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kriterien vor gericht

 
(@stefan9010)
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hallo 🙂

eine ausgedachte situation:

hintergrundinfos:
kindsmutter und -vater leben getrennt. das kind lebt zu ca. 1/3 der zeit beim vater, die woche ist ca. in 3 teile geteilt. gemeinsames sorgerecht. vater lebt allein in einer 2 raum-wohnung, mutter gemeinsam mit ihrem freund in einer 3-raum-maisonette wohnung. entfernung ca. 40 km, kita/grundschule liegen etwas näher bei der mutter. mutter und ihr freund sind arbeitnehmer. vater selbstständig, 2 feste werktage pro woche muss er arbeiten (alternativlos). mutter und vater haben ca. gleich hohes einkommen.

es war das wechselmodell vertraglich vereinbart, die mutter hält sich nicht daran. sie versucht konsequent das wechselmodell abzuwehren um mehr einfluss/kontrolle (durch mehr beteuungszeit) zu erlangen. der vater zahlt, nach einer kurzen unterbrechung, nun weiter einen geringen unterhalt, nachdem ihm mit dem jugendamt gedroht wurde. zu dem zeitpunkt ist das kind ca. 5 jahre alt.

warum können sich die beiden nicht einigen zum wohl des kindes? die mutter versucht nur ihr weltbild und ihre erziehungsmethoden durchzusetzen ohne rücksicht auf den vater, und das sehr konsequent. vom vater sehr positiv, vorsichtig und freundlich formulierte anfragen und vorschläge werden ignoriert und nicht beantwortet. wenn er abweichend zu ihren ansichten handelt, gibt es streit und vorwürfe von der mutter. sie möchte alles bestimmen und kontrollieren. bei meinungsverschiedenheiten oder gegenargumenten seitens des vaters wird sie schnell emotional, unsachlich und argumente fehlen seitens der mutter gänzlich. Unter diesen gegebenheiten sieht der vater keine möglichkeit auf besserung.

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bis hierher nur vorgeschichte und es sollte rein informativ sein.

folglich vermutet der vater, dass es zu wiederholten streitigkeiten kommen könnte, ggf. vor gericht, da dies wohl die einzige anlaufstelle für den vater zu sein scheint, was man so liest. nun zur eigentlichen frage, gerade an die gerichtet, die schon mal einen familienrechtsstreit vor gericht hatten:

wie kann sich der vater am besten vorbereiten, um vor gericht einen positiven eindruck zu zeigen?

sein hauptanliegen ist, möglichst viel anteil am leben des kindes zu haben bzw. zu behalten. nicht mehr als die mutter, aber auch nicht weniger als zum gegenwärtigen augenblick (= 33-50%).

laut meinen recherchen sind folgende dinge anzustreben:
- kinderzimmer muss zur verfügung stehen - gibt es hier kriterien? das kind möchte gegenwärtig noch kein eigenes zimmer, lieber gemeinsame räume, was nun?
- im krankheitsfall sollte der vater hälftig einspringen (können)
- notwändige fahrten (kita/schule/hobby) sollten hälftig vom vater übernommen werden
- arztbesuche sollte der vater hälftig begleiten
- vater muss geeignetes soziales umfeld bieten bzw. das kind nicht aus seinem rausreißen, z.b. sollte kind zugang zu seinen freunden und hobbys haben – weitere ergänzungen/beispiele?
- das kind sollte beim vater gefördert und auf seinem lebensweg begleitet werden – gibt es dafür beispiele oder sind es allgemeine dinge, wie unterstützung in schule, zwischenmenschlich usw.?
- vater muss finanziell für kind sorgen können – geht es dabei nur um einkommen und pauschalbeträge?
- dass emotionale und zwischenmenschliche zwischen kind und vater lasse ich mal außen vor, dürften „normale“ sachen sein

hättet ihr noch weitere ergänzungen und tipps, wie der vater (negativ formuliert) besser da steht bzw. eine weiße weste hat? auch kleinigkeiten sind vermutlich wichtig.
welche infos sollte sich der vater über die jahre dokumentieren/protokollieren?
welche kosten sollte bzw. muss der vater übernehmen, oder ist alles über den unterhalt abgegolden?
da der vater keinen anspruch auf kind-krankentage hat, muss die mutter die arztbesuche übernehmen und ihren schein zu erhalten, oder?
die mutter reißt in dem beispiel oft dinge an sich und anfragen des vaters, der manches gern übernehmen würde, werden ignoriert. reicht da eine einfache dokumentation aus, um nicht später des nichtstuns beschuldigt zu werden?

ich bitte beim thema und meinen fragen zu bleiben. danke euch 🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2019 18:26
(@tellerchen)
Benutzer

konfuzius würde sagen:

Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.

