Mein Sohn "wur...
 
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Mein Sohn "wurde ausgezogen" - wie ist der behördliche Werdegang

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(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

ich war schon lange nicht mehr im Forum und freue mich heute aus einem halbwegs erfreulichen Grund hier wieder aufschlagen zu können. Leider habe ich so richtig keine Zeit, das Forum nach Antworten zu durchforsten und hoffe, es geht in Ordnung, wenn ich zu meinen Fragen ein eigenes Thema eröffne.

Kurzvorstellung:
Ich bin geschieden seit 2008, bin 2/2007 aus gemeinsamen Hus ausgezogen. Habe aus  der Ehe 3 Söhne (16, 14 und 12). KM lebt mit dem Trennungsgrund (Frau) mit den Söhnen im Haus. Ich habe seit Ende 2007 LG und weiteren Sohn (5). Ich denke, ich kann mit Recht davon ausgehen, dass sich die wenigsten an meine Geschichte erinnern können. Liebe Grüße an alle, die dies noch gerne tuen.

Zum Thema:
Seit  1-2 Jahren gibt es regelmäßig Spannungen zwischen meinem Ältesten und der LG-in der KM. Die KM ist im Schichtdienst tätig. Es kam schon so weit, dass mein Sohn eine Zeit lang zu uns kommen musste , wenn KM Spätdienst hatte.
Bereits seiner Zeit habe ich ihm natürlich angeboten dauerhaft bei uns zu bleiben. Er wollte damals nicht, und so habe ich die Sache auch nicht offensiv betrieben.

Seit gestern hat die Geschichte nun eine neue Qualität erreicht. Mein Sohn ist "ausgezogen worden". Es gab am Donnerstag Abend ein Wortgefecht, in folge dessen die Dame den Schreibtisch meines Sohnes komplett abgeräumt hat und ihm am Arm packte. Er wich daraufhin zurück und schob sie in der Bewegung von sich weg. Sie kam ins straucheln (zu kurze Beine und zu langer Hosensaum) und stürzte gegen das Türblatt.
Sie hat das Ganze als tätlichen Angriff gewertet (drohte sogar mit Anzeige), er sieht es als Abwehrhandlung. Er ist und war noch nie gewalttätig! Ich glaube ihm. Was ihn sehr belastet - seine Mutter leider nicht.

Wie auch immer - als ich die Jungs gestern Abend abgeholt habe, stand er mit Sack und Pack vor der Tür. Seine Mutter will ihn vorerst nicht mal mehr an Wochenenden sehen. Er will nun dort auch nicht mehr leben - endlich! Ich weiß zwar nicht, was passiert, wenn die KM ihm morgen anbieten würde, wieder zurück zu kommen, aber sie sind jetzt eine Woche in den Ferien bei mir und ich will die Zeit für uns nutzen.

Wie würdet ihr es angehen. Die KM hat noch nicht mit mir gesprochen, will es wohl auch vorerst noch nicht. Sie hat zu meinem Sohn gesagt, sie will das nächste Woche mit dem Unterhalt klären. Also ich gehe davon aus, dass sie ernst macht.

Mir schwebt folgendes vor:

- Ummelden
- Kindergeldstelle
- Krankenkasse
- Jugendamt wegen Unterhalt
- Schule
- Schulamt wegen Fahrtkosten

Ich muss jetzt erstmal aufhören. Ihr glaubt gar nicht, wie glücklich ich gerade bin!!! 🙂

Lieb Grüße Horschti

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2014 11:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Horschti,

to make a long story short: Bei einem 16-Jährigen interessiert es - wenngleich er noch nicht volljährig ist - kein Schwein, was Deine Ex will; das bestimmt er de facto nur noch selbst. Niemand wird ihn gegen seinen Willen in den Haushalt seiner Mutter zurückverfrachten.

