Landrat bescheinigt...
 
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Landrat bescheinigt Parteilichkeit

 
(@rightfighter)
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Vorgeschichte:
Habe für meine zwei Kinder (9 und 10 Jahre) das gemeinsame Sorgerecht, war nicht verheiratet und bin seit einigen Jahren von der Mutter getrennt. Hatte mit der Mutter eine Unterhaltsregelung, die aber aufgrund einer versuchten Selbständigkeit der Mutter mit ALG-Hilfe einer behördlichen Festlegung bedurfte.

Ich erhielt vom Landratsamt-Soziales die Aufforderung meine Verhältnisse bis zum Letzten darzulegen. Ich wurde zu einem Beratungsgespräch eingeladen und ging davon aus, dass ich als gleichberechtigter Part entsprechend beraten werden.

Letztlich musste ich feststellen, dass ich einen Bescheid mit dem Unterhaltfestbetrag X (ohne wenn und aber erhielt). Der Zufall wollte es, dass die Mutter den Bescheid vor mir erhielt und mir auf Wunsch eine Kopie übergab. Hier stand, dass ich den Betrag X zu zahlen hätte, aber wenn ich noch diverse Unterlagen vorlegen könnte ggf. in eine Unterhaltsstufe darunter eingestuft würde.

Da ging bei mir die Hutschnur hoch. Da wurde mir eine Beratung geboten und ich muss nachträglich feststellen, dass ich über den Tisch gezogen wurde. Was sollte dass? Und tatsächlich, nach Vorlage der Belege wurde der Bescheid (monatelang) nachbereitet und ich musste 60 Euro monatlich weniger überweisen. Das ergäbe doch eine kleckerliche Summe, über die Jahre.

Gegen diese Berechnung ging ich vor und erhielt einen neuen Bescheid und das Amt für Soziales würdigte die "Fehlberechnung" in einer Stellungnahme, insofern, dass der Sachberarbeiterin nichts vorzuwerfen wäre. Sie wurde für die Mutter tätig und handelte "nur" in deren Auftrag.

Da ich das gemeinsame Sorgerecht habe und mich als gleichberechtigter Part fühlte und bei der Beratung auch davon ausging, dass ich korrekt beraten werde, fühlte ich mich total verschaukelt. Das Geld, dass ich mehr in der Tasche habe, benötige ich genauso dringend für die Papa-Wochenenden, Fahrtkosten, Unternehmungen, Essen etc.

Da ich nicht locker ließ und eine Dienstaufsichtsbeschwerde auf den Weg brachte, ließ der Landrat sein Rechtsreferat nochmals prüfen. Hier wurde mir bescheinigt, dass das Landratsamt bei Antragstellung zur Berechnung, Partei der Mutter ist; sprich die Parteilichkeit wurde mir schwarz auf weiß bescheinigt.

Mein Rechtsempfinden sagt, dass darf nicht sein.  Nicht nur, dass ich zwischenzeitlich als Vollarbeitender weniger Einkünfte als die fast untätige Mutter (mit Kindergeld, Unterhalt, kostenlos wohnen bei Muttern, ALG-Zuschüsse für "Selbständigkeit") habe, nein, es wird amtlicherseits ein Keil zwischen mir und meinen Kindern gesetzt. Das Geld kommt zuletzt gar nicht bei den Kindern an. Die Mutter überlässt die Erziehung weitgehend der Oma und hat angeblich kein Geld für die Kinder; weil (zitiere Kinder) der Papa so wenig Geld überweist.
Dabei habe ich, dass hat auch das Landratsamt beschieden, nie einen Euro zu wenig bezahlt gehabt.

Für mich wäre richtig, wenn die Ämter im Sinne der Kinder entscheiden und nicht im Sinne der Mütter. Sicherlich gibt es Väter, die Ihren Unterhalt nicht bezahlen. Aber damit gilt es nicht, alle über einen Kamm zu scheren und die loyalen Väter gleichfalls in die Pfanne zu hauen.

Anfrage:

Nachdem ich diese Benachteiligung eines Vaters mit gemeinsamen Sorgerecht durch eine Behörde bescheinigt bekommen habe, würde ich gerne, ggf. bis Bundesverfassungsgerichtsebene klagen. Wer kann mir einen Tipp geben, wie ich dies kostengünstig oder mit Unterstützung eines Verbandes/einer Organisation für Vaterrechte umsetzen kann.

Herzlichen Dank

rightfighter

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2010 16:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Rechtskämpfer,

da hast du ja schon mal einen schönen Einblick in die Familienrechtswirklichkeit in Deutschland bekommen.

Wie du richtig erkannt hast, haben die JAs überhaupt kein Problem damit, dich als Vater zu belügen und zu betrügen.
Sie haben dabei auch keinerlei schlechtes Gewissen, denn sie tun das ja für die gute Sache des Kindes. Die Mutter wird dabei gerne mit dem Kind gleich gesetzt.
Natürlich wird einem das nicht vorher erzählt, dass sie einen zu betrügen gedenken.
Das machen andere Verbrecher ja auch nicht
In Hamburg waren sie früher mal so ehrlich dran zu schreiben, dass eine Beratung von Unterhaltspflichtigen nicht stattfindet aber dann haben sie wohl gemerkt, das man mehr raus pressen kann, wenn man das nicht offen sagt.

Man möchte meinen, das im JA nur der Mitarbeiter des Monats werden kann, der den höchsten Aufschlag auf den korrekten Unterhaltsbetrag raus geholt hat, und alle die das nicht tun alleine in der dunkelsten Ecke der Kantine essen müssen.

Unter Anderem diese Tatsache hat bei mir dazu beigetragen, diesen Staat und jeden seiner Diener grundsätzlich erstmal als meinen Feind anzusehen, der von mir keinerlei Solidarität zu erwarten hat.

Beim BVerfG wirst du da allerdings keinen Blumentopf gewinnen.
Auf was willst du denn da überhaupt klagen?

Wenn überhaupt, dann kann sowas auf europäischer Ebene Erfolg haben, denn die ausländischen Eltern haben haben von den deutschen JAs auch die Schnauze voll.
Insbesondere ein polnischer Abgeordneter des EU-Parlaments ist da ganz scharf drauf.
Ich weiß jetzt seinen Namen nicht aber der lässt sich sicher ergoogeln.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2010 16:31
(@rightfighter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, Beppo!

Erstmals Dank für das schnelle Feedback. Der Tipp mit der EU ist toll. Da haben schon andere Erfolg gehabt, wobei ich die EU-Bürokratie fast noch schlimmer finde, als die "Unsrige".
Werde mich auf alle Fälle informieren.

Dankeschön

rightfighter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2010 16:37