Hallo,
wie schon ein paar mal geschrieben, bin ich von der ARGE ja dazu "verdonnert" worden, meinen Ex auf Unterhalt zu verklagen.
Nach mehrmaliger Aufforderung seitens meines Anwalts, hat sich mein Ex aber nicht gemeldet und auchnicht gezahlt.
So habe ich am Samstag eine Abschrift von einer E.A. erhalten, welche mein Anwalt an das Gericht geschickt hat.
So nun kam gestern ein Brief vom Gericht (die waren ausnahmsweise mal Turboschnell), mit einem Termin zur Güteverhandlung über Hauptsache und einstweillige Anordnung. Vorher steht nochwas von wegen "Verfügung".
Was heißt "Hauptsache"?
Am Ende steht dann nochwas:
Der Kläger wird aufgefordert, binne 2 Wochen sich über folgende Punkte zu erklären:
Die Auskunftsstufe hat keinen vollstreckungsfähigen Inhalt.
Hä? Baaaaahnhof?...Koffer packen?
Kann mir das einer erklären?
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
moin, tacchina,
'verfügung' = anordnung, festlegung: das gericht hat 'verfügt' = angeordnet, dass am xx.yy.06 die güteverhandlung stattfindet sowie dass der kläger vorher noch was erklären soll.
'hauptsache' = der inhalt/die klage des eigentlichen verfahrens. eine EA ist ja was 'einstweiliges' = vorläufiges, d.h. mit einer EA wird erstmal ohne lange 'rumzureden' ein sachstand festgelegt, der 'auf die schnelle' juristisch sinnvoll erscheint (ein antrag auf EA muss soweit ich weiss innerhalb von 3 monaten abgearbeitet sein). endgültig geklärt wird der sachverhalt dann im sog. 'hauptsache-verfahren', d.h. ob der sachstand tatsächlich auch juristisch sinnvoll IST.
in deinem fall scheint mir das gericht beides (EA-antrag und hauptsache) in einem aufwasch erledigen zu wollen (ist ja auch sinnvoll: spart zeit, aufwand und die 'hauptsache' ist zügig entschieden). der festgelegte termin ist doch innerhalb der nächsten 3 monate, oder?!
was die 'auskunftsstufe ohne vollstreckungsfähigen inhalt' betrifft, kann ich nur vermuten: habt ihr eine auskunftsklage eingereicht (was steht denn im EA-antrag deines RA?)? dann kann ja die auskunft, auch mit rechtskräftigem urteil oder einer EA, nicht 'zwangsvollstreckt' werden wie z.b. ein geldbetrag. ob sowas damit gemeint ist?? aber dein RA sollte sich dazu äussern können.
gruss und einen schönen tag!
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Boah Ulliberne......ich seh nur noch böhmische Dörfer..
So ein Beamtendeutsch ist einfach nix für mich "Aussengeländer".
So, also ich zitier dann mal aus dem Brief, den mein Anwalt ans Gericht gesendet hat (ich schreib nit alles ab, denn dann wär ich morgen noch am tippen). Vielleicht ist ja was "brauchbares" dabei, woraus ihr ersehen könnt, was der Satz im schreiben von Gericht zu heißen hat:
Also als Überschrift steht da: Stufenklage
(huch ich seh ja grade erst das bei Prozessebevollmächtigte, 3 Anwälte genannt sind.....hab ich denn mittlerweile schon die ganze Kanzlei damit beschäftig??? :redhead: )
So weiter steht dann da:
Namens und im Auftrag der Kläger erheben wir Klage und werden beantragen, für Recht zu erkennen:
1.) Der Beklagte wird verurteilt, den Klägern Auskunft über seine Einkommenssituation zu erteilen und hierfür den zuletzt ergangenen Steuerbescheid vorzulegen.
2.) Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Ziffer1 in Höhe der sich nach vollständiger Auskunftserteilung ergebenden Beträge monatlich, zahlbar monatlich im Voraus, nachehelichen Unterhalt zu gewähren.
3.) Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Ziffer 2 in Höhe der sich nach der vollständigen Auskunftserteilung ergebenden Beträge monatlich, zahlbar monatlich im Voraus, Kindesunterhalt zu bezahlen.