Was sich - auch wenn das nicht das Vordringlichste ist - ändert, ist die Situation bei Unterhalt und Kindergeld; hier wird es deutliche Verschiebungen geben. Den KU für Sohnemann könntest Du - sofern er nicht tituliert ist - bereits heute NICHT mehr überweisen oder den Dauerauftrag für Februar stoppen. Wenn es einen Titel gibt, muss dieser allerdings erst einmal weiterbedient und ggf. durch eine Abänderungsklage aus der Welt geschafft werden. Und natürlich ist Deine Ex ab jetzt selbst UH-pflichtig für Sohnemann - sofern sie leistungsfähig ist. Das Kindergeld kannst Du - auch rückwirkend - auf Dich umleiten; eventuelle Überzahlungen muss Deine Ex dann zurückerstatten.

Das im Moment Wichtigste ist aber, dass es Deinem Sohn mit dieser Lösung gut geht und dass er nicht das Gefühl hat, seine Entscheidung zum Schutz seiner jüngeren Geschwister oder seiner Mutter rückgängig machen zu müssen. Alles andere ist "nur Geld".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2014 11:51
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Horschti

Ich habe seit Ende 2007 LG und weiteren Sohn (5). Ich denke, ich kann mit Recht davon ausgehen, dass sich die wenigsten an meine Geschichte erinnern können. Liebe Grüße an alle, die dies noch gerne tuen.

Ich bin einer der wenigen. 😉

Wie würdet ihr es angehen. Die KM hat noch nicht mit mir gesprochen, will es wohl auch vorerst noch nicht. Sie hat zu meinem Sohn gesagt, sie will das nächste Woche mit dem Unterhalt klären. Also ich gehe davon aus, dass sie ernst macht.

Warte erstmal ab was KM macht.
Breche da nichts übers Knie.
Rede erstmal mit deiner EX.

Wenn der erste Ärger über den ''Angriff'' deines Sohnes verflogen ist, kann sich wieder einiges ändern.

Ansonsten freue ich mich für dich und geniesse erstmal die Ferien.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2014 11:55
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für euer Feedback. Ich will auch nichts übers Knie brechen und werde auf Signale der KM achten. Dennoch will ich aktiv werden.
Am nächsten Freitag gehen die beiden "Kleinen" wieder zurück zur KM. Der Große wurde mit: "Nächsten Freitag hast du 1h Zeit deine restlichen Sachen aus dem Haus zu holen!" in die Ferien geschickt. Krass, oder?

Kann mir noch einer ´nen Tipp geben, in welcher Reihenfolge ich vorgehen soll? Kann er sich einfach ummelden?

Gruß Horschti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2014 16:08
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Kann mir noch einer ´nen Tipp geben, in welcher Reihenfolge ich vorgehen soll? Kann er sich einfach ummelden?

  • 1. Ummelden (geht auch rückwirkend)
  • 2. Mit der Ummeldebescheinigung Kindergeld beantragen (geht auch rückwirkend, kann aber Probleme mit dem Sachbearbeiter geben)
  • 3.KU zahlungen einstellen eventuellen Titel zurück fordern oder Abänderungsklage stellen
  • 4. EX schriftlich auffordern KU zu leisten und die üblichen Nachweise fordern

Die Ummeldung mußt DU machen, da dein Sohn nicht Volljährig ist.

Jemmy

ps.: Bei mir hat sich in der Vergangenheit bewährt, mit den in Frage kommenden Lehrern zu sprechen und sie zu bitten auf mögliche Auffälligkeiten zu achten um so früh wie möglich gegen steuern zu können, falls Junior Probleme mit dem händling der Situation bekommt. In dieser Situation (Extreme Ablehnung und Vertrauensbruch durch die Mutter) kann das auch für einen 16 jährigen schwer werden.

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2014 16:21
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Seh' ich es richtig, dass der Junge auch von Dir aus in seine Schule kommt?

Wenn ja, dann würde ich ihn zunächst einmal dabei unterstützen, Fakten zu schaffen, also ihn beim Umzug zu unterstützen, gemeinsam mit ihm den neuen Alltag durchgehen und ja, ihn vielleicht auch an die Regeln in Eurem Haushalt gewöhnen. Was wird eigentl den anderen Kids erklärt?

