Krankenkassekarte
 
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Krankenkassekarte

 
(@papapirat)
Schon was gesagt Registriert

Habe eine Frage wie ihr das mit der Krankenkassenkarte bei Umgängen regelt?

Zur Info meine Tochter ist 4 Jahre alt. Wir wohnen ca. 80 km voneinander getrennt. Gemeinsames Sorgerecht.

Bei mir ist es damit leider sehr mies. Krankenkassenkarte bekomme ich nie mit. Hab auch schon meine Tochter mit Erkrankungen bekommen, trotzdem keine. Letzter Umgang am Wochenende war sie auch krank, trotzdem keine Krankenkarte oder Medikamente dafür bekommen. Ich entschloss mich zum Notdienst zu gehen, mein Anwalt mit dem ich Rücksprache hielt entschied sich dazu mit dahin zu kommen. Er wollte sich eben mal ein Bild davon machen, da der Gesundheitszustand allgemein als schlecht angesehen wird. Da ich keine Krankenkarte hatte musste ich die Rechnung selbst begleichen. Die Hotline der Krankenkasse meinte ich solle am Dienstag anrufen dann bekäme ich ein Formular und das müsste ich mit der Rechnung einreichen. Bekäme dann mein Geld zurück.

Jetzt ist es so das ein Herr von der Krankenkasse sagte, ich bekäme da nichts mehr zurück gäbe es nicht. Eine weitere Frau meinte ich hätte auf der Hotline anrufen sollen, die hätten dann was durchgefaxt, jetzt ging nichts mehr nachträglich. Alles quatsch, weil mein Anwalt war ja auch bei dem Telefonat mit der Hotline dabei. Eine weitere Frau meinte, ich müsse die Krankenkassenkarte beim Notdienst nachreichen und die müssen mir das Geld dann zurück geben. Karte geht aber nicht, weil die werde ich nicht bekommen. Sie meinte die muss sie mir aushändigen. Eine nächste Mitarbeiterin versprach mir nun eine MItgliedsbescheinigung zu zu senden. Damit solle ich in die Praxis. Jetzt habe ich schonmal in der Praxis nachgefragt, aber das ginge eben nur beim Notdienst und da haben sie kein Geld. Mit der Auszahlung muss man dann vor Ort mit dem Arzt reden, wie man das klärt. Der nächste ist aber erst wieder ende Juni. Dabei hat der Arzt auch gesagt, ich müsse das Geld von der Krankenkasse verlangen.

Das Thema Krankenkarte war auch schon früher häufig ein Thema. Der Richter meinte Krankenkarte mitgeben wäre ja der größte quatsch den er je gehört habe. Ohne Krankenkarte gäbe es da keine Probleme. Probleme hab ich seitdem trotzdem z.B gehabt, wo ich versuchte ohne Krankenkarte zu einem Zahnarzt zu kommen, weil meine Tochter schon seit Wochen jammerte. Ohne Karte wollte mich keiner dran nehmen. Die Mutter weigerte sich.

Meine Fragen:
1. Soll ich jetzt wirklich bis ende Juni warten? Letzendlich heisst es am Schluss ich hätte zu lang gewartet?

2. Wie regelt ihr das mit Krankenkarten?

3. Wieso bekomme ich von der Krankenkasse zig verschiedene Antworten?

4. Soll ich weiter anrufen bis mir eine gefällt?

5.Gibt es irgendwo Festlegungen, Vereinbarungen allgemein was die Krankenkarte in solchen Fällen betrifft?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2017 18:02
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Papa,

da ich selber mal bei den Krankenkassen nachgefragt habe: Du bekommst keine Zweitausfertigung einer Karte für Dich. Dies ist nicht vorgesehen, die entsprechenden § wurden mir dann sehr freundlich um die Ohren gehauen.

Es geht also nur so, dass die KM Dir die Karte aushändigt. Insbesondere wenn Euer Kind wohl Krank ist, solltest Du vielleicht hier mal das Gespräch mit JA oder Deinem Anwalt suchen. Der KM sollte deutlich gemacht werden, dass sie Krankenkassenkarte mit der Umgangsbekleidung auszuhändigen hat.

Rein rechtlich muss ein Arzt natürlich auch ohne Karte behandeln (Notfälle). In der Praxis wirst Du wahrscheinlich immer schon an der Anmeldung scheitern bzw. wirst verpflichtet die Karte nachzureichen. Die Behandlung ohne Karte ist im System nicht vorgesehen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2017 21:06
(@maltew)
Rege dabei Registriert

Moin,

also bei uns ist es so, dass die KM Umgang hat. Mit der Karte rumzumachen wäre mir viel zu umständlich. Wahrscheinlich wäre die dann immer irgendwo nur nicht da, wo sie gebraucht wird.