"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."

"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2019 13:59
(@stefan9010)
Schon was gesagt Registriert

konfuzius würde sagen:

Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.

wunderbar ^^ ich dachte, ich könnte den ganzen tag auf der couch sitzen und fernsehen :p

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2019 20:19
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn das Kind noch relativ klein ist, dann braucht es ein Bett und einen eigenen Bereich und nicht unbedingt ein Kinderzimmer. Wenn Du aber ein Zimmer hast, das als Kinderzimmer genutzt werden kann, dann ist das natürlich nicht schlecht.

Wichtig ist doch nur, dass Du Dich um Dein kümmern kannst und willst, ein komplizerter Vertrag sorgt da eher für Verdruß.

Wenn ein Wechselmodell oder ein Fast-Wechselmodell gelebt wird, dann ergibt sich die Teilung der gemeinsamen Verantwortung fast zwangsläufig. Außerdem sind einige Dinge bei gemeinsamen Sorgerecht durchaus zustimmungspflichtig (Arztwahl, medizinische Behandlung, Kiga-, Schulwahl, Auslandsreisen) auch wenn man das nicht übertreieben sollte.

Ein Wechselmodell lässt sich schwer erzwingen, einen erweiterten Umgang kann man(n) aber durchaus erstreiten.
Dabei solltest Du aber nicht zu bürokratisch vorgehen. Eine Frage bleibt trotzdem, wieso kannst Du keine Krankentage des Kindes übernehmen? Wenn das Kind in Deiner Obhut ist, dann würde ich schon erwarten, dass Du den Arztbesuch und auch die Krankentage, die in Deinen Umgang fallen übernimmst.

Vorbereiten kannst und musst Du das Ganze indem Du zunächst eine Einigung mit der KM und wenn das nicht funktioniert mit Hilfe des JA anstrebst. Das JA kann in dieser Frage nur beraten, wenn Du Dich dort aber als verständnisvoller, liebevoller, interessierter Vater darstellen kannst, dann ist das günstig für das Gerichtsverfahren, weil das JA auch dabei eingebunden wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2019 20:50
(@stefan9010)
Schon was gesagt Registriert

danke susi, für deine umfangreiche antwort.

Ein Wechselmodell lässt sich schwer erzwingen

sieht praktisch so aus. in einem anderen forum wurde aus erfahrung vorgeschlagen, dass man sich das wechselmodell oder ähnliches "erkaufen" könnte, durch überhöhten unterhalt. da muss der vater zwar enorm mit seinem gerechtigkeitssinn kämpfen, aber in manchen situationen ist das immerhin ein strohhalm.

einen erweiterten Umgang kann man(n) aber durchaus erstreiten

im beispiel mit 1/3 der zeit wäre es vermutlich schon erweiterter umgang, oder?

Eine Frage bleibt trotzdem, wieso kannst Du keine Krankentage des Kindes übernehmen? Wenn das Kind in Deiner Obhut ist, dann würde ich schon erwarten, dass Du den Arztbesuch und auch die Krankentage, die in Deinen Umgang fallen übernimmst.

der vater kann im beispiel krankentage übernehmen, außer 2 wochentage, quasi 5 tage/woche. meist sind es 3,5-4 tage in der praxis. es wird nun darüber logbuch geführt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2019 22:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

erweiterter Umgang ist alles, was über Standardumgang (Wochenende aller 14 Tage plus Anteil Ferien) und unter Wechselmodell liegt. Also 1/3 fällt schon unter erweiterten Umgang. Finanziell ist das nur bedingt attraktiv, da erweiterter Umgang ggf. mit 1 (max. 2) Stufe(n) in der DDT belohnt wird.

Niemand kann Dich zwingen Umgang durchzuführen, wenn Du nicht willst. Es gibt aber u.U. das Problem. dass die KM das Kind einfach bei Dir "lässt" und Du dann sehen musst wie Du damit klar kommst. Gibt es dafür einen Notfallplan?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2019 22:36
(@stefan9010)
Schon was gesagt Registriert

ja, notfall geht auch, sollte nur nicht die regel sein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2019 21:12
 Klas
(@klas)
Schon was gesagt Registriert

Und wenn das Kind sein eigenez Zimmer hat, dann soll man das Zimmer laut Feng Shui Tipps einrichten.
*Werbelink entfernt*

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2019 10:37