4.) Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sofern das Gericht das schriftliche Vorverfahren anordnen sollte, wird für den Fall einer Fristversäumnis oder Anerkenntnisses beantragt, den Beklagten durch Versäumnis- oder Annerkennungurteil ohne mündliche Verhandlung zu verurteilen.
So dann kommen seitenweise Begründungen, Beweise mit Hinweisen auf die Anlagen und berechnungen.
Dann am Ende steht nochmal Fett gedruckt:
Daneben wird im Wege der
einstweiligen Anordnung
beantragt,
1.) der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin Ziffer 1 ab sofort nachehelichen Unterhalt in Höhhe von EUR..... monatlich, zahlbar monatlich im Voraus, zu bezahlen.
2.) Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Ziffer2 ab sofort in Abänderung des gerichtlichen Vergleichs vor dem Amtsgericht ... vom 5.8.2004 EUR....../Monat Kindesunterhalt, zahlbar monatlich im Voraus zu bezahlen.
Zur Anspruchsbegründung erlauben wir uns, auf die vorstehenden Ausführungen zu verweisen. Regelbedürfnis besteht, da der Beklagte die Unterhaltsansprüche der Kläger bereits seit längerer Zeit nicht ordnungsgemäß bedient.
Ja klar....ich versteh ALLES!!!! (achtung ironie!!!!)
Kann man dat nit in nem normalen deutsch schreiben, so das das auch jeder versteht???
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Moin,
es geht um eine Klage auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt. Da dein Ex auf die außergerichtlichen Schreiben nicht einging, wird eine sog. Stufenklage eingereicht:
Stufe 1: Klage auf Auskunftserteilung
Stufe 2: Festsetzung des zu zahlenden Unterhalts
Stufenklage, weil ohne Offenlegung der Einkünfte kann der Unterhalt nicht festgesetzt werden. Und da er die Angaben nicht freiwiliig macht, muss das halt eingeklagt werden. Wird nach Erfolg in Stufe 1 festgestellt, der Ex hat nix, entfällt Stufe 2.
Mit dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung wird die Eilbedürftigkeit ausgedrückt. Das Verfahrne ist binnen 3 Monaten zu eröffnen.
Wenn dein Ex sich nicht zu Stufe 2 äußert, soll quasi in Abwesenheit trotzdessen ein Unterhaltsurteil rauskommen.
Kann man dat nit in nem normalen deutsch schreiben, so das das auch jeder versteht???
Nein. Es geht um die juristisch korrekte Darstellung eines Sachverhaltes und juristisch einwandfreie Forderungsformulierung. Da musst du dich schlicht und ergreifend einfach mit beschäftigen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke Deep,
jetzt ist es für mich auch klarer.
Sicherlich werde ich mich mit dem Beamtendeutsch befassen müßen....tu ich ja auch.
Meist lese ich es zu ersten Mal und verstehe gar nix. Dann lese ich es noch 3-4 Mal und einige Punkte werden schon klarer. Dennoch gibt es dann so Fälle wie jetzt, wo ich dann bei nem Satz gar nicht durchblicke. (dabei bin ich doch die meiste Zeit in Deutschland zur Schule gegangen...)
Aber ich denke, auch "waschechte Deutsche" haben da oft ihre Schwierigkeiten mit.....
Bitte nit bös sein, wenn ich mich da hin und wieder mal durchfrage.
Allerdings ist ein Punkt noch offen:
Der Kläger wird aufgefordert, binnen 2 Wochen sich über folgende Punkte zu erklären:
Die Auskunftsstufe hat keinen vollstreckungsfähigen Inhalt.
Was muss da denn nun erklärt werden? Kläger bin ja ich....hm...
Klar mein Anwalt wird das sicherlich machen (hab schon in der Kanzlei angerufen und gefragt, aber die Dame am Tel sagte mir, damit brauche ich mich gar nicht belasten, das macht der Anwalt) , aber interessieren würde es mich dennoch.
Liebe Grüße Taccina
[Editiert am 16/3/2006 von Taccina]
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Die Auskunftsstufe hat keinen vollstreckungsfähigen Inhalt.
Hat sie ja auch nicht. 🙂 Stufe 1 , also die Auskunftsstufe der stufenklage , besagt ja nur, dsa Dein Ex seine Zahlen darlegen soll. Darüber in der Hauptsache wird amsoundsovielten verhandelt. Mündliche Güteverhandlung. Heißt soviel wie : Herr ..... , sagen Sie mal , wollen sie nicht freiwillig so nett sein?