Den Behördenkram (also Ummeldung und KiGeld und Schule)  dann im Anschluss - wahrsch wird hier die KM erstmals merken, dass es ernst wird, und dann wäre es doch eben schön, wenn man sagen kann, dass sie es ja so wollte und es ja in den verg Wochen mind. mal toleriert hat. Wahrsch ist der KU für Feb ja schon gezahlt, dann würde ich erstmals den KU für mrz einstellen und KU fordern.

Gruss, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2014 18:42
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin nochmal,

die Rahmenbedingungen sind eigentlich ideal. Er kommt von hier gut zur Schule. Die Jungs sind alle 14 Tage da, wie es bei uns läuft, sollte also kein Geheimnis für ihn sein.
Als die KM vor 2 Jahren mal 3 Wochen zur Kur war, waren sie auch während der Schulzeit bei uns und das lief eigentlich ganz gut ab.

Unterhalt ist immer erst am 25. fällig. Die Zeit sollte reichen, um sich um den Titel zu kümmern...hoffe ich jedenfalls.

Wir gehen es gemeinsam eigentlich ruhig an, es ist jedoch noch einiges zu tuen. Mit auf der Agenda steht z.B. ihm das Zimmer wohnlicher zu machen, so, dass seine Brüder alle 14 Tage trotzdem bei ihm schlafen können. Wenn sie am nächsten Freitag wieder zur KM fahren, wollen wir am WE als Erstes mal das Zimmer neu streichen. Bezüglich der Einrichtung habe ich auch schon ein paar Ideen, es gibt also ´ne Menge gemeinsam zu gestalten...

Meine LG zieht auch voll mit und das ist auch ein wichtiger Vorteil.

Ihn nimmt die Reaktion seiner Mutter allerdings sehr mir. Ein Restrisiko bleibt also, dass er einknickt, falls sie sich wieder besinnt... also bitte die Daumen drücken!

So weit erst mal, Gruß Horschti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2014 19:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Horschti

Ein Restrisiko bleibt also, dass er einknickt, falls sie sich wieder besinnt... also bitte die Daumen drücken!

Die Gefahr lauert nicht nur beim künftig fehlenden KU im Haushalt Deiner Ex: zu diesen - angenommen - 300 EUR kommt der von ihr zu zahlende KU von ebenfalls 300 sowie das fehlende Kindergeld von knapp 200 EUR: Summa summarum ergibt sich damit leicht ein Loch von 800 EUR in ihrer Haushaltskasse. Sollte sie selbst für KU gar nicht leistungsfähig sein, hauen auch 500 fehlende Euronen ganz ordentlich ins Kontor.

Insofern solltest Du Deinen Junior vor allem davor bewahren, von seiner Mutter in moralische Geiselhaft genommen zu werden ("...wenn du bei Papa wohnen bleibst, müssen deine Brüder und ich in eine kleinere, billigere Wohnung umziehen." etc.) Insbesondere irgendwelche Verlockungen (iPhone, Motorroller, mehr Taschengeld, länger Ausgang) sollte sie möglichst nicht bei ihm platzieren können.

Grüssles
Martin
(der sich vorstellen könnte, dass auch die jüngeren Brüder irgendwann nachziehen, wenn sich herumspricht, dass es in Deinem Haushalt toll ist).

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2014 19:49
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Martin
(der sich vorstellen könnte, dass auch die jüngeren Brüder irgendwann nachziehen, wenn sich herumspricht, dass es in Deinem Haushalt toll ist).

Diese Möglichkeit ist sehr real und wird auch deiner EX irgendwann klar werden (hab ich alles hinter mir). Jetzt aber ist es vorerst mal wichtig die aktuellen Sachen anzugehen. In Abhängigkeit der Reife deines Sohnes solltest du ihn da durchaus mit einbeziehen, indem du ihn mit Informationen auf dem laufenden hälst.
Sollte er nämlich zu deiner EX kommen und dort zu hören bekommen, dass du böser Junge doch tatsächlich KU haben willst und er ist da nicht drauf vorbereitet, könnte Junior dir das durchaus übel nehmen. Wenn er aber antworten kann: Weis ich doch, klär das mit Dad und nicht mit mir, dann hast du nicht nur ihn beschützt, sondern er kann dir sogar noch den Rücken stärken.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2014 20:13
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Sie hat zu meinem Sohn gesagt, sie will das nächste Woche mit dem Unterhalt klären.

Ich nehme an, ihr sind die Konsequenzen bewusst und er ist in das Thema offensichtlich schon eingebunden. Er wird sich, denke ich, auch nicht in Geiselhaft nehmen lassen, zumal seine Mutter und ihre LG-in wohl recht solide aufgestellt sind...ich fürchte eher die mentale Schiene.

Und wenn die anderen nachziehen ... dann haben wir ein Problem - eine größere Wohnung müsste dann her, he, he... 😉

...aber erst mal eins solide durchziehen.

Gruß Horschti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2014 22:01




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Horschti,

schön, wenn es klappt. Ich teile aber auch die Bedenken der anderen Mitglieder, da wir schon öfters gesehen haben, wozu Exen fähig sind, wenn sie erst mal wieder zum nachdenken kommen (das wird das nächste Mal beim Kontoauszugsdrucker erfolgen, wenn die Kohle weg ist). Nicht ohne Grund kämpfen oftmals Exen noch weit über das 18 Lebensjahr des Nachwuchses verbittert um den Unterhalt, motivieren die Kids auch noch zu Klagen gegen den KV.

Ebenfalls ungewöhnlich ist die Tatsache, dass die KM die Trennung der Geschwister "zulässt". Im Normalfall drehen Exen immer durch, wenn eins der geliebten Kinderchen mal etwas ausser der Reihe ohne Geschwister unternimmt.

Ansonsten solltest Du dich und den Junior auch auf die beliebtesten Manipulationen vorbereiten. Das kann die neue Playstation oder das neuste Handy sein, nur damit er nächste Woche seine Meinung wieder ändert, damit die KM ihre "heile Familie" wieder hat. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2014 02:17
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Ingo,

er ist nicht der Typ, der sich kaufen lässt. Was an ihm frisst, ist das Verhalten seiner Mutter. Er hat Angst, bei ihr abgeschrieben zu sein. Mir tut das sehr leid für ihn. Gleichzeitig öffnet das seine Augen noch stärker und er kann das in der Vergangenheit Vorgefallene besser einordnen.

Ich bin mir noch nicht ganz sicher, wie ich die Sache angehe. Werde ich schon nächste Woche aktiv oder warte ich den Restumzug am Freitag Abend ab? Wahrscheinlich werde ich ihn aber am Montag fragen, ob ich ihn am Dienstag ummelden soll. Dann werde ich ja sehen, wie entschlossen er ist.

Schon spannend das Ganze...und fast aus dem Nichts...jetzt bloß nicht aus einem Traum aufwachen....kneif mich mal einer... 🙂

Gute Nacht
Horschti 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2014 02:54
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Horschti.

Der Junge ist zwar schon etwas älter, aber ob die Ummeldung schon ein Bedeutung für ihn hat bezweifele ich. Und wenn wir ganz ehrlich sind, letztlich ist sie für seine Entscheidung nicht von Bedeutung, denn sie kann ja ganz einfach auch wieder rückgängig gemacht werden. Ich bleibe dabei: ich würde gemeinsam mit ihm Fakten schaffen: Umzug, Zimmer renovieren und einrichten. Vielleicht ergibt sich dabei ja auch ein zwangloses Gespräch unter Männern.

Er hat Angst, bei ihr abgeschrieben zu sein.

Diesem Risiko muss er sich stellen. Aber auch dafür ist er mE alt genug. Du kannst ihn vielleicht dabei unterstützen, indem Du ihm klarmachst, das er für seine Mutter ja nicht aus der Welt ist,  wenn beide Seiten wollen. Er aber die "böse Next" seiner Mutter los ist - und diese musst Du mE nicht in Schutz nehmen!

Gruss, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2014 10:02
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Toto,

Der Junge ist zwar schon etwas älter, aber ob die Ummeldung schon ein Bedeutung für ihn hat bezweifele ich. Und wenn wir ganz ehrlich sind, letztlich ist sie für seine Entscheidung nicht von Bedeutung, denn sie kann ja ganz einfach auch wieder rückgängig gemacht werden.

