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lange Wartezeit

 
(@wartendervater)
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Hallo euch allen,

ich habe eine Frage an euch,

Meine Frau hat mich im August 05 mit den Kindern ohne Vorherrige Ankündigung verlassen, erreichte mit einer Falschen eisesstatlichen Versicherung (welche ich mangels Zeugen nicht wiederlegen konnte) im eilverfahren das vorrübergehende alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht. Dies bezog sich auf meine angebliche gewalttätigkeit.
3 Wochen später schwenkte sie Zeitgleich mit einem Anwaltswechsel um auf Anschuldigungen des Sexuellen Mißbrauchs.
nach 2,5 Monaten kontaktsperre, kann eich meine Kinder heute wieder nach Ihrem Wohlwollen sehen.
Hier meine Fragen: es wurden schon mehrfach Psychologische Gutachten beantragt, aber es ist bis heute nichts geschehen es wurde allerdings immerhin schon im Januar 06 über die Zuständigkeit des gerichtes entschieden.
Ist eine solch schnelle Bearbeitung normal, bedeutet das Wohl unserer Kinder in den Mühlen der Justiz so wenig?
Kann ich estwas zur beschleunigung beitragen, oder muß ich zusehen wie meine Kinder leiden?

Danke für eure Antworten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2006 20:30
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

willkommen auf vatersein.de, der WebSite auch für unter Zeitdruck stehende Väter.

Tatsöchlich ist zunächst die Gerichtszuständig zu klären. Ansonsten könnte das Verfahren abgelehnt werden und es beginnt alles von Neuem.

Was heißt "mehrfach" im Zusammenhang mit der Beauftragung eines Gutachtens? Welche Gutachten sind beauftrag worden. Wie lautet exakt die Beauftragung des Gutachters seitens des Gerichts?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2006 22:42
(@wartendervater)
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Hallo, und danke für die Antwort,

das zunächst die Zuständigkeit des Gerichtes zu klären ist, verstehe ich schon, aber warum soetwas 4 Monate Zeit inanspruch nimmt, ist mir unklar.
Zu den Gutachten:
Die Gutachten wurden noch nicht beauftragt. Sie wurden allerdings sowohl von mir und meiner Frau beantragt. Zum einen zur Aufklärung der Vorwürft (sexueller Mißbrauch) und zum anderen, weil ich weiß daß meine Kinder massiv Beeinflußt werden.
Das die Kinder Beeinflußt werden weis ich, allerdings nicht ob von meiner Frau, oder Ihrer Familie.
Ich will niemandem etwas unterstellen, aber für mich entwickelt sich der Eindruck, als sollten meine Kinder mit unterstützung des Gerichtes von mir Entfremdet werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2006 13:27
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
also die Gerichtsbarkeit dauert sehr, sehr lange -- und ein Gutachten noch länger-- mehrere Monate!
Ich spüre bei Dir ein paar Widersprüche.
Zum einen

nach 2,5 Monaten kontaktsperre, kann eich meine Kinder heute wieder nach Ihrem Wohlwollen sehen.

Dies macht meines Erachtens eine KM nicht, wenn ein se x- Missbrauch vorgeworfen wird. Zu anderen befürchtest Du, dass die KM mit Hilfe des Gerichts Dir die Kinder entfremden will. Und dies soll auch ein Gutachten feststellen!

Also hier werden die Kinder ganz schön von Gutachtern malträtiert -- und das tut den Kids auf keinen Fall gut!
Ist es nicht eher so, dass mit beiden Gutachten ihr die Kinder in euren Beziehungsstreit mit reinnimmt -- und damit am meisten schädigt? Oder glaubst Du, dass die Fragestellungen, die ihr dem Gutachter aufzwingen wollt, den Kindern leicht fällt zu antworten?

Versuche mit Deinem Anwalt zu sprechen, ob die Rücknahme Deines Antrages und der Antrag der Kindesmutter zu den Gutachten nicht außergerichtlich erfolgen kann. In Verbindung damit eine feste Umgangsregelung, so dass die Kontinuität der Kinder zum Vater gewahrt bleibt.

Und dann formuliere für Dich ein Ziel, wie Du künftig mit Deinen Kinder verkehren willst oder ob Du sie bei Dir haben willst -- und mach den entsprechenden Antrag bei Gericht.

