Liebes Forum, geneigte Leserinnen und Leser!
Da ich ja - dank meiner KM - bedauerlicherweise die meiste Zeit im sogenannten SFF verbringen muss, möchte ich mich aber nun, mit einem von mir verfassten Brief ans Jugendamt, der vielleicht so niemals abgeschickt werden sollte, hier ins "öffentliche" Forum wagen.
Ich denke, dass dies durchaus einer breiteren Leserschaft zuteil werden sollte. Ich zumindest habe beim Verfassen wieder viel Frust in friedliches Schmunzeln umwandeln können. Darum: Versucht es doch mal selbst! Ich finde, immer noch besser als Amok zu laufen oder von der Brücke zu hopsen...
Also, da ich mit gutem und freundlichen Willen, aber auch mit allem Druck so gut wie kaum etwas erreicht habe, dachte ich mir: Versuchs doch einmal mit Humor! 😉
Eventuell schicke ich den Brief oder einen in anderer Form mal hin und wieder ab, oder auch nicht. Ich weiß es einfach noch nicht. Vielleicht entsteht dann eventuell tatsächlich noch der Eindruck ich sei irre.
@Deep und allen SFF-User: Dies hier ist ein anderer Brief, als der, den ich im SFF gepostet habe.
PS an @Deep: Deine Anmerkung zum Briefträger habe ich noch einmal etwas ausführlicher aufgenommen 😉
Gruß
Ariba
Herr Ariba
…Jugendamt Hamburg Altona
…
Berlin, den XXXXX 2008
Aktenzeichen am Amtsgericht Hamburg Altona: BlaBliBlub
Ihrem Nichtreagieren auf meine Schreiben vom XXXX 2008 und XXXXX 2008 bezüglich meiner Tochter XXXXX XXXXX, geboren am XXXXX 2007
Sehr geehrte Frau XXXXX,
bevor ich zu meinem eigentlichen Anliegen komme bitte ich Sie um Nachsicht und Verständnis, dass ich Ihnen erst wieder am heutigen Tage einen Brief schreiben kann. Wie Ihnen nicht entgangen sein dürfte, bin ich im XXXXX 2007 Vater einer wundervollen Tochter namens XXXXX geworden, welche ich noch immer über alles liebe. Sie ist und bleibt mir der wichtigste Mensch in meinem Leben. Und seit meine Tochter auf der Welt ist, habe ich einfach kaum noch eine freie Minute zur Verfügung. Gewiss, das geht vielen Eltern so – besonders beim ersten Kind.
Der Unterschied ist lediglich, ich will es ja auch gar nicht so hoch dramatisieren, dass ich XXXXX im letzten halben Jahr nicht ein einziges Mal gesehen habe.Dennoch, oder vielleicht gerade deshalb, hatte ich noch nie im Leben so viel zu tun, wie seit Geburt meiner Tochter. Allein in den letzten vier Wochen habe ich für sie über 3500 Kilometer an Wegstrecke in unzähligen Zügen, Bussen, U-und S-Bahnen verbracht und viele Gespräche u.a. beim Familiengericht, Kinderschutzbund, Jugendamt, Erziehungsberatung, Pestalozzi-Stiftung, Familientherapeut geführt. Glücklicherweise haben die gesamten Fahrtkosten bei den unzähligen Strecken zwischen Berlin und Hamburg nur ca. 350,00 € betragen.
Angemerkt sei lediglich, dass dieser Betrag, neben dem von mir immer pünktlich gezahlten Kindesunterhalt und meinen gesamten anderen Wohn- und Lebensfixkosten, bei meinem bescheidenden Netto-Einkommen von derzeit ca. 1000,00 € nicht unerheblich ist. Aber, dass können Sie sich sicherlich vorstellen: Was tut man(n) nicht alles für sein Kind…?Es wäre nur schön, und eventuell können Sie mich da sogar verstehen, wenn ich zumindest auch mal ab und zu meine eigene Tochter sehen könnte bzw. darf. In den letzten 6 Monaten war dies bedauerlicherweise nie der Fall, da Frau XXXXX, Mutter unserer gemeinsamen wundervollen Tochter, den Umgang zwischen XXXXX und mir weiterhin anhaltend verweigert.