Ich bin danach ( meiner wollte nicht so nett sein) die 400 km wieder heim gefahren und die Richterin sagte : nee , die Akte konnte ich mir noch gar nicht durchlesen. Keine Zeit.
Dann erst kommt der Rest der Stufen.
Übersetzt heißt die Sache in etwa : Liebe Taccina. Lassen sie uns bitte von ihrem Anwalt ausrichten , wovon sie zur Zeit leben , denn selbst mit demUrteil von STufe eins können sie noch nicht zum Gerichtsvollzieher gehen und den Unterhalt pfänden lassen. Lieber Gruß , Dein Richter!
😉
Ich bin , nach zwei Jahren noch immer in Stufe eins. ........ ja ja , gut Ding will Weile haben.
Verlass DIch da auf Deinen ANwalt. Frag ihn ,wenn er am Termin erscheint. Die Formulierungen kommen DIr komisch vor , sind aber BEstandteil der juristischen Ausbildung. Das sind vorgefertigte Formulierungen. Nur so werden sie zugelassen. Merkwürdig ,oder?
Aber is ma so!
Liebe Grüße
Monja
😎 😎
Dann erst kommt der Rest der Stufen.
Übersetzt heißt die Sache in etwa : Liebe Taccina. Lassen sie uns bitte von ihrem Anwalt ausrichten , wovon sie zur Zeit leben , denn selbst mit demUrteil von STufe eins können sie noch nicht zum Gerichtsvollzieher gehen und den Unterhalt pfänden lassen. Lieber Gruß , Dein Richter!
😉
Dan ich schreiben zurück: Liebes Richterlein...Du schauen in die Anlage...da Du sehen was ich in meinem Job verdiene, weil Lohnabrechnungen alle da. Dann Du weiterschauen in Anlage, da auch Brief von HartzIV welche heißt Bewilligung. Ich hoffe Du mich vestehen mich, wenn ich schreiben Ausländerdeutsch. Da ich nix kann BEamtendeutsch weil ich sein Ausländer. Liebe Gruß von Deine Taccina aus the Oranje Land (der zukünftige Weltmeister 2006 😀 )
😉 😉 😀 😀
Ich bin , nach zwei Jahren noch immer in Stufe eins. ........ ja ja , gut Ding will Weile haben.
Oh weh, dann darf ich mich also auf was einstellen.
Naja, solange die ARGE ihren Beweis hat, das ich mich darum kümmer, Unterhalt zu bekommen, werden die wohl ihre Füße still halten. Das ist mein eigentliches Anliegen.
Und wer weiß, vielleicht tut sich ja bis dahin dann einiges auf und ich bekomm nen Job, bei dem ich genug Geld verdien und weder auf ARGE noch auf meinen Ex angewiesen bin....
Verlass DIch da auf Deinen ANwalt. Frag ihn ,wenn er am Termin erscheint. Die Formulierungen kommen DIr komisch vor , sind aber BEstandteil der juristischen Ausbildung. Das sind vorgefertigte Formulierungen. Nur so werden sie zugelassen. Merkwürdig ,oder?
Aber is ma so!
Liebe Grüße
Monja😎 😎
Naja, ich denke, das wir uns wie immer, vor dem Termin nochmal zusammen setzen und nochmal alles durchgehen.
Juristendeutsch ist einfach nur schrecklich. Ich hab zwar ne Cousine die Jugendrichterin in Mönchengladbach ist, aber der will ich auch nicht andauernd auf die Nerven gehen.
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
moin,
(huch ich seh ja grade erst das bei Prozessebevollmächtigte, 3 Anwälte genannt sind.....hab ich denn mittlerweile schon die ganze Kanzlei damit beschäftig??? :redhead: )
im prinzip: ja! üblicherweise wird ein mandat immer einer kanzlei erteilt, nicht einer einzelperson. vorteile: im verhinderungsfall 'deines' RA kann (theoretisch zumindest) einer der anderen RAe einspringen ohne neues mandat. oder: 'dein' RA ist zwar der fachmann, hat aber keine OLG-zulassung, aber der sozius, der fall bleibt also 'im haus' und du brauchst keinen anderen zu beauftragen.
zur beruhigung: die kosten sind immer die selben, egal welcher RA 'deiner' kanzlei (oder mehrere/unterschiedliche in versch. situationen) tätig wird - du zahlst für 'den fall', nicht 'an frau meyer' oder 'an herrn schulze'.
gruss
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
aha..
