Mein Sohn "wur...
 
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Mein Sohn "wurde ausgezogen" - wie ist der behördliche Werdegang

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(@psoidonuem)
Registriert

Also, da es ab drei Kinder erhöhtes Kindergeld gibt, sollte man das schon irgendwie nachweisen. Und je nachdem, wer der Bezieher ist, kann es seine Vorteile bringen.

Beispiel: Mutter 1 und Vater 1 haben zusammen zwei Kinder (ergibt ein KG in Höhe von 2 mal 184 €), dann folgt die Trennung. Vater 1 kriegt dann mit Mutter 2 später noch ein weiteres Kind. Bezieht die Mutter 2 das Kindergeld, gibt es- sofern sie keine anderen Kinder hat- nur 184 €. Wenn Vater 1 aber Bezieher ist, wird das KG mit den anderen Kindern (muss dann nachgewiesen werden)  zusammengerechnet und als Abzweigung wird dem Vater  dann 186 € überwiesen (so habe ich das in dem Beispiel der Kindergeldkasse verstanden). Mutter 1 erhält dann auch für die ersten beiden Kinder je 2 € mehr.

Das ist hier aber nicht der Fall und die Kinder sind auch nicht neu. Eine Geburtsurkunde zu verlangen ist also reine Schikane.

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Geschrieben : 05.02.2014 12:07
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Das ist hier aber nicht der Fall und die Kinder sind auch nicht neu. Eine Geburtsurkunde zu verlangen ist also reine Schikane.

...wie auch immer, am Ende ging es um einen Tag und Geburtsurkunden von meinen Kindern fehlten schon immer in meinen Unterlagen... 😉

Gestern war nun der Tag, an dem die restlichen Sachen geholt werden sollten. Er hatte keine Stunde Zeit, sein Zimmer leer zu räumen. Die Damen hatten schon alles zusammengepackt und eh er im Haus war, stand er auch schon wieder davor.
Seine Mutter stand mit regungsloser Mine daneben, was ihn ganz schön mitgenommen hat. Unfassbar, dass diese Frau mir mal vorgeworfen hat, ich würde nicht zu meinen Kindern stehen....
Im Ergebnis ist er jetzt aber vollends gefestigt in seiner Überzeugung, dort nicht mehr leben zu wollen.

Heute begann Tag eins von "Einsatz in vier Wänden". Zimmer streichen und Möbel kaufen stand auf dem Plan. Hat uns beiden Spaß gemacht, obwohl wir zum Schluss die Schnauze ziemlich voll hatten. Morgen werden wir dann Hochbett und Kleiderschrank zusammenbasteln. Der Rest wird dann am Mittwoch gekauft und aufgestellt...und dann bin ich endlich völlig pleite und gebe mir ´ne Kugel... 🙂

Wir würdet ihr das mit dem Unterhalt machen? JA oder Anwalt? Ich fürchte JA dauert vielleicht zu lange. Sicher hätte ich schon letzte Woche agieren können, aber ich wollte nicht mit der Tür ins Haus fallen. Außerdem waren seine Brüder ja auch da und wir wollten ein bisschen auf Ferien machen. Ich hatte irgendwie so meinen Skrupel, dass es auf sie raffgierig wirken könnte...bin halt noch etwas unerfahren im Unterhalt fordern... 😉

Gruß Horschti

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Themenstarter Geschrieben : 09.02.2014 01:50
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
Dann wünsche ich Euch alles Gute, insbesondere für den Junior, dass er sich das kühle Verhalten seiner Mutter nicht zu sehr zu Herzen nimmt.

Was den KU betrifft. würde ich nunmehr nicht zögern - ist ja mehr als offensichtlich, dass der Rausschmiss nicht aus einer Laune her erfolgte, sondern sogar noch (durch das Packen) unterstützt wurde. Insofern kann ich mir nicht vorstellen, dass es die KM überrascht bzw. sie es sich gar anders überlegt, nur weil unverschämterweise KU gefordert wird.Deshalb unbedingt den lfden KU einstellen (Achtung: Titel) und unmittelbar eine Beratung beim jA vornehmen lassen. Solltest Du dort das Gefühl haben, dass man - aus mangelnder Erfahrung der Unterstützung von Kindern die beim KV leben - nicht oder nur zögerlich agiert, dann Anwalt. Und vielleicht parallel einfach mal Mail/ Brief an KM in dem Du a) die Herausgabe des Titels  forderst, b) ankündigst, den KU sofort einzustellen und c) Unterhalt forderst.

Gruss. Toto

Und viel Spaß mit Hochbett und Kleiderschrank  😉 

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Geschrieben : 09.02.2014 08:44
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

nach einer arbeitsreichen Woche, ist das Zimmer nun im Grunde fertiggestellt. Er muss es sich nur noch mit seiner Deko bestücken aber das ist seine Sache. Auf jeden Fall fühlt er sich sehr wohl und bei seinen Brüdern hat es auch Begeisterungsstürme ausgelöst.

Am Mittwoch ist es mir gelungen, mit meiner Ex zu reden. Sie wird wohl Unterhalt zahlen und meinte, ich müsste auch mehr bezahlen, da mein Kleiner nicht mehr in die Berechnung reinfallen würde....Nachdem ich dem Widersprach und die vollstreckbare Urkunde des Unterhalttitels von ihr forderte, legte sie (wie immer) auf.

Wie sieht es nun eigentlich aus. Wenn die Verteilungsmasse nicht für alle 4 reicht, rutsche ich bei ca. 1800,- doch in die unterste Stufe und es wird nach wie vor nach Quote verteilt. Ich zahle dann entsprechend weniger. Wenn es bei ihr für die 3 Großen nicht reicht, ist es dann dito. Ist das soweit richtig?
Ich bin mal gespannt, was sie sich mit ihrer Anwältin wieder so alles ausdenken wird. Eins ist klar - auf eine Haushaltskostenersparnis werde ich mich dieses Mal nicht wieder einlassen, zumal meine LG mittlerweile deutlich weniger als damals verdient.

Kennt sich jemand mit Versicherungen aus? Kann ich von der KM die Unfallversicherung für meinen Sohn übernehmen? Meine LG hat ´ne private Haftpflicht, über die ich auch abgesichert bin. Gilt das nun auch für meinen Sohn als neues Haushaltsmitglied?

LG Horschti

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Themenstarter Geschrieben : 16.02.2014 10:31
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo horschti,

bei den Versicherungen ist es nicht immer gleich. Meine Haftpflicht umfasst z.B. alle im Haushalt lebenden Personen, aber ob das bei der Vers. deiner Lg auch so ist?? Am besten ist es, wenn du die Versicherung einfach mal fragst, oder das Vertrags-Kleingedruckte liest. Zur Unfallversicherung würde ich sagen, da ist ja der Sohn die versicherte Person, wer die Beiträge zahlt, ist denen egal. Du musst halt nur aufpassen, dass die KM nicht einfach die Beiträge einstellt, dann würde es keinen Versicherungsschutz mehr geben. Wenn KM kooperativ ist, gibt sie dir den Vertrag, und du regelst das mit der Versicherung, dass du jetzt der Beitragszahler bist. Hast du noch eine Frage zur Krankenversicherung?

zur Unterhaltsberechnung lasse ich anderen den Vortritt.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

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Geschrieben : 16.02.2014 11:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Bei den Zählkindern ist es wurscht, bei wem sie wohnen.

Sie zählen immer mit.
Allerdings immer nur einmal, