Hallo!
Im Juli 2011 erfolgte vom Familiengericht ein Beschluss über die Regelung des Umgangs mit meinen zwei Kindern.
Hierfür wurde für eine Zeit von sechs Monaten eine Umgangspflegschaft vom Gericht angeordnet.
Der Verfahrenswert wurde auf 3.000,00 EUR beziffert. Zu den Kosten wurde auf §81 Abs. 1 FamFG verwiesen, zum Verfahrenswert auf §45 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG.
Das Verfahren beantragte ich im September 2010. Hierfür bekam ich Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung genehmigt und meinen RA beigeordnet.
Nun meine Frage: da meine positiven Einkünfte derzeit deutlich höher sind als bei Beantragung der Verfahrenskostenhilfe werde ich künftig wohl Raten bezahlen müssen (ich hab auch nichts dagegen).
Wie hoch werden die Kosten für die Umgangspflegschaft sein neben den Gerichts- und Anwaltskosten?
Grüße
na7nu
Moin na7nu,
kenne mich zwar nicht im Detail mit solchen Kosten aus, aber:
1) Frage doch mal Deinen beigeordneten RA. Der muss doch dazu weas sagen müssen (können). Und dafür ist er doch (auch) da!
2) Entweder die Kosten für den UP werden vom Staat getragen(VKH bewilligt); oder
3) Die Kosten werden auf beide Eltern aufgeteilt.
4) Die Kosten - wer auch immer nun letztlich zahlen werden wird/muss, richten sich aber eben nach dem Umfang der Arbeit des UPs. Was soll er denn laut Gericht so alles genau machen?
Bei mir z.B. regelt dieser (bald) die Umgänge, Eltern- Gespräche, Telefonate(Vater-Kind), aber eben auch Begleitete Umgänge(Organisation dieser etc.).
Der UMFANG seiner Arbeit kann also jeweils im Einzelfall ganz erheblich unterschiedlich sein. Heißt, die Kosten kann wohl keiner genau beziffern. Stundenlohn ist glaube ich so um die 85€. Die Experten hier wissen sicherlich mehr.
Wenn Du VKH bekommen hast, müsste der UP auch eigentlich vom Gericht (bzw. dem Steuerzahler) bezahlt werden. Bei mir ist es zumindest so.
Grüße
Ariba