Warum, dass weiß ich zwar bis zum heutigen Tage nicht, aber Ihnen hat sie sicherlich den einen oder anderen Grund nennen können.
In der aktuellen Ausgabe des mir vorliegendem Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es im § 1684 zwar noch immer, ich zitiere:
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
Des Weiteren entnehme ich dem zweiten Absatz des § 1684 BGB, dass:(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
Bedauerlicherweise hielt und hält sich die Kindesmutter weder an den ersten, noch an den zweiten Absatz! Aber das wissen Sie ja bereits seit März dieses Jahres. Jedenfalls kam es dann soweit, dass der dritte Absatz § 1684 BGB zu seinem Einsatz kam, ich zitiere wieder:
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.
Na ja… wie Sie ja ebenfalls wissen, kam es dann im XXXXX 2007 tatsächlich zu einer gerichtlichen Umgangsregelung. Zusätzlich wurde dann auch noch im XXXXX 2008 bei der XXXXX Berlin eine schriftliche Umgangsregelung vereinbart, wie gesagt, alles im Einvernehmen zwischen Mutter und Vater. Das Problem war und ist nur, dass sich die Kindesmutter bedauerlicherweise auch daran nicht hielt.
So, jetzt wird es spannend Frau XXXXX. Es vergingen wieder Monate ohne jeglichen Umgang zwischen Vater und Kind(andere nennen diesen Vorgang übrigens Umgangsboykott). Um genau zu sein sind es nunmehr 6 volle Monate ohne jegliche Kontakte, und dies, obwohl ich Sie, und viele andere, immer wieder um Vermittlung und Unterstützung gebeten habe.
Zu guter letzt sollte also auch noch der vierte (und letzte) Absatz des § 1684 BGB gebraucht werden. Alle anderen § wurden zuvor ja bereits ohne erkennbaren Erfolg angewandt.(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.
Also: Zunächst wurde, wie in Satz 1 des Absatzes 4 zu lesen, die vorherige Umgangsregelung von seinerzeit 4 Stunden jeden Samstag die Woche aufgehoben. Da das Wohl des Kindes nicht gefährdet war oder ist, konnte der Umgang – wie von der Kindesmutter so gern gewünscht – selbstverständlich nicht gänzlich ausgeschlossen werden, aber halt eben deutlich eingeschränkt, weil Vater und Kind sich ja eine sehr lange Zeit gar nicht gesehen haben(Satz 2 des Absatz 4).
Jetzt kommt, halten Sie sich bitte fest, auch noch der dritte und vierte Satz des Absatzes 4 ins Spiel – und wie Sie dabei sicherlich erkennen können, wurden hierbei nun wirklich alle Absätze und Sätze des § 1684 BGB zu Rate gezogen und angewandt, denn ab XXXXX 2008 – ich selbst kann es, eventuell wie Sie Frau XXXXX, ebenfalls kaum glauben – findet nun ein so genannter Betreuter Umgang beim XXXXX in Hamburg statt. Was anderes konnte mir der Amtsdirektor Herr Dr. XXXXX zu meinem tiefen Bedauern leider nicht anbieten, da die Kindesmutter den Umgang leider zu lange unterbunden hat.Zumindest der einzig mögliche Umgangsrhythmus von äußerst großzügigen 2 Stunden alle 14 Tage – natürlich nur sofern niemand krank wird oder sonst wie verhindert ist – kommt einer sehr förderlichen Vater-Kind-Beziehung, wenn nicht gar engen Bindung , in jeder Hinsicht entgegen.
