Moin,
mein Lieblings-Bundesgerichtshof hat sich in <hier> verlinktem Beschluss mit dem Thema befasst, inwieweit der Tatrichter eine Herabstufung in der DDT vornehmen "darf", wenn Umgänge über das übliche Maß hinaus stattfinden.
Was sich im Leitsatz noch positiv liest, wird im Beschlusstext dann wieder gerade gerückt ...
Insbesondere diesen Passus finde ich mal wieder bemerkenswert, da er so schön rechtfertigt, wieso das Familienrecht keine Umgangskosten kennt:
Insbesondere die Kosten für das Bereithalten von Wohnraum zur Übernachtung von Kindern bleiben bei einem im üblichen Rahmen ausgeübten Umgangsrecht unterhaltsrechtlich
in der Regel schon deshalb unbeachtlich, weil es typischerweise angemessen und ausreichend ist, die Kinder in den Räumlichkeiten mit unterzubringen, die dem individuellen
Wohnraumbedarf des Unterhaltspflichtigen entsprechen[...]
Cool ... ich werde gemeinsam mit meinen 3 Kiddies die Osterferien mal in meinem Schlafzimmer nächtigen.
Ich will gar kein Geld und auf die Berücksichtigung der Kosten kann ich verzichten ... unsozial finde ich diese familienrichterliche Einstellung trotzdem !
Gruß
United
Zu schön ist ja auch dieser Teil der Begründung:
Der von dem Antragsgegner vorgetragene Rhythmus zeige zwar, dass sich die Antragstellerin an sieben von vierzehn Tagen bei ihm aufhalte. Dies blende aber aus, dass sich das Kind in den Nächten vor und nach diesen Tagen und teilweise auch während der Schulzeiten nicht bei ihm aufhalte.
...da würde mich schon interessieren, wie sich der BGH diese Anforderung in der Praxis vorstellt. :rofl2:
--
Brainstormer
Hallo Unitied,
ich schaffe es zum Glück gerade den "Mindest"-Unterhalt für meine 5 Kiddis zusammen zu kratzen und hab mit großer Anstrengung und mit Hilfe meiner Eltern das Häusle vor der Zwangsversteigerung gerettet (am Ar*** der Welt).
Ich würde aber gerne wissen, wie ich nach Maßgabe des BGH mit allen Kids und vielleicht noch deren Freunde (?) in einer 2-Zimmerwohnung während der Umgänge hausen sollte. :knockout:
Auf der anderen Seite (zu zahlender Unterhalt) wird nicht berücksichtigt, dass Wohnraum / Transport etc. für 5 Kinder nicht fünf mal teuerer ist, als für ein Kind.
Es gilt das Unterhaltsmaximierungsprinzip:
Alle Möglichkeiten, die den Unterhalt maximieren werden ausgeschöpft.
Gründe für die Absenkung des Unterhalts kommen nur im Notfall zum Tragen. :gunman:
Ich komme so gerade durch, genieße die viele Zeit, die ich mit meinen Krümeln verbringen kann (weil sie auch den Platz hier haben) und rege mich nur noch selten über die Ungerechtigkeiten auf.
Meine Ex hat lange Zeit vom Kindesunterhalt gelebt und konnte trotzdem noch den Kids die aktuellen Smartphones kaufen. Ich trage die alten Klamotten auf und telefoniere mit einem Minimalhandy. Was soll's.
Schlimm ist halt, dass ich weiß wie es mir hätte ergehen können, wenn wirklich alles den Bach herunter gegangen wäre.
Grüße aus dem Schwarzwald
PvF
Ich bin auch ein lebendiges Beispiel für diese familienrechtliche Praxis.
Das OLG schrieb noch auf die Rechtsbeschwerde der Vertreterin der Unterhaltsgläubiger bei
der Festlegung meiner Unterhaltspflichten:
"Es liegt auf der Hand, das der Umgang mit fünf Kindern Kosten verursacht, die der Verpflichtete
aus seinem Selbstbehalt nicht tragen kann."
