Hallo,
ich habe 2 Kinder (8 u. 10 Jahre alt). Momentan wohne ich noch mit meinem Mann zusammen, werde demnächst aber ausziehen. Ein Kind wird bei dem Vater wohnen bleiben, das zweite möchte mit mir ausziehen. Wie ist das mit den Lohnsteuerklassen. Wir sind ja dann beide eigentlich Alleinerziehend. Wer kann mir Tipps geben?
Moin,
ja, es gilt St.-Kl. II für beide, so jeweils keine weitere Erwachsene Person im Haushalt wohnt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Steph,
ab dem Folgejahr nach dem Auszug gilt für euch beide die Steuerklasse 1. Wenn ihr je ein Kind bei euch habt und alleinerziehend, d.h. ohne weiteren Partner seit, müsste auch für euch beide die Steuerklasse 2 gelten. Die Kinder habt ihr je zur Hälfte, unabhängig davon, wo sie wohnen, d. h. je 0.5 Kinderfreibetrag für euch beide.
Ohne Gewähr
Gruß AJA
Heißt das, dass die Lohnsteuerkarten erst ab 2007 geändert werden?
Ich habe gerade die "schlechte" Steuerklasse 5 und er die 3.
Moin nochmal,
AJA meinte den spätesten Termin und ab diesem Datum wird es behördlicherseits gemacht. Allerdings, wenn du jetzt in St.-Kl. II gehst, dann muss dein Ex auch zu diesem Termin wechseln.
d. h. je 0.5 Kinderfreibetrag für euch beide
Du meinst 1,0 Kind je LSt.-Karte.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Sorry, ja
zwei Kinder = 1.0 :redhead:
Gruß AJA
Danke Euch Beiden für Eure Antworten.
Gruß Steph
Hallo Steph,
normalerweise werden die Lohnsteuerklassen erst im Jahr nach der Trennung geändert. Wenn ihr die Steuerklassen jetzt schon ändert, muss dein Mann vermutlich Steuern nachbezahlen, da die Steuerklasse (bzw. die Veranlagungsart zusammen / getrennt) für das ganze Jahr gilt.
Solltet ihr mit der Zusammenveranlagung (Steuerklassen 3/5) insgesamt weniger Steuern zahlen als mit Steuerklassen 2/2, so rede doch mit deinem Mann, dass er dir den Nachteil ausgleicht für 2006.
Ich meine auch mal ein Urteil gelesen zu haben dass derjenige, der einseitig die Getrenntveranlagung (Steuerklasse 2/2) erzwang, dem anderen schadenersatzpflichtig wurde, da dieser eine hohe Steuernachzahlung hatte.
Gruß
Martin
Moin,
Ich meine auch mal ein Urteil gelesen zu haben
Jep, das habe ich auch im Hinterkopf, ich finde es nur nicht.
Die änderung der St.-Kl. würde ja erst ab April greifen. Von daher würde ich auch nciht St.-Kl II gehen Die Steuer bei St.-Kl. I und II ist identisch, nur durch den eingearbeiteten Entlastungsfreibetrag für AEs bei St.-Kl. II niedriger. Von daher würde ich jetzt St.-Kl. I wählen und den FB als LSt-FB eintragen lassen. Dann wirkt der für 9 Monate, führt somit zu einem höheren Netto und gleicht sich im Rahmen der ESt-Erklärung wieder aus.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@Deep Tought
Heißt das, dass ich mir ab April die I eintragen lassen soll und mein Ex auch? Und soll dann ab nächstem Jahr bei uns beiden die II eingetragen werden? Muss mein Ex nachzahlen, wenn er sich jetzt die I eintragen lässt?
Danke nochmal für all die Antworten.
Gruß Steph