Und um Sie und alle weiteren Beteiligten in dem ganzen Verfahren zu beruhigen, ich möchte diese Informationen ja gar nicht zurückhalten, wurde beim letzten Gerichtstermin am XXXXX 2008 glücklicherweise festgestellt, dass keine Entfremdung zwischen Vater und Kind stattgefunden hat. Wissen Sie warum nicht? Weil es, dank hartnäckiger Umgangsvereitelung seit Geburt von XXXXX durch die Kindesmutter, es noch nie eine Beziehung zwischen Vater und Tochter gegeben hat. Auch wenn nur am Rande, wollte ich dieses nicht gänzlich unerwähnt lassen.Ach, eins vielleicht noch. Das Jugendamt in Berlin, die Erziehungsberatung übrigens ebenso, sind nach wie vor fest der Meinung, verweisen dazu sogar auf einschlägige Literatur, dass der o.g. Umgangsrhythmus für ein nun 14 Monate junges Kind, gar nicht dem Kindeswohl entspricht, da für den Aufbau einer Vater-Kind-Beziehung unbedingt häufige(wöchentlich oder öfters!) Kontakte stattfinden sollten. So jedenfalls auch in der Sachstandsmitteilung des Jugendamtes zu entnehmen. Aber diese liegt Ihnen ja bereits vor.
Auch meine Kolleginnen, ebenfalls wie ich von Beruf staatlich anerkannte XXXXX, sind dieser Auffassung. Um die bisherigen Umgangskontakte für Sie noch einmal zusammenzufassen:
- im Jahr 2007 insgesamt 10 Stunden
- im Jahr 2008 bisher 27 StundenMacht nach Adam Riese insgesamt 37 Sunden an Umgang innerhalb von 14 Monaten. Oder anders ausgedrückt 1,5 Tage.
Selbst Experten die ich zu Rate zog sagten mir, dass bei diesen, doch eher geringen Umgangskontakten, eine tragende Vater-Kind-Beziehung eigentlich nur durch ein Wunder zu stande hätte kommen können. Solch ein Wunder hätte es aber ihrem Wissen nach noch nie gegeben. (Es sei denn, ich glaube ganz, ganz fest an Wunder und an die Existenz des Weihnachtsmanns)
Diese Experten wollte ich zwar beruhigen in dem ich ihnen gegenüber äußerte, dass aber nun bis ende des Jahres 2008, also noch gut vier Monaten, noch ganze 14 betreute Umgangsstunden dazu kommen würden. Natürlich nur, wenn sich die Kindesmutter zumindest daran halten würde. Aber auch diese eher bescheidenden zusätzlichen Umgangsstündchen würden XXXXX den Vater wohl nicht wirklich näher bringen.Dann wurde ich gefragt, um mich nicht vollends im “Regen“ stehen zu lassen, ob der Briefträger, den meine Tochter ja öfters sieht wenn Mama die Post bekommt, männlicher Natur sei, da XXXXX ja dann zumindest ab und zu einen Mann in ihrer Nähe hätte - wenn auch nur kurz, aber immerhin öfter als dies bei den spärlichen Vater-Tochter Kontakten der Fall sei.
Fazit war letztendlich, dass man mir in Aussicht stellte, dass, sofern die Umgänge nicht endlich mal ausgeweitet werden würden, zumindest der Briefträger eine innigere Beziehung zu meiner Tochter aufbauen könnte als ich, ihrem leiblichen Vater.
Immerhin dürfte ich aber weiterhin den Unterhalt an Mutter und Kind zahlen – dies bliebe dem Briefträger nach heutiger Gesetzeslage wohl noch verwehrt. „Immerhin“, dachte ich…Nun gut, nun zu meinem eingangs im Brief erwähnten eigentlichem Anliegen dieses Schreibens.
Trotz meiner Schreiben vom XXXXX 2008 und XXXXX 2008, und der darin ausführlich dargestellten Sachlage, habe ich, wie ich erneut zu meinem tiefen Bedauern und zunehmender Resignation feststellen muss, bis zum heutigen Tage, noch immer keinerlei Antwort von Ihnen, wie von mir doch so sehnlichst erhofft und erwünscht, erhalten.
