Mein Sohn "wur...
 
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Mein Sohn "wurde ausgezogen" - wie ist der behördliche Werdegang

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(@habakuk)
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Tja, nur schade das dies eben so nicht stimmt.

Selbstverständlich kann eine vollstreckbare Ausfertigung vom Gericht neu erstellt werden.
Ein klassischer - und völlig korrekter - Fall wäre der Verlust der vollstreckbaren Ausfertigung.

Den zitierten Fall kenne ich aber auch: Die KM hatte den Titel an den KV zurück gegeben, und im späteren Verlauf unter Einbeziehung des JA hat sie sich das wieder anders überlegt.
Das JA hat dann beim Gericht einen entsprechenden Antrag mit einer haarsträubenden Begründung eingereicht (er wäre verloren gegangen) - dem der KV widersprochen hat da er zurück gegeben wurde - und er die Ausfertigung auch im Besitz hatte.
Hat das Gericht aber nicht gejuckt und die Ausstellung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung verfügt.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 17:40
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Nochmal: In einem Verfahren kann und darf es nur EINE vollstreckbare Ausfertigung geben. Das wovon ihr da sprecht, sind ZWEITSCHRIFTEN, welche auch als solche kenntlich gemacht sein müssen und zum Beispiel auf Verlangen erstellt werden können, wenn sich Besitzansprüche ändern. Es gibt noch ein paar andere Beispiele, welche sich auf KU aber samt und sonders nicht anwenden lassen, da es zum Beispiel immer nur einen Schuldner gibt.

Das JA hat keinerlei Veranlassung solch eine Zweitschrift zu beantragen (und würde sie auch nicht bekommen, da das Schutzbedürfnis des Schuldners höher bewertet wird), da sie jederzeit ein neues Verfahren starten können und somit gibt es einen neuen Titel und somit auch eine neue vollstreckbare Ausfertigung und davon wieder NUR EINE.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 17:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

HIER gab es dieses Problem. Was genau daraus geworden ist, weiss ich allerdings nicht.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 18:44
(@Brainstormer)

Moin,

Was genau daraus geworden ist, weiss ich allerdings nicht.

Das steht weiter vorn:

"... erlässt das AG Stuttgart [...] folgenden Beschluss die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung [...] wird genehmigt.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 21:02
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Horschti,

ich gebe Dir den Rat, Dich mit Deinem Sohn hinzusetzen und konsequent darzulegen, welche Auswirkungen seine Entscheidung hat. Auch soll er sich im klaren sein, dass er nicht ständig hin und her wechseln kann / sollte. Wenn diese Meinung gefestigt ist, dann solltest Du handeln.
Die Schritte hat Du selber beschrieben ... Auch der Kontakt zu den jüngeren Geschwistern bleibt ja erhalten, er sieht sie zu den jeweiligen Umgängen bzw. vielleicht "erlöst" sich ja eines der verblieben Kinder dann auch selber und kommt zu Dir.

Meine, sehr bescheidene Meinung - die leider erfahrungsgemäß, in der Vorgehensweise, nicht der Forumsmeinung entspricht - ist die, das man seinen "persönlichen" eigenen Weg finden muss. Der kann auch mal abweichen und dann ist er eher "strategisch" zu sehen. Letztendlich ist es wichtig was hinten herum dabei heraus kommt.

Daher, sprech mit Deinem Sohn. Mach ihm die Situation klar und sag ihm schonungslos, welches Überlegungen Deinerseits dahinter stehen. Dann soll er seine Entscheidung treffen und dann ziehst Du es - verdammt noch mal - durch.

Gruß
Kasper

PS: der Deine Geschichte die ganze Zeit "mitgelesen hat! 😉

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2014 00:06
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

hier ist ja einiges passiert.

Ich gehe mal davon aus, dass die KM ihr Gesicht gegenüber meinem Großen nicht vollends verlieren will...aber wie sieht es denn praktisch aus, wenn sie den Titel nicht rausrückt und vollstrecken lässt, auch wenn ich schon die Abänderungsklage eingereicht habe bevor der Titel fällig wird (25.)?

Der Erfolg meines Antrags liegt ja auf der Hand. Kann man da nicht eine einstweilige Verfügung gegen eine Vollstreckung erreichen? Bei mir gibt es eh nichts zu vollstrecken, der GV hätte da keinen Erfolg...würden nach dem Erfolg meiner Abänderungsklage am Ende nicht nur die Vollstreckungsgebühren stehen bleiben. (Ihr merkt schon, ich habe keinen blassen Schimmer davon.)

Ihr macht mir gerade ein wenig Angst....

Mein Großer und ich waren heute bei IKEA, uns ein paar Inspirationen holen. Immerhin müssen wir ja schon mal wissen, wie die Möbel aussehen sollen, wenn wir am WE streichen wollen. 😉

ich gebe Dir den Rat, Dich mit Deinem Sohn hinzusetzen und konsequent darzulegen, welche Auswirkungen seine Entscheidung hat. Auch soll er sich im klaren sein, dass er nicht ständig hin und her wechseln kann / sollte. Wenn diese Meinung gefestigt ist, dann solltest Du handeln.

