Hallo zusammen!
Zu meiner Geschichte:
Lebe seit 5 Monaten in Trennung, wir haben ein gemeinsames Kind von 6J, beide Elternteile voll berufstätig.
Durch gemeinsam angeschaffte Schulden, wurde ich mit meiner Ex-Frau einig, das ich den KU erst im August leiste, da ich einige "viele" noch offenstehende Zahlungen zu leisten hatte, sie es auch wußte.
Nach zwei Monaten kam bereits unangekündigt ein schreiben von Ihrem Rechtsanwalt, worin stand, das ich bereits mit der Zahlung des KU in Verzug bin + Rückwirkende Nachzahlung! 😮 Nach einem klärendem Gespräch mit meiner Ex, hat sie das schreiben wieder zurückgezogen.
Nun vor ein paar Tagen bekam ich ein weiteres schreiben von Ihrem RA welches vom Amtsgericht zurückkam, mit der Stellungnahme binnen 2 Wochen!
Forderungen:
1. Unterhaltsrückstand = 988,-€
2. Titulierung des Kindesunterhaltes
3. Auskunft über die Höhe meines Einkommens
Diese Forderung in der jetzigen Lage trifft mich wie ein Schlag! Die mündliche Absprache mit meiner Ex war wohl keinen Pfifferling wert! 😡 Rücksprache mit meiner Ex, läßt sie nicht mehr zu.
Nun zur Frage:
Welche Maßnahmen muss ich jetzt durchführen?
Unterhaltsrückstand kann ich finanziell nicht Nachzahlen. Sollte ich eine mtl. Rate vorschlagen, oder wird mir dieses dann beim Gerichtstermin vorgeschlagen. Geht das überhaupt, eine Ratenzahlung bei KU-Rückstand?
Was ist denn, wenn ich auf alle Forderungen eingehe, kommt es überhaupt zu einem Gerichtstermin?
Wer übernimmt denn überhaupt die Gerichtskosten?
Danke im Voraus für die Antworten (hoffentlich),
Willi
Forderungen:
1. Unterhaltsrückstand = 988,-€
2. Titulierung des Kindesunterhaltes
3. Auskunft über die Höhe meines Einkommens
Hi,
rückwirkende Forderung von Unterhalt gibt es nicht. Erst ab Auskunftsersuchen über die Einkommensverhältnisse läuft die Uhr. Die ersten beiden Monate fallen also auf jeden Fall aus. Vermutlich auch die Monate bis einschließlich April, da erst im Mai das Auskunftsersuchen gerichtshängig wurde.
Generell würde ich dir empfehlen: gehe sofort zum Jugendamt, erstelle dort einen Titel über Kindsunterhalt. Wichtig ist dass explizit drin steht
1) Laufzeit begrenzt bis das Kind 18 Jahre ist
2) Höhe in absolutem Betrag, also XXX Euro, abhängig von deinem Einkommen (wenn man das wüßte, und das Bundesland in dem ihr lebt, könnte man dir sogar die Höhe sagen). Nicht in irgendwelchen Prozentsätzen
3) Nur gültig solange das Kind überwiegend von der Mutter betreut wird
Das Jugendamt wird behaupten dass das sonicht geht, das ist aber Unsinn. Die wollen nur ihre bequemen Standardformulare verwenden, die den Zahlvater für ewig knebeln, an irgendwelche Tabellen gebunden... Also setze dich bestimmt aber höflich durch mit deinen Vorstellungen über den Titel.
Woher kommen eigentlich die 988€ angeblichr Rückstand, wie sind die von der Gegenseite berechnet?
Jedenfalls, die vollstreckbare Ausfertigung des Titels läßt du vom JA direkt ans Gericht schicken, dazu musst du dem JA natürlich die Nummer des Verfahrens mitteilen. Zudem sendest du deine letzten 12 Einkommensnachweise ans Gericht, sowie sämtliche Nachweise über eheprägende Verbindlichkeiten. Auf den angeblichen Unterhaltsrückstand gehst du mit keiner Silbe ein, weder beim Jugendamt noch bei deinem Anschreiben ans Gericht. Auch nicht auf irgendwelche Absprachen mit deiner Ex. Mündliche Vereinbarungen sind nicht mal die Luft wert mit denen sie gegeben werden, da dann Aussage gegen Aussage steht - nur schriftliches, unterschriebenes zählt vor Gericht.