...er ist sich der Tragweite bewusst. Die Ummeldung wäre ja nur der erste behördliche Schritt. Die Sache hat für ihn gleichzeitig eine Gewisse Endgültigkeit. Die Möglichkeit, die Sache wieder Rückgängig zu machen, sieht er nicht...

Er aber die "böse Next" seiner Mutter los ist - und diese musst Du mE nicht in Schutz nehmen!

...das sehe ich auch so. Ich glaube, er musste da stellvertretend für mich ´ne Menge einstecken. Mir hätte das als Kind verdammt weh getan, wenn man bei jeder Gelegenheit eines meiner Elternteile schlecht gemacht hätte.

OK, die nächste Woche wird interessant und ereignisreich. Ich halte euch auf dem Laufenden.

Gruß Horschti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2014 10:41
(@psoidonuem)
Registriert

Wenn es einen Titel gibt, muss dieser allerdings erst einmal weiterbedient und ggf. durch eine Abänderungsklage aus der Welt geschafft werden.

Ist das wirklich so? Gehört der Titel nicht dem Kind? Und ist der Unterhalt nicht ganz normalerweise an "den betreuenden Elternteil" zu zahlen - und das ist er doch selbst.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 16:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ist das wirklich so? Gehört der Titel nicht dem Kind? Und ist der Unterhalt nicht ganz normalerweise an "den betreuenden Elternteil" zu zahlen - und das ist er doch selbst.

ja, das ist wirklich so. Und der betreuende Elternteil ist üblicherweise im Titel namentlich als Bezugsberechtigter aufgeführt. Das gilt so lange, bis der Titel freiwillig oder nach einer verlorenen Abänderungsklage zurückgegeben wird. Deshalb kann es tatsächlich passieren, dass man zwar das Kind/die Kinder betreut, aber trotzdem weiterhin den Kindesunterhalt an die Mutter überweisen muss. Das sollte man dann allerdings nur unter Vorbehalt tun; dann hat man eine (kleine) Chance, ihn zumindest anteilig wiederbekommen zu können.

Aber automatisch ändern tut sich an einem Titel gar nix, nur weil - einvernehmlich oder auch gegen den Willen eines Elternteils - gerade mal der Lebensmittelpunkt eines Kindes geändert wird.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 16:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Grundsätzlich gehört der Titel dem Kind, wird aber zu Händen des Erzeihungsberechtigten und betreuenden Elternteil ausgehändigt. Dieser kann im Namen des Kindes vollstrecken. Da interessiert es erstmal niemanden, ob das Kind tatsächlich noch bei diesem Elternteil lebt oder nicht.

Somit muss der Titel aus der Welt geschafft werden. Durch Aushändigung (obwohl eine neue vollstreckbare Ausfertigung durchaus zu bekommen ist), durch Vollstreckungsverzichtserklärung oder eben durch Klage

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 16:59
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Somit muss der Titel aus der Welt geschafft werden. Durch Aushändigung (obwohl eine neue vollstreckbare Ausfertigung durchaus zu bekommen ist), durch Vollstreckungsverzichtserklärung oder eben durch Klage

Sorry midnightwish aber das stimmt nicht. Es gibt IMMER nur eine Vollstreckbare Ausführung und es darf keine neue ausgestellt werden, wenn sie abhanden gekommen ist. Das ist bindend.

Jemmy

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Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 17:25
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi jemmy,

das dachte ich bisher auch. Aber hier gibt es einen Fall wo das JA eine neue vollstreckbare Ausfertigung eerwirkt hat, obwohl die erste sogar freiwillig herausgerückt wurde.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 17:27
(@jemmy)
Registriert

Hallo

@off topic

Dann muß es ein neues Verfahren gegeben haben und es wurde ein neuer Titel erlassen, oder es wurde nie eine Vollstreckbare Ausfertigung erstellt. Wie gesagt: Es gibt IMMER nur eine und es wird KEINE zweite erteilt. Das ist schlicht nicht erlaubt und ein Richter der das machen würde dürfte sein Amt nicht mehr lange inne haben.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 17:30




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