.
Eine Zustimmung zu irgendwas (passiv) kann niemals ein Antrag (aktiv) sein.
LBM, die sich mit Behördenkram auch ein bißchen 😀 auskennt
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
vielen Dank für Deine Ausführung. Wenn es so ist, wäre es gut. Ich habe hierzu aber definitiv die Aussage von einer Behörde bekommen so wie oben beschrieben. Ich werde nunmehr versuchen ganz konkret rauszubekommen wie dies in der Stadt gehandhabt wird in der meine Exfrau den Antrag gestellt hat. Dies sollte machbar sein. Gerne gebe ich dann noch mal ein Update sobald ich die Info habe!
Gruss Sail
Servus Sail!
Ich werde nunmehr versuchen ganz konkret rauszubekommen wie dies in der Stadt gehandhabt wird in der meine Exfrau den Antrag gestellt hat.
Das würde ich dann schriftlich machen, um möglichen Missverständnissen bei der mündlichem Kommunikation vorzubeugen. 😉
Grüßung
Marco, der die erhaltetene Auskunft für ein Missverständnis hält.
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco,
es war definitiv kein Missverständnis! Es kann sein, dass die Aussage des Beamten schlicht falsch ist. Von daher macht es schon Sinn mit der relevanten Behörde zu sprechen...
Gruss
Sail
Hallo,
ich habe gestern ein Gespräch mit der zuständigen Kreisbehörde geführt. Lt. Behörde trägt der Antragsteller in meinem Fall die KM die Kosten.
Sorry für die Verwirrung. Wie gesagt, was ich geschildert habe war eine Aussage eines Standesbeamten aus einem anderen Bundesland.
Ich habe zwischenzeitlich meinen Eltern berichtet, dass meine Exfrau eine Namensänderung Ihrer Enkelkinder beantragt hat. Sie waren tief erschüttert...
Beste Grüße
Claus
Hi sail,
wie wir dir bereits geschrieben habe. Du mußt ja schließlich nicht zustimmen. Und vor Gericht stehen die Chancen für eine angeordnete Namensänderung ziemlich schlecht.
Wie alt sind denn eigentlich die Kinder, um die es geht? Und was sagen sie ggf. dazu?
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Ich habe zwischenzeitlich meinen Eltern berichtet, dass meine Exfrau eine Namensänderung Ihrer Enkelkinder beantragt hat. Sie waren tief erschüttert...
ich kann Deine Eltern verstehen. Immerhin endet dadurch die ""familiäre Linie" - und das nur, weil eine Schwiegertochter einen an der Waffel hat und heile Familie mit jemand anderem spielen will?
Es ist Deine väterliche Aufgabe, hier energisch mit dem Kopf zu schütteln und das Ansinnen abzulehnen. Eure Kinder brauchen keinen neuen Namen; sie haben bereits einen. Die Kostenfrage ist nicht die entscheidende Frage, sondern die Frage, warum man Kindern wegen so einem Blödsinn einen Teil ihrer Identität nehmen soll.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
nochmal vielen Dank für die vielen Hinweise! Ich werde alles nochmal überdenken. Die Kinder sind 8 und 12 Jahre alt.
Die Kindesmutter ist ca. 500 KM verzogen und es besteht zwischenzeitlich seit einigen Jahren keinerlei Kontakt mehr. Nur um ein klares Bild abzugeben. Ich habe einige Jahre versucht den Kontakt trotz der Entfernung zu halten...erschwert durch die Willkür der Mutter (egal!)... dann musste ich feststellen wie es den Kindern bei der Übergabe - am Ende solcher Besuchswochenenden ging - aus meiner Sicht sau schlecht -> mir ging es auch nicht besonders gut. Ich habe dann irgendwann bewusst die Entscheidung getroffen, dass es so nicht geht und den Kinder womöglich eher schadet. Ich habe den Kontakt vollständig abgebrochen. Insofern kann ich die Kinder schlecht nach ihrer Einstellung fragen.
Wie verläuft denn der Rechtsweg bei Ablehnung? Trift die Behörde einen Beschluss der dann durch die eine oder andere Partei gerichtlich anzufechten ist?
Danke und Gruss
Sail
Moin Sail,
warum die Dinge sind, wie sie sind, lässt sich ohne Kenntnisse der Details nicht beantworten. Aber die Entfremdung von Kindern ist uns hier nicht unbekannt; ebenso wenig die Methoden, mit denen man ggf. gegensteuert. Ja, die helfen nicht immer, und in seltenen Fällen gibt es tatsächlich keine andere Option als "Loslassen".
Deine Zustimmung zur Namensänderung lässt sich den Kindern allerdings durchaus anders "verkaufen" als als väterliches Entgegenkommen. Zum Beispiel: "Seht Ihr, der will mit Euch nichts mehr zu tun haben; nicht einmal, dass Ihr seinen Namen tragt!"
Nur: Die Kinder werden grösser; sie werden Fragen stellen und mit einiger Sicherheit nach ihren Wurzeln suchen. Möglicherweise stehen eines Tages zwei junge Erwachsene vor Deiner Tür und werden auch Dir Fragen stellen. Dann solltest Du Antworten haben.
Hast Du irgendeinen Grund, Deiner Ex hier entgegenzukommen? Wenn es seit Jahren keinerlei Kommunikation mit der Ex gibt, muss es auch in diesem Fall keine geben. Was spricht dagegen, alles einfach so zu lassen, wie es ist - damit Deine Kinder wenigstens diesen einen Anker in ihre Vergangenheit und Herkunft behalten dürfen?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Habe dem Antrag nicht zugestimmt! Sobald ich ein Ergebnis gebe ich ein Update!