Und dann mal abwarten was da kommt. Am KU kommst du nun mal nicht vorbei, also mach das so wie oben beschrieben, das reduziert nämlich auch den Streitwert und damit die Kosten, falls die Gegenseite mit dem Titel nicht einverstanden ist und es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
cya,
elwu
Hallo,
bist Du dir sicher, das ich nicht Rückwirkend bezahlen muss?
Das erste schreiben vom Rechtsanwalt meiner Ex kam am 01.02.'06, dort wurde bereits geschrieben, das ich Auskunft über mein Einkommen der letzten zwölf Monate vorzulegen habe.
Weiter wurde der mtl. Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle von 247,-€ vorläufig festgelegt, den ich ab dato zu zahlen hätte.
Nun, wie bereits beschrieben, hatte meine Ex auf Bitten von mir, Ihren Rechtsanwalt und die Forderung aufgehoben. 3 Monate kam dann nichts mehr, auch keine Mahnung bei Fristverstreichen. Bis letzte Woche, urplötzlich!
Zu meinem Verdienst: Durchschnittlich1730€
Wohnort: NRW
Trennungszeitpunkt (Räumliche Trennung): 15.12.2005
1.Dann eine wichtige Frage zur Titullierung:
Wenn man die Vordrucke vom JA eh zum größten Teil umändern muss, gibt es vielleicht eine Vorlage, die man als gültiges Dokument mitbringen kann?
2.Brauche ich überhaupt einen Rechtsanwalt bei Gerichtstermin? Ich meine es ist doch alles klar, und ich denke nicht, das es noch etwas zu meinen Gunsten zu Verhandeln gäbe! Die Kosten würde/ muss ich Einsparen. :heu:
3.Muss ich die letzten zwölf Einkommensnachweise ans Gericht schicken, oder zum Rechtsanwalt der Gegenseite?
Danke für die Antworten
Gruß
Willi
Hi,
1) Wenn du nichts schriftliches hast von deiner Ex dass ihr eine Vereinbarung getroffen hattet, dann kannst du die zwar behaupten, und erzählen von wegen drei Monate kam nichts, die Gegenseite wird aber das Gegenteil sagen. Und dann steht Aussage gegen Aussage. Was einzig an handfestem bleibt ist der Anwaltsbrief vom Februar, der wird also sehr wahrscheinlich relevant bzgl. des Verzugs.
2) hast du denn schon mal mit deiner Ex gesprochen warum sie nun den Anwalt wüten lässt, entgegen eurer Abmachung?
3) 1730 abzgl. 5% berufsbedingter Aufwendungen macht 1643, also Stufe 3 der Düsseldorfer Tabelle (bei solchen Einkommensverhältnissen akzeptiert kaum ein Richter die Anrechnung von eheprägenden Schulden). Nur ein Unterhaltsberechtigter, also zwe Stufen rauf, macht Stufe 5. Zahlbetrag nach derzeitiger Rechtslage: 257€. Diese Zahl sollte in dem Titel stehen.
4) Mir ist keine Vorlage bekannt, du wirst also vermutlich selbst verfassen müssen.
5) Nein, dazu brauchst du keinen Anwalt im ersten Gerichtszug
6) Schick sie ans Gericht und parallel an den Anwalt. Eine Kopie des Titels auch parallel an den Anwalt.
Moin,
nicht zu vergessen die neue Steuerklasse 1 ab 1. Januar 2006!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Noch eine letzte Frage:
Wer muss die Gerichtskosten bezahlen/ übernehmen?
Streitwert ist die Nachzahlung von knapp 1000€, die ich ja irgendwie Nachzahlen muss.
Wie hoch sind denn generell die entstehenden kosten, so knapp über'n Daumen für so eine Verhandlung?
Guckst du in den Prozesskostenrechner rechts im Hauptmenü unter "Informationen".
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!