Hallo zusammen (@Inselreif);
@Inselreif, Du hattest ja im anderen Faden https://www.vatersein.de/Forum-topic-32212-start-100.html in #121 schon mal drübergeschaut und eine Zahl in den Raum geworfen:
Hej, erst einmal schön, wenn Du damit zufrieden sein kannst - das ist die Hauptsache.
Wenn nichts Besonderes mehr dazukommt, reden wir über Kosten von 1.228,68 pro Anwalt und 552,- für das Gericht. Zusammen also 3.009,36. Dein Anteil 752,34.
Ist einer von Euch persönlich geladen gewesen und weiter angereist, dann können diese Kosten auch zur Kostenausgleichung angemeldet werden.
Gruss von der Insel
Aktuell liegt mir die Rechnung vor (die sogar geringer ausfällt, als von Dir beziffert (was mich wundert 🙂
Ich stelle hier mal die Zahlen ein:
Leistungszeitraum von bis
1,3 Verfahrensgebühr §§2, 13 RVG, Nr. 3100VV (Wert: 6012,00 Euro) 526,50 €
1,2 Terminsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr, 3104 VV (Wert 6012,00 Euro) 486,00 €
Post und -Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV 20,00 €
Abwesenheitsgeld Nr 7005 VV(2,50 Stunden) 25,00 €
Gerichtstermin vom 20.09.2018
Fahrtkosten eigenes KFZ Nr. 7003 VV (16 km a´0,30 €) 4,80 €
Gerichtstermin vom 20.09.2018
Abwesenheitsgeld Nr 7005 VV(2,50 Stunden) 25,00 €
Gerichtstermin vom 19.11.2019
Fahrtkosten eigenes KFZ Nr. 7003 VV (16 km a´0,30 €) 4,80 €
Gerichtstermin vom 19.11.2019
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Zwischensumme 1092,10 €
Umsatzsteuer (MwSt.) Nr. 7008 VV(19%) 207,50 €
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Zwischensumme 1299,60 €
eingezahlte Gerichtskosten 105,00 €
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Zwischensumme 1404,60 €
./. Gerichtskostenvorschuss vom 07.03.2018 steuerfrei (105,00 Euro) -159,00 €
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Endsumme 1245,60 €
Erklärung zu den Gerichtskosten:
Ursprünglich wurden 159,- € als Vorrauszahlung (Gerichtskostenvorschuß)von mir gefordert. Diese habe ich zu Anfang des Verfahrens auf das Konto der RA.-in überwiesen.
Im weiteren Verlauf hat das Gericht tatsächlich nur 105,- € davon "vereinnahmt" (das hat die RA.-in gemacht)
In der Rechnung im Beschluß forderte das Gericht gesammt 138,00 € von mir und eine Restzahlung von 33,00 €.
Diese 33.00 habe ich dann im Nachgang noch an die Gerichtskasse überwiesen.
Das Gericht hat also die 105,00 € als Vorrauszahlung anerkannt und eine Nachzahlung von 33,00 € angefordert.
Die an die Rechtsanwältin erfolgte "Überzahlung" hat diese dann in Ihrer Kostennote entsprechend verrechnet...
Vlelleicht kann ja mal jemand drüber schauen und erklärend kommentieren....
Grundsätzlich erscheint es mir stimmig..., aber grundsätzlich bin ich da auch völlig ahnungslos 😉
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
[...] (die sogar geringer ausfällt, als von Dir beziffert (was mich wundert 🙂
[...]
da war ich wohl etwas voreilig... sie ist (geringfügig) höher.....
oder in Zahlen: 70,92 € mehr als @Inselreif genannt hat...
PS: @Inselreif, wie bist Du auf die 3.009,36 Gesammtsumme gekommen?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Das hier..:
[...]
PS: @Inselreif, wie bist Du auf die 3.009,36 Gesammtsumme gekommen?
...hat sich erledigt... :knockout:
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Ok, ich hatte die Gerichtskosten verdoppelt.
Ansonsten passt alles, die Differenz sind die Reisekosten der Anwältin, sie kommt wohl aus einem Nachbarort.
Gruss von der Insel