In seinem letzten Beschluß hat das zuständige AG dann meine erhöhten Wohnkosten anerkannt,
aber sogleich meinen kleinen Dienstwagen in fast exakt gleicher Betragshöhe versilbert.
Ohne das Auto kann ich aber weder KU erwirtschaften, noch die Kinder zum Umgang abholen und ein
zuverlässiges Fahrzeug könnte ich aus dem Selbstbehalt - fiktivem Einkommen + Umgangskosten erst recht nicht privat
finanzieren. Natürlich haben wir Vollbeschäftigung und natürlich kann ich mir einen Arbeitsplatz
aussuchen, bei dem ich nicht auf einen Firmenwagen angewiesen bin.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Hallo,
mit dem Hinweis, dass ich sowohl Betreuungs- als auch Umgangselternteil war/bin wuerde mich interessieren, wie denn Gerechtigkeit aussehen wuerde.
Mir ist manchmal nicht klar, was Eltern nach der Trennung erwarten.
Und ja, das ist schon eine ernsthafte Frage.
riviera
Ich glaube, den meisten Eltern ist selber nicht klar, was sie nach einer Trennung zu
erwarten haben. Ich denke, da herrscht bei einigen Betroffenen Fassungslosigkeit nach dem
Erstgespräch mit einem Anwalt. Das ich mich wegen meiner Mehrkindfamilie in Bescheidenheit üben muß,
ist mir schon klar gewesen. Damit habe ich mittlerweile auch kein Problem mehr.
Aber so bescheiden, das ich nach höchstrichterlicher Auffassung
die Kinder in einem Wohnklo stapeln muß, das habe ich auch nicht geahnt.
Der Verweis der Kriegsgeneration, das früher 6 Kinder auf 14qm groß werden konnten, scheint mir
nicht mehr zeitgemäß. Die Kinder hatten keine Alternative im Gegensatz zu heute.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Dieser BGH Senat unter Herrn Dose stammt aus der selben Hirnwaschmaschine wie die unsägliche Meo-Micaela Hahne.
Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass bei diesen vertrockneten Seelen etwas vernünftigeres heraus kommen kann, als bei der Hahne.
Und bisher konnte mir auch noch nie jemand erklären, warum die Umgangskosten überhaupt alleine vom Umgangselternteil zu tragen sind.
Im Gesetz steht jedenfalls nichts davon.
Ich selbst durfte meinen Umgang mit meinen 4 Kindern auch in meiner 1,5 Zimmer Butze abwickeln, für die mir dann noch ein Wohnvorteil von 600,-€ angelastet wurde.
Zuzüglich meiner Nebenkosten.
Bei angenommen Mietkosten von 360,-€ warm.
So als wenn ich mir von meinen, damals 900,- € SB eine Wohnung für fast 800,- € mieten könnte.
Jedenfalls sollte ich von den verbleibenden 100,- die Umgangskosten für 4 Kinder tragen und mein eigenes Leben fristen.
Aber das ist natürlich auch keine Verschwörung unseres gut funktionierenden Rechtsstaates sondern nur das mimimi eines Jammerlappens.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
Jedenfalls sollte ich von den verbleibenden 100,- die Umgangskosten für 4 Kinder tragen und mein eigenes Leben fristen.
Wie oft muss man Dir eigentlich noch erklären, dass Du für die Umgangskosten die Hälfte des nicht erhaltenen Kindergeldes behalten darfst ?
Das sind bei 4 Kindern mehr als 350 EUR, die reichen doch locker ...
Der BGH kann schlicht besser rechnen als wir.
mimimi
United
Nicht mal das.
Seit 2008 hat man auch die nichterhaltene eigene Hälfte des KG bei der Ex für EU abzuführen.
Frau Zypries nannte das damals: "Vergrösserung der Verteilungsmasse!"
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.