Naja Uliberne,
mal abgesehen davon das eh kein Geld habe um meinen Anwalt zu bezahlen..... Bekomme ja PKH.
Hab ja zusätzlich zu meinen Job noch HartzIV damit wir über die Runden kommen. Davon kann ich ja nun nicht meinen Anwalt zahlen.
Ausserdem steht in dem Schreiben noch was von "Prozesskostennhilfe zu gewähren und ihnen den Unterzeichner zur vorläufigen unentgeldlichen Tätigkeiten beizuordnen." und "der Unterzeichner (also mein Anwalt) ist bereit, zu den Bedingungen eines ortsansäßigen Rechtsanwaltes tätig zu werden"
Und oh ja zahle ich an Frau Meyer....die würde mir auf Dach steigen, wenn ich nicht pünktlich die Miete überweise...*lach*
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo,
ich hab mal wieder die ARGE im Nacken.
Kam grade ein Brief in dem staht:
Sehr geehrte Frau....
Sie erhalten von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitslosengeld II seit 24.11.05 Leistung nach dem Sozialgesetzbuch-Zweites Buch (SGBII).
Bei Inanspruchnahme dieser LEistungen sind vom Hilfebedürftigen sämtliche vorrangigen Ansprüche auszuschöpfen. Hierzu gehört insbesondere die Geltendmachung der bestehenden Unterhaltsansprüche.
Aus disem Grund bitten wir Sie, uns noch folgende Fragen zu beantworten bzw Nachweise vorzulegen:
1.) Wurde der Kindsunterhalt für ... bereits tituliert (jungendsamtsurkunde Urteil etc.)? Bitte übersenden sie uns ggf eine Kopie des Unterhaltstitels
2.) Seit wann sind Sie geschieden?
Bitte übersenden Sie uns eine Kopie des Scheidungsurteils.
3.) Haben auch Sie von Ihrem geschiedenen Ehemann bereits einmal Unterhaltszahlungen erhalten?GGf wann und in welcher Höhe? Waren diese Unterhaltszahlungen ggf. tituliert? Bitte übersenden Sie und ggf. Kopien der Ihnen hierzu vorliegenden Unterlagen
Wir bitten um Erledigung bis spätestens ...
Müßte doch dann reichen, wenn ich Ihnen die Stufenklage zusende oder?
Zum zweiten möchte ich noch anmerken, das auf geschiedenen Ehemänner, deren Ex Frauen nicht arbeiten oder zu wenig verdienen und somit noch HartzIV beantragen müßen wahrscheinlich noch heftig was zu kommt....
Der Staat zieht sich aus der "Affäre" in dem er die ExEhemänner zum zahlen ran zieht.....(was wahrschienlich dann auch alles gerichtlich abgesegnet wird, denn der Staat schneidet sich ja nicht ins eigene Fleisch)
Und selbst wenn man ne "nette" ExFrau hat, die zuwenig Geld hat, wird in den Augen anderer zu eine ExMann "ausziehenden" Bestie, da ihr keine andere Wahl bleibt, als auf Unterhalt zu klagen.....
Na wunderbar....
Liebe GRüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hi,Taccina!
Magst Du das Urteil nach zwei Jahren Unterhaltsklage hören? Aber hinsetzen , sonst kippste umvor Lachen!
" Beschluß: wird der Klägerin auferlegt , binnen zwei Wochen zu belegen und zu beweisen , warum ein Trennungsvertrag zustande kam!"
Hahahahaha.... was glauben die , haben wir zwei Jahre lang gemacht??? Beweisen? Ja ,klar , als er mir gedroht hat , haben wir extra ne Party gegeben , damit auch ja viele Leute zuhören!
Jaaaa , die sind toll da!
Nun ,habe ich also das ganze WE gesessen und geschrieben.
Es liegt nicht an Dir , das Dus nicht verstehst , sag ich ja. Es liegt daran ,das mans nicht verstehen soll! :knockout: :knockout: :knockout: :crash:
LIebe Grüße
Monja