Ein weiteres Argument für die Rücknahme beider Gutachteranträge: die Kosten!! Und eine Scheidung ist wirklich nicht als Sonderposten zu haben 😉

Und weiter: hast Du Kontakt zum Jugendamt aufgenommen? Ein Mindestkontakt zwischen Vätern und Kindern wird heute i.d.R. unterstützt. Und Du könntest dem Sachbearbeiter des JA von Deiner Seite erläutern, wie der Vorwurf des se x-Missbrauchs entstanden ist.

Ich wünsch Dir Glück und Kraft

Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2006 13:44
(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

wie kleinegon schon schrieb, widersprüche.

wenn die KM wirklich das druckmittel se*missbrauch benutzt dann musst du sehr vorsichtig sein.

es gibt genügend statistiken über dies art der vorgehensweise bei trennungen, scheidungen, sorgerecht, etc.

du solltest diesen bereich, genau erörten lassen damit die KM nicht erneut solche vorwürfe zum anlass des umgangsverbot nimmt.

die KM muss vom gericht dazu gezwungen werden diese vorwürfe zurück zunehmen.

gutachter werden euch nicht helfen sondern alles verschlimmern.

stelle den antrag bei gericht dass ein unabhägiger mediator eine paarberatung durchführt.

allerdings ist auch das kinderschutzzentrum und der kinderschutzbund gut für solche gesräche, se*missbrauch.

caju

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2006 13:56
 Torx
(@torx)
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KLEINEGON, volle Zustimmung. Rücknahme der Anträge für die Gutachten!!!

Keine Mutter gibt das Kind raus, so lange der Missbrauchsvorwurf Bestand hat.

_____
Torx

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2006 14:09
(@wartendervater)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Beiträge
hier nur ein paar kurze Punkte Hierzu:
Wiederspruch kontaktsperre:
Ich darf die Kinder momentan nach Ihrem Belieben sontags mittags sehen, aber nur unter Ihrer Aufsicht. Dies geschah auf Empfehlung des Jugendamtes. Allerdings erfahr ich i.d.R erst sonntag morgen ob ich die 200 Km fahren kann, oder nicht.
Meine Frau wird die Vorwürfe nicht zurücknehmen, da sie der einzige Punkt Waren die Kinder zu bekommen.
Sie war Vollzeitberufstätig, (schicht), verreiste des öfteren mit chatbekannten, und riß die Kinder aus Ihrer gewohnten umgebung, mittlerweile ins Frauenhaus.
Zum Entfremden:
Ich durfte Wochenlang keinen kontakt zu meinen Kindern haben, nichtmal Telefonisch (nach Ihrer Aussage, auf anraten Ihres Anwaltes)
Beim ersten gespräch danach hatten die Kinder Angst vor mir, ich würde Sie Schlagen wenn sie mich anrufen,
ein anderesmal, wollte meine Frau die Wohnung räumen, als sie dachte ich wäre nicht zuhause,
allerdings hatte ich den Schlüssel innen stecken, das Sie mit Ihren Begleitern nicht Reinkam.
Promt erzählte mir meine Tochter (die nicht dabei war) beim nächsten telefonat das ich böse bin, weil ich Ihre Mutter nicht in die Wohnung lies.
und hier gibt es noch einige Beispiele.
und hier hätte ich noch eine Frage, ihr Schreibt ich soll den Antrag auf Gutachten zurückziehen, aber wie kann ich dann den Vorwurf wiederlegen.
Unsre Kriese begann, als meine Frau zu chatten begann, seitdem habe ich mir alles an den Kopf werfen lassen, (das ich Sie seit wir uns kennen Vergeweltige - 10 Jahre; das meine Kinder aus Vergewaltigungen stammen) und jetzt soll ich mir auch noch die kinder nehmen lassen mit denen sie schon im Erziehungsurlaub nicht zurechtgekommen ist?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2006 23:33
(@wartendervater)
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Was mich auch noch sehr beunruhigt ist folgendes

Früher war es meinen Kindern immer wichtig mit wem sie gespielt haben, was sie gemacht haben, und wo sie waren. Seit der kontaktsperre gibt es nur noch Ich bekomme..., die mamma (opa, Oma) kauft mir....