Und dies, obwohl bereits zum damaligem Zeitpunkt (XXXXX 2008) das Berliner Jugendamt in ihrer vom Familiengericht Berlin beantragten Sachstandsmitteilung schrieb, ich zitiere noch einmal:
„Die derzeitige Situation ist daher so im Interesse des Kindes sehr unbefriedigend. Aufgebaute Bindungen zum Vater werden unterbrochen und das Kind muß sich auf ein Neukennlernen einstellen. Es findet seit ca. 4 Wochen kein Umgang statt.“Aus den 4 Wochen sind nun bereits bald 6 Monate(!) geworden, an denen es nicht einen einzigen Umgangskontakt, welcher von mir seit Geburt so sehr begehrt, gab.
Aber, so werden Sie eventuell argumentieren und mir Hoffnung mit auf dem Weg geben wollen, werde ich doch nun, wenn alles glatt läuft – und „da wolln wa ma doch janz optimistisch sein“ wie wir hier in Berlin so manchmal sagen – noch weitere volle 14 Stunden im Betreuten Umgang meine Tochter sehen können. „Dat is doch schon ma wat, oder?“Wissen Sie Frau XXXXX, ich könnte Ihnen noch so viel schreiben. Zum Beispiel, dass ich nicht erfahren darf, wo meine Tochter wohnt, oder aber, dass ich weder weiß, ob XXXXX bereits krabbeln, stehen, laufen oder sogar schon „Mama“ sagen kann. Oder aber, dass mir die ungeheuerlichsten Vorwürfe der Kindesmutter wie z.B. „der Kindesvater wird wütend und schreit XXXXX laut an, weil er es nicht ertragen kann, dass sie auch mal müde wird“ vorgehalten werden. Oder, wie z.B. von der RAin der Kindesmutter bei Gericht gefordert(kein Witz!), gar geprüft werden sollte, ob ein Umgang zwischen Vater und Tochter überhaupt dem Kindeswohl entspräche und zumindest ein gerichtspsychologisches Gutachten für schlappe 8000 € erstellt werden sollte(ja, ja, von mir, nicht von der Kindesmutter…man höre und staune…).
Aber wieder zurück zum eigentlichen Thema. Heute habe ich mir endlich mal wieder die meines Erachtens längst überfällige Zeit für Sie, Frau XXXXX, genommen, um Ihnen wieder einen Brief zu schicken. Aber da auch ich weiß, dass auch Ihre Zeit sehr knapp bemessen und kostbar ist, möchte ich es zunächst bei diesen vier Seiten belassen und melde mich ein anderes Mal wieder. Wann genau, und da bitte ich Sie höflichst um Nachsicht, kann ich Ihnen beim besten Willen noch nicht sagen. Sie wissen ja, ich bin nun ein richtiger Vater einer kleinen, wundervollen Tochter, und da ist, bei allen den mir aufgelegten Pflichten und Rechten(???), wie gesagt und Sie wissen das ja alles selbst, meine mir überhaupt noch zustehende freie Zeit, so wie doch auch bei Ihnen, ziemlich knapp bemessen.
Dass dieser Brief aber nicht (wieder?) ungelesen (aber wahrscheinlich wieder völlig unbeantwortet) in den Aktenbergen des Jugendamtes ein (zu?) schattiges Plätzchen findet erlaube ich mir zumindest jeweils eine Kopie an Frau XXXXX (Jugendamtsleitung), Herrn XXXXX (Abteilungsleiter Jugendamt Altona), Frau XXXXX (XXXXX) und Frau XXXXX (XXXXX)zu senden. Vielleicht ist es ja für den einen oder anderen in dem Fall involvierten Beteiligten von irgendeinem Interesse.
Mit freundlichsten Grüßen aus dem fröhlichen und manchmal sogar sonnigen Berlin
Ariba
Liebes Forum, geneigte Leserinnen und Leser!
