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Kosten für eine Scheidung

 
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Tag zusammen,

wo kann ich mir denn berechnen (lassen), wieviel man für eine Scheidung an Rechtsanwaltskosten berappt? Ich hab eine Rechnung über 5000 Euro vor mir liegen für eine Scheidung mit etwa 3000 Euro Monatseinkommen, kein Zugewinn, ein bisschen Versorgungsausgleich und nachehelichem Unterhalt. Wohlgemerkt keine Vergütungsvereinbarung.

Das weicht schon dezent von der Berechnung ab, die man online so findet!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2019 13:59
(@inselreif)
Moderator

Welchen Gegenstandswert nimmt der Anwalt an?
Ist der Gerichtskostenvorschuss darin schon enthalten?
Welches Einkommen hat die Frau?
Wie viele Versorgungsrechte sind auszugleichen?

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2019 14:46
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Welchen Gegenstandswert nimmt der Anwalt an?
Ist der Gerichtskostenvorschuss darin schon enthalten?
Welches Einkommen hat die Frau?
Wie viele Versorgungsrechte sind auszugleichen?

Und zu allererst die Frage: Hast Du eine abw. Vergütungsvereinbarung nach Std. unterschrieben?

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2019 14:50
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Und zu allererst die Frage: Hast Du eine abw. Vergütungsvereinbarung nach Std. unterschrieben?

Was hat der Papa oben geschrieben?

Und nein, ich will diese Daten nicht alle hier rein schreiben, deshalb frage ich ja nach einer Online-Möglichkeit oder ähnlichem. Es sei denn Inselreif möchte mir das privat ausrechnen 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2019 14:53
(@inselreif)
Moderator

Geben tut es welche aber ich wüsste keinen Onlinerechner, der das in jedem Fall korrekt rechnet, sorry.
Aber die nachgefragten Daten sind doch nicht so vertraulich, dass man sie nicht hier (neben dem schon da stehenden Gehalt) hineinschreiben könnte?!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2019 15:17
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja ich möchte es nicht allzu breittreten einfach.

Grundsätzlich gehts mir auch nicht um die Zahlen, sondern um die Art und Weise, wie abgerechnet wird.

Die Online-Rechner sagen

Scheidungsstreitwert plus Unterhaltsstreitwert plus Versorgungsausgleichstreitwert plus Zugewinnausgleichstreitwert = Gesamtstreitwert. Daraus dann Geschäftsgebühr, Termingebühr usw.

Was ich vor mir habe ist:

Scheidungsstreitwert Geschäftsgebühr und Termingebühr
Versorgungsausgleichstreitwert Geschäftsgebühr und Termingebühr
Unterhaltsstreitwert Geschäftsgebühr und Termingebühr
Zugewinnausgleichstreitwert Geschäftsgebühr und Termingebühr

Und das ist dann ein Unterschied von ein paar Tausendern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2019 13:41
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich habe leider keine Ahnung warum und wieso sich diese Gebühren zusammen setzen und auch stimme ich Dir zu, dass es meist völlig überzogen ist. Bei mir gab es keinen Streit um den Zugewinn, da wir einen Ehevertrag und Gütertrennung hatten (müsste gesetzlich Pflicht werden, dann beschäftigt sich JEDER vor einer Heirat mit dem möglichen finanziellen Fiasko bei einer Scheidung).

Ich denke das zusammenaddierten der gesamten Streitwerte, obwohl viele Dinge zusammen gehören und nicht einzeln berechnet werden sollten, ergeben Deine hohen Anwaltsanteil.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2019 14:12
(@inselreif)
Moderator

Zunächst einmal keine Geschäftsgebühr sondern eine Verfahrensgebühr.
Und dann kommt es auf Auftrag und Verfahren an. Wenn alles ein Verfahren ist, dann wird summiert, ansonsten gibt es gesonderte Gebühren.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2019 08:59