...ich habe gerade bei der Möbelschau und der gemeinsamen Ideensuche gemerkt, dass er sich auf das, was kommt auch freut. Er ist entschlossen und wir haben über die Tragweite der Entscheidung natürlich gesprochen...das heißt es war ja nicht seine Entscheidung, auszuziehen...es ist seine Entscheidung, dahin nicht mehr zurück zu wollen und sich da auch nicht weichkochen zu lassen.

Ich habe mittlerweile ein sicheres Gefühl!  🙂

Morgen früh geht es dann mit ihm zur Urkundenstelle, eine Geburtsurkunde besorgen und danach gleich zur Meldestelle zum Ummelden (zum 31.01.) und wegen der Haushaltsbescheinigung.  Damit schauen wir dann bei der Kindergeldkasse ein und, so wir schnell genug waren, kann das Februarkindergeld gleich in den Möbelkauf mit einfließen. Ich hoffe meine Eltern greifen mir auch ein wenig unter die Arme, so dass unsere Einrichtungsvorstellungen zum Schulbeginn evtl. schon im wesentlichen Umfang Realität werden können.

Gruß Horschti

Ich bin einer der wenigen. 😉

PS: der Deine Geschichte die ganze Zeit "mitgelesen hat! 😉

@alle, die mich hier begleitet haben und dies weiter tuen:

Ich danke euch, ihr tut mir gut! 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2014 00:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

So im Detail kenne ich mich damit auch nicht aus, halte das Risiko aber für gering.

Wenn tatsächlich ein GV bei dir klingeln sollte, was ich mir kaum vorstellen kann, so dummdreist sind nur wenige, dann erklärst du ihm freundlich die Sachlage und fragst ihn um  Rat, was du nun tun sollst.

Ich denke, für eine Vollstreckungsabwehr ist dann immer noch Zeit.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2014 07:56
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Morgen früh geht es dann mit ihm zur Urkundenstelle, eine Geburtsurkunde besorgen und danach gleich zur Meldestelle zum Ummelden (zum 31.01.) und wegen der Haushaltsbescheinigung.  Damit schauen wir dann bei der Kindergeldkasse ein und, so wir schnell genug waren, kann das Februarkindergeld gleich in den Möbelkauf mit einfließen. Ich hoffe meine Eltern greifen mir auch ein wenig unter die Arme, so dass unsere Einrichtungsvorstellungen zum Schulbeginn evtl. schon im wesentlichen Umfang Realität werden können.

Hm, ich weiss ja nicht, wann bei euch das Kindergeld ausgezahlt wird. Aber wenn es ungünstig liegt, erhälst du frühstens zum März Geld (das für unser Kind kommt morgen oder übermorgen). Und dann musst du eigentlich deine Exfrau um das Geld bitten, oder das Amt um Hilfe wegen Abzweigungsantrag.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2014 08:50
(@psoidonuem)
Registriert

Ich habe im November Kindergeldantrag für meine zu mir gezogene Tochter beantragt und habe noch kein Geld gesehen. Oder einen Bescheid. oder eine warum auch immer begründetet Absage oder Begründung für die Nichtzahlung.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2014 11:21
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

ich weiss ja nicht, wann bei euch das Kindergeld ausgezahlt wird. Aber wenn es ungünstig liegt, erhälst du frühstens zum März Geld (das für unser Kind kommt morgen oder übermorgen). Und dann musst du eigentlich deine Exfrau um das Geld bitten, oder das Amt um Hilfe wegen Abzweigungsantrag.

...die KM ist im Öffentlichen Dienst und bekommt erst am 15. Gehalt. Wenn es dort noch nicht angewiesen ist, holt es sich die Familienkasse vorher zurück. Ich hoffe, das klappt noch.

Waren gerade Ummelden. Die SB wollte sich erst quer stellen. Sie rief dann ihre Vorgesetzte und mit der ging es dann. Ich musste formlos erklären, dass er bei der KM ausgezogen ist und dass KM davon Kenntnis hat bzw. es auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin geschah. Sie wollten sich da wohl, aus welchem Grund auch immer, zusätzlich absichern.
Bitte schön, haben sie umsonst.  😉

Dann waren wir bei der Familienkasse bei einer sehr netten und zuvorkommenden SB und haben den Kindergeldantrag gestellt....ihr seht, wir schlafen nicht.