Hallo,
solche Schreiben sind sehr wichtig. Für dich als Betroffenen, um Dampf abzulassen. Absenden solltest du derartiges aber besser nicht. Zum einen, weil Behördenmitarbeiter in Bezug auf ihre Arbeitsgebiete in aller Regel völlig humorbefreit sind, zudem Ironie nicht ihre stärkste Seite ist. Zum anderen, weil du ihnen mit so einem Schreiben dann doch hinreichend deutlich mitteilst, dass du sie für Versager in Bezug auf ihren Arbeitsauftrag hältst. Für Kindswohlschädlinge, für Mütterbüttel. Das sind sie ja auch, wissen das vielleicht sogar rein rational, wollen es aber nicht schriftlich erhalten. Damit schadest du also letztlich deinem Anliegen, und das ist der Dampfablass nicht wert.
/elwu
Moin elwu, liebes Forum, geneigte Leserinnen und Leser,
zu Deinem Post(@elwu) könnte ich wieder so viel schreiben, mir fehlt nur grad die Zeit dafür, vielleicht später. Aber erst einmal herzlichen Dank dafür.
Zumindest habe ich noch nen Absatz an obigen Brief mit etwas mehr Ernsthaftigkeit darangehängt, damit die vielleicht doch mal Butter bei die Fische machen.(oder wie das heißt)
Nein, abgeschickt habe ich das noch nicht, aber sollte mich es in einigen Tagen noch so jucken wie grad eben, dann überlege ichs mir noch. Ich frage mich nämlich ernsthaft, was ich denn noch zu verlieren hätte? Mehr bzw. weniger, als monatelang von seinem Kind etwas zu hören, geschweige es je gesehen zu haben mit anschließendem Minimal BU gibt es doch kaum, oder?
Vielleicht muss man diese ts...ts...§&%"..ts.. einfach mal richtig wach rütteln, dass sie aufwachen. Mit Nichtstun oder liebstgemeinten Briefen habe ich zumindest GAR NIE WAS erreicht. Zumindest muss ich bei diesem Brief ja nicht wirklich ernsthaft rechtliche Konsequenzen zu befürchten, oder?
Übrigens: Der Clou des Ganzen wäre es wohl, dieses Schreiben in Kopie auch noch der RAin der Mutti zu senden, häh 😉
Gruß
Ariba
Lassen Sie mich aber bitte abschließend noch eine wichtige, wirklich nicht unerhebliche und wahrlich ernst gemeinte Anmerkung machen: Sollte diese gesamte bisherige Entwicklung auch nur im geringsten Ansatz noch dem Kindeswohl von XXXXXX entsprechen, dann interpretiere ich zumindest daraus, dass meine Vorstellung des so oft zitierten „Kindeswohls“ eine gänzlich andere ist. Ich mache mir ernsthaft sehr große Sorgen, dass das alles, sofern sich nicht in aller nahester Zukunft etwas Grundlegendes ändert, das Wohl von XXXXXX massiv gefährdet ist, mindestens das bezüglich einer intakten Vater-Tochter-Beziehung, wenn nicht sogar deutlich darüber hinaus. Sollte diese, wie die von der Kindesmutter bisher praktizierte Vorgehensweise der totalen Kommunikations- und Umgangsverweigerung auch in Zukunft, evtl. wieder nach dem nun bevorstehenden monatelangen BU beim Kinderschutzbund, fortgeführt werden, sind, nicht nur meines Erachtens, die Spätfolgen, worunter XXXXXX dann mit an Sicherheit angrenzender Wahrscheinlichkeit in erschreckender Weise zu leiden hat, mitunter kaum noch „reparierbar“. In diesem Sinne bitte ich Sie und alle anderen Beteiligten im Verfahren auch in Zukunft ein waches Auge zu haben und nicht wieder unzählige Monate abzuwarten. Denn irgendwann ist das Kind in den Brunnen gefallen. Das möchte ich zumindest XXXXXX – aber auch allen anderen Kindern dieser Welt – unbedingt ersparen. Nicht nur aus diesem Grund gehe ich täglich mit hohem Pflichtbewusstsein meiner Tätigkeit als Erzieher mit viel Freude nach.
Es wäre so schön, wenn XXXXXX dieser Vater nicht bis zum 18. Lebensjahr fast vollständig vorenthalten werden wird und es auch einmal einen „richtigen“ und nicht popeligen 2-Stunden-alle-14-Tage Umgang geben wird.
