Hallo Boardmitglieder!
Vorab: Ich lese schon seit längerem als Gast in den Foren mit. Habe mich jetzt registriert da ich auch mal eine Frage habe. Das Board ist super, auch wenn der Anlass leider nicht toll ist. Grosses Kompliment an die Betreiber und alle aktiven Benutzer!
Nach langem Kampf mit mir selber habe ich mich vor kurzem entschlossen Zuhause auszuziehen. Ich habe drei Töchter 3, 5 und 8 Jahre alt.
Nun zur Sache: Meiner Mutter gehört eine Zwei-Zimmer Eigentumswohnung in ihrer Nachbarschaft, die an ein Paar vermietet ist. Den Mietern hat sie auf Eigenbedarf mit der Begründung "Zerrütetes Eheverhältnis des Sohnes" gekündigt. Rein rechtlich sollte das eigentlich nicht anfechtbar sein, oder? Können die Mieter eventuell sagen "Umzug ist nicht von dauer -> Trennung auf Probe, etc.". Die Mieter haben die Kündigung entgegengenommen und wollte diese prüfen. Ist ca. 6 Wochen her und wir haben noch Nichts von den Mietern gehört, weder Widerruf noch sonst was.
1) Hat jemand sowas schon mal durchgezogen und kann über Erfahrungen berichten (positive und negative)?
2) Sollte ich die Mieter mal persönlich aufsuchen und nach dem Stand der Dinge fragen, da Eigenbedarfskündigungen ja leider häufig nur vorgeschoben werden, um ungeliebte Mieter loszuwerden?
3) Kann mir das Einziehen in die Wohnung meiner Mutter wegen des Unterhalts negativ angerechnet werden? Will ganz offiziell die übliche Miete an meine Mutter zahlen, mit Mietvertrag.
BugsBunny
Hallo Bugs Bunny,
normalerweise dürfte (glaube ich) die Kündigung auf Eigenbedarf wirksam sein. Die Begründung mit der Trennung auf Probe, war, glaube ich, aber nicht soooo gut. Da kann ich jetzt nichts dazu sagen ob das wirksam ist.
ABER:
Wenn man den Mietern wegen Eigenbedarf gekündigt hat, MUSS man selber einige Jahre (ich weiß nicht genau wieviele) in der Wohnung/Haus wohnen bleiben.
Solltest Du nach angenommen 6 Monaten dort wieder ausziehen, könnte der Vormieter nachträglich Klage einreichen.
Ruf die Mieter doch mal oder geh mal hin und rede mit ihnen und frag ob sie nun die Kündigung anerkennen oder nicht.
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hi Taccina!
Wir haben die Kündigung ja nicht mit "Trennung auf Probe" begründet, sondern mit "zerrütetes Eheverhältnis". Das sagt ja nichts über die Dauer aus und leider sieht es nicht so aus, als wenn ich nochmal zurückziehe.
Kannst Du mir Quellen nennen, aus denen eine eventuelle "Mindestmietdauer" hervorgeht?
Viele Grüsse und Danke für die Antwort!
BugsBunny
Hallo Bugs Bunny,
hab da was gefunden: http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf04856.html
Schau da mal nach. Da steht was, das man die Wohnung 3 Jahre nutzen muss. Dort findest Du auch noch andere Fragen und Antworten zum Thema Kündigung auf Eigenbedarf.
Hoffe es hilft Dir etwas weiter!
Liebe Grüße
Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?