Krippengebühren und...
 
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Krippengebühren und das Jugendamt

 
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Mahlzeit zusammen,

mich bringen die Behörden gerade zum Amoklauf, wenn das so weitergeht...

Hat jemand Erfahrung zum Thema „Übernahme von Gebühren nach §90 Abs. IV SGB 8 bei Wechselmodell”?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2021 11:16
(@maxmustermann1234)
Registriert

Geht es hier um KiTa-/Schulbeiträge im Wechselmodell? Dann leider ja.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2021 13:51
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Yup, genau darum. PN?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2021 15:00
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

generell sind Kita-Gebühren Mehrbedarf und gequotelt nach Einkommen der Eltern zu bezahlen. Ob sich das ändert, wenn nur einer die Kita nutzt kann ich nicht sagen. Dass es dazu Urteile gibt halte ich für unwahrscheinlich.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2021 15:10
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ja, kannst mir schreiben.

@Susi: es gibt da aber noch die Feinheiten der lokalen Beitragssatzungen. Bei uns ist es bspw. so, dass Einkommen der Ehepartner bei der Berechnung mit angerechnet wird. Ich darf also nach meiner Hochzeit die KiTa-Gebühren für meine Stieftochter mit tragen. Erfreulicherweise wird auch der Unterhalt des Vaters mit angerechnet, wodurch der Zahlbetrag steigt. Ich zahle also für mein Stiefkind mehr als für meine eigenen Kinder. Und das ist in der Satzung tatsächlich so geregelt, auch wenn ich mich dadurch verarscht fühle.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2021 11:25
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Wer sich nicht die Mühe gemacht hat nachzuschauen, was 90 Abs. IV SGB 8 beinhaltet: Es geht um die Übernahme von Kita-Gebühren durch das Jugendamt, wenn den Eltern dies nicht möglich ist, sprich, diese bedürftig sind.

Hier gibt es ganz witzige Ansichten unter den Ansprechpartnern, die will ich klären.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2021 11:57
(@maxmustermann1234)
Registriert

Doch, ich habe mir die Mühe gemacht nachzuschauen, aber das Problem ist bei euch doch wahrscheinlich, dass das Jugendamt euch als wirtschaftliche Einheit sieht, oder? Beim Wechselmodell haben die oft Vorstellungen, die an der Lebensrealität vorbei gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2021 12:25
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wer sich nicht die Mühe gemacht hat nachzuschauen, was 90 Abs. IV SGB 8 beinhaltet:

Ich finde, Du könntest von Haus aus Dein Anliegen ein bissl konkretisieren, so dass wir hier nicht im Nebel rumstochern müssen: worum geht es Dir konkret?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 07.07.2021 13:14
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Doch, ich habe mir die Mühe gemacht nachzuschauen, aber das Problem ist bei euch doch wahrscheinlich, dass das Jugendamt euch als wirtschaftliche Einheit sieht, oder? Beim Wechselmodell haben die oft Vorstellungen, die an der Lebensrealität vorbei gehen.

Das Jugendamt hat von Tuten und Blasen keine Ahnung. Deswegen ja auch die Frage, ob es jemanden gibt, der sich damit auskennt, also Erfahrung hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2021 15:18
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich finde, Du könntest von Haus aus Dein Anliegen ein bissl konkretisieren, so dass wir hier nicht im Nebel rumstochern müssen: worum geht es Dir konkret?

Es geht mir um die Kostenübernahme nach §90 Abs. IV SGB 8.

Wer diesen Satz nicht versteht, der wird auch keine Ahnung davon haben und kann mir nicht weiterhelfen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2021 15:19