Gruß Horschti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2014 12:46




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Horschti,

Moin,...die KM ist im Öffentlichen Dienst und bekommt erst am 15. Gehalt. Wenn es dort noch nicht angewiesen ist, holt es sich die Familienkasse vorher zurück. Ich hoffe, das klappt noch.

für den Kindergeldbezug ist immer das Datum des Umzugs massgeblich. Wenn Sohnemann zum 1. (oder notfalls auch 4.) Februar in Deinem Haushalt gemeldet war, bist Du der Bezugsberechtigte. An Deine Ex überzahltes Kindergeld holt sich die Kindergeldkasse bei ihr wieder und zahlt es - auch rückwirkend - an Dich aus. Insofern ist es beinahe egal, wann Deine Ex ihr Gehalt bekommt; Du musst höchstens ein bisschen länger auf das KiGe warten.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2014 12:54
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Hi Horschti,

hier kannste schauen wann das Kindergeld kommt bzw. kommen sollte:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Publikation/pdf/Ueberweisungsplan-2014.pdf

Gruß
mekmen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2014 13:03
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Martin,

Wenn Sohnemann zum 1. (oder notfalls auch 4.) Februar in Deinem Haushalt gemeldet war, bist Du der Bezugsberechtigte.

...bei der Familienkasse bekam ich die Auskunft, dass das Elternteil, bei dem das Kind am Ersten des Monats gemeldet war auch das Kindergeld bekommt...

Wie auch immer, er hat sich zum 31.01.2014 ungemeldet und damit kommt das Kindergeld für Februar auf mein Konto. Ob nun diesen Monat oder Rückwirkend erst im März, darauf habe ich jetzt eh keinen Einfluss mehr. Ich habe getan, was ich konnte. Wegen der fehlenden Geburtsurkunden habe ich halt einen Tag verschenkt.

Gruß Holger

@mekmen: Danke für den link.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2014 14:41
(@psoidonuem)
Registriert

Für was hast Du die Geburtsurkunde gebraucht?

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2014 15:23
(@jemmy)
Registriert

@psoidonuem

Die braucht er fürs Einwohnermeldeamt und für die KG Stelle.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2014 15:49
(@psoidonuem)
Registriert

Ach so. Habe ich nicht gebraucht.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2014 15:57
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe im November Kindergeldantrag für meine zu mir gezogene Tochter beantragt und habe noch kein Geld gesehen. Oder einen Bescheid. oder eine warum auch immer begründetet Absage oder Begründung für die Nichtzahlung.

Verstehe nicht wie du sie ohne Geburtsurkunde ummelden konntest. Vielleicht solltest du mal die Geburtsurkunden nachreichen, oder hattest du ein Urteil oder so etwas?

Ich bauchte die Geburtsurkunden der anderen beiden Söhne, weil sie für meinen Kleinen "Zählkinder" sind. Sein KG hatten wir dämlicher Weise bislang über meine LG laufen lassen und dadurch schön Geld verschenkt (ich mag´s gar nicht ausrechnen). :exclam:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2014 16:37
(@psoidonuem)
Registriert

Warum sollte ich einer Behörde eine Urkunde als Beweis vorlegen die ich von ebendieser oder einer vernetzten Behörde erhalte?
Anders: Was beweist Du denn dem Meldeamt mit der Urkunde?
Die Kindergeldkasse wiederum braucht keine weil für das Kind ja bereits Kindergeld beantragt war. Ist ja kein Neugeborenes.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2014 17:04
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Anders: Was beweist Du denn dem Meldeamt mit der Urkunde?
Die Kindergeldkasse wiederum braucht keine weil für das Kind ja bereits Kindergeld beantragt war. Ist ja kein Neugeborenes.

Also, da es ab drei Kinder erhöhtes Kindergeld gibt, sollte man das schon irgendwie nachweisen. Und je nachdem, wer der Bezieher ist, kann es seine Vorteile bringen.

Beispiel: Mutter 1 und Vater 1 haben zusammen zwei Kinder (ergibt ein KG in Höhe von 2 mal 184 €), dann folgt die Trennung. Vater 1 kriegt dann mit Mutter 2 später noch ein weiteres Kind. Bezieht die Mutter 2 das Kindergeld, gibt es- sofern sie keine anderen Kinder hat- nur 184 €. Wenn Vater 1 aber Bezieher ist, wird das KG mit den anderen Kindern (muss dann nachgewiesen werden)  zusammengerechnet und als Abzweigung wird dem Vater  dann 186 € überwiesen (so habe ich das in dem Beispiel der Kindergeldkasse verstanden). Mutter 1 erhält dann auch für die ersten beiden Kinder je 2 € mehr.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2014 09:56
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@horschti

Wenn die Mutter nett ist hat sie ihre Abrechnungsstelle schon informiert und die stoppen dann die Auszahlung des Kindergeldes ab sofort (war damals bei mir auch so - binnen zwei Tagen so dass keine Rückzahlung erfolgen musste).

Und die Kindergeldkasse wird diesen Rückzahlungsanspruch - sofern die Mutter den AG nicht informiert - gerne an die Abrechnungsstelle der Mutter weitergeben. Bei mir ging das mit der Wiederbeantragung des Kindesgeldes ratzfatz weil die Familienkasse den Antrag bei meinem AG abgeladen hat, so nach dem Motto: du zahlst also mach.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2014 10:18




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