Lassen Sie uns bitte allesamt daran arbeiten und auch die Mutter unserer Tochter mit ins Boot nehmen.
Ich hoffe noch immer, wenn die Hoffnung offen gestanden derzeit auch nicht viel größer als ein Senfkorn sein mag, dass ich mit Frau XXXXXX XXXXXX eine baldige einvernehmliche Elternbasis nebst Umgangsregelung zum Wohle unseres kleinen Schatzes finden werden.
Ich verspreche Ihnen, dass ich alles mir irgend mögliche von meiner Seite dazu beitragen werde.
Hallo Ariba,
vor der Absendung eine kleine, aber nicht unbedeutende, Frage: Was ist das Ziel der Aktion?
Ich denke, dass du weißt, dass ich deine Situation nur all zu deutlich verstehen kann.
In meiner Sache habe ich noch krassere Ideen im Hinterkopf und diese erst einmal zurückgestellt, nachdem ich mich mit einigen Leuten beraten habe. Meine Idee ist aber deutlich zielgerichteter, als es mir dein Brief erscheint: Das JA wird sich bestätigt fühlen, dass Du ein Querulant bist und Mausi wird sich ein müdes Lächeln abringen.
Aber beantworte erst mal meine Frage für Dich und wenn Du willst für uns.
Lass Dich nicht kaputt machen!
Gruß,
Michael
Moin weisnich und elwu!
Hallo Ariba,
vor der Absendung eine kleine, aber nicht unbedeutende, Frage: Was ist das Ziel der Aktion?
Mein Ziel ist es mir in erster Linie Luft zu verschaffen, alles raus lassen. Denn in mir explodiert das alles ansonsten noch irgendwann.
Ich schicke den Brief ganz bestimmt nicht ab - würde es aber nur allzu gern. Es ist verdammt schwer. Ich weiß, dass es niemandem beim JA (oder sonst wo) interessiert. Noch kein einziger Brief hat beim JA irgendetwas gebracht - habe das beim Berliner JA schon alles durch. Die in Hamburg sind noch lahmer, Mütter orientierter und resistenter gegen väterliche Bedenken des Hardcore-Kindesentzugs als in Berlin.
Das beste ist es die Klappe zuhalten - ich weiß...
Aber mich ärgert es einfach, dass man(n) als Vater nie, oder kaum, was machen kann. Wenn wir alle immer nur "schön taktisch klug" unser Maul halten, dann wird sich wohl nie etwas ändern. Es ist so krass schwer -aber so ist es und wir müssen da durch, wie auch immer...
Also: So lange ich stark bin, schicke ich keine Briefe mehr ans Amt, zumindest nicht solche wie oben.
Ich denke, dass du weißt, dass ich deine Situation nur all zu deutlich verstehen kann.
Ich glaube ja: Wie keine(!) andere Geschichte habe ich die deinige verfolgt. Zwei mal - ich wollte jeweils eigentlich einen guten Film schauen seinerzeit - entschied ich mich für Deine Story. Fast wie ein Krimi. Ach, lass das "fast" weg.
Wie Du die Nerven behalten hast, ich lass jetzt mal alles andere beiseite, trotz auch Deiner Extrem Mini-Umgänge(glaube damals auch so alle 14 Tage 2 Std) van der Sache dran zu bleiben - Unglaublich!!! Dein Kampf bis zu der standarisierten 14 Tage WE Regel hat gedauert...
Dein aktueller Stand(seit wie vielen Monaten geht der Boykott nun schon?) kenne ich natürlich ebenso.
Ich kann Dir nur Kraft und weiterhin Durchhaltevermögen wünschen. Und ich weiß, dass die eigene Kraft auch mal ausgeschöpft ist.
Bleib dran! Dein Sohnemann ist es bestimmt zu über 100% wert! :thumbup: :thumbup: :thumbup:
Lass Dich nicht kaputt machen!
Dito!!!!
Gruß
Ariba