Ich finde es schlimm, wenn Kinder schon im frühen Grundschulalter so materiell erzogen werden..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2006 23:37
(@kleinegon)
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Hallo wartendervater,

was ist Dein Ziel?
Wenn Du die Kids bekommen willst, also das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen willst, dann mach das, und zwar schleunigst.
Den Antrag auf Entfremdungsversuche der Mutter durch ein Gutachten festlegen zu lassen nützt meines Erachtens nicht: diese Form ist den Richtern zu gut bekannt. Du kannst jedoch in Deinem Schriftsatz auf diese Möglichkeit hinweisen und mit Vorfällen begründen. Schreibe dringend ein Tagebuch, was Du wann mit wem gemacht hast! Es könnten die absurdesten Vorwürfe Deiner Noch-Frau kommen! Ein Gutachten wird nur vom Gericht in Auftrag gegeben.
Du mußt vortragen, dass das Wohl der Kinder bei Dir besser verwirklich wird.
Dies mußt Du in einem Schriftsatz gut begründen. U.a. der Kontinuitätsgrundsatz wie die Schule, da ja die Mutter 200 km fortgezogen ist.
Und mit dem se x-Missbrauchsvorwurf: hier muss doch eine Begründung von der Mutter vorgebracht werden. Ist denn da etwas dran? Lies hier mal nach, was andere in dieser Situation gemacht haben. Ich gehe davon aus, dass nichts dran ist. Dann könnte der Vorwurf an Deine Ex, dass sie die Kids mit in eure Problematik reinzieht, Dir einen Pluspunkt bringen.

Bzgl. den Geschenken von Oma....: alle Verwandten Deiner Noch-Frau halten zu ihr. Und da sie jetzt die Kinder hat, wollen die den Kindern etwas Gutes tun -- und sei es nur mit Geschenken. Ich finde das etwas normales --- leider.

Dann argumentiere Du immer aus der Sicht der Kinder. Z.B. mit dem se x-Vorwurf, dass durch eine Untersuchung Du befürchtest, dass die Kinder darunter leiden, obwohl überhaupt nichts entsprechendes gab.

Kannst Du dem Gericht darstellen (Arbeitszeit, Wohnung.....), dass Du Deine Kinder betreuen kannst? Mach das auch!

Und zum Umgang: es war also das Jugendamt bereits verwickelt. Suche das JuAmt auf, sprich mit denen, und frage, inwieweit das JuAmt für einen regelmäßigen Umgang ermöglichen könnnen. Biete auch an, dass Du einen betreuten Umgang haben willst! Dann kann die Begleitperson sehen, wie Du mit den Kids umgehst und kann positiv für Dich bei Gericht Einfluss nehmen.

Viel Glück --- und geduldige Kraft.

Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2006 01:23
(@wartendervater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde schon gleich am anfang beantragt, darauf folgte
ein schreiben an den Anwalt meiner Frau wegen umgangsrecht - Antwort: nur betreuter Umgan, habe ich akzeptiert, daraufhin anwaltswechsel meiner Frau, Selber schriftverkehr wie zuvor, da keine Reaktion - Klage auf Umgangsregelung eingereicht war am 15.9.05.
Am 8.11. war der erste von 3 Betreuten umgangsterminen, und jetzt bin ich wieder auf das wohlwollen meiner Frau angewiesen.
Ab neujahr sollte ich nur noch alle 2 Wochen kommen, so wäre dieses Wochenende wieder drann gewesen
Am donnerstag sagte sie mir, das sie nicht weiß ob es möglich ist.
Am Sonntag um 10 sprach sie mir auf den AB ich solle sie zurückrufen.
An Ihrer Stimmung merkte man schon das sie noch bei Ihren Eltern war. Sie schnautzte mich an ob ich die kinder sehen will - verbale Schlamschlacht - dann legte ich einfach auf.
später rufte sie nochmal an, darauf hohlte ich die Kinder und Meine Frau, 2 Stunden Schlittenfahren, und dann durfte ich sie zurückbringen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2006 02:31




(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

@wartendervater,

Ich darf die Kinder momentan nach Ihrem Belieben sontags mittags sehen, aber nur unter Ihrer Aufsicht. Dies geschah auf Empfehlung des Jugendamtes.

diese maßnahme sollte niemals vom jugendamt angeregt bzw empfohlen werden.

die umgänge sollten von einer neutralen person begleitet werden.

sie dazu: http://www.begleiteter-umgang.de/

caju

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2006 12:48