In Notfällen würde mich die KM wahrscheinlich eh kontaktieren und ich würde die dann in die Klinik mitbringen. Und einmal hatten wir einen nicht ganz so dringenden Fall. Der Arztbesuch wurde vorher telefonisch abgesprochen (macht ja eh Sinn, wenn ich dann weiß, wie es ggf. bei der normalen Kinderärztin weitergeht). Unsere Krankenkasse hat dann ganz einfach nen Behandlungsschein an den anderen Kinderarzt gefaxt und gut war es. Aber das war tatsächlich vor der Behandlung.

Viele Grüße,

MalteW

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2017 21:34
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ist das Kind bei dir oder bei der KM versichert?

Hast du KM mal gefragt, ob sie wenn du das Kind bei dir hast rund um die Uhr erreichbar ist und in der Lage sofort die Krankenkassenkarte zu bringen, wenn etwas notfallmäßiges im Krankenhaus behandelt werden muss (also keine Feiern, kein Kino, kein Alkohol), damit das Kind entsprechend schnell behandelt werden kann? Du kannst die Karte in dem Moment ja nicht abholen, da du beim Kind bist.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2017 23:44
(@papapirat)
Schon was gesagt Registriert

Moin Papa,

da ich selber mal bei den Krankenkassen nachgefragt habe: Du bekommst keine Zweitausfertigung einer Karte für Dich. Dies ist nicht vorgesehen, die entsprechenden § wurden mir dann sehr freundlich um die Ohren gehauen.

Es geht also nur so, dass die KM Dir die Karte aushändigt. Insbesondere wenn Euer Kind wohl Krank ist, solltest Du vielleicht hier mal das Gespräch mit JA oder Deinem Anwalt suchen. Der KM sollte deutlich gemacht werden, dass sie Krankenkassenkarte mit der Umgangsbekleidung auszuhändigen hat.

Rein rechtlich muss ein Arzt natürlich auch ohne Karte behandeln (Notfälle). In der Praxis wirst Du wahrscheinlich immer schon an der Anmeldung scheitern bzw. wirst verpflichtet die Karte nachzureichen. Die Behandlung ohne Karte ist im System nicht vorgesehen. Gruß Ingo

- Umgangskleidung ist gut!!! :rofl2: Ich bekomme keine! Noch schlimmer, es ist sogar so, dass ich die Kleider wo meine Tochter an hat direkt auszuziehen habe. Dazu zählen auch Schuhe. Meine Ex hat in vielen Dingen extreme Zwangsstörungen.

- Es wurde mir bereits vom Richter gesagt, Krankenkassenkarte mitgeben wäre Schwachsinn. (Dieses Verfahren war noch mit meinem damaligen Anwalt)

- JA ist der gleichen Meinung wie der Richter. Wäre alles auch ohne Karte unproblematisch.

- Allgemein verweist mich das JA wegen den gesundheitlichen Problemen meiner Tochter immer wieder auf das GSR und ich könne mit ihr so jederzeit zu einem Arzt. Leider haben diese am Wochenende, wenn sie bei mir ist zu. Außer der Reihe bekomme ich sie nicht. Aber ohne Karte klappt es auch nicht.

- Am Wochenende verstärkten sich Husten, Fieber, Schmerzen, so das ein Arztbesuch hier nötig wurde.

- Wie gesagt ist mein Anwalt auch mit, da auch noch andere Probleme des Gesundheitszustands vorliegen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2017 23:48
(@papapirat)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ist das Kind bei dir oder bei der KM versichert?

Hast du KM mal gefragt, ob sie wenn du das Kind bei dir hast rund um die Uhr erreichbar ist und in der Lage sofort die Krankenkassenkarte zu bringen, wenn etwas notfallmäßiges im Krankenhaus behandelt werden muss (also keine Feiern, kein Kino, kein Alkohol), damit das Kind entsprechend schnell behandelt werden kann? Du kannst die Karte in dem Moment ja nicht abholen, da du beim Kind bist.

Sophie

Klappte am Wochenende auch nicht. Es ist halt so, dass sie auch tagsüber viel schläft und da das Telefon nicht hört. Zur Zeit steht sie kurz vor einer Geburt, sie war auch erst am Wochenende deswegen im Krankenhaus so wie ich es weis. Dazu kommt auch einfach die Entfernung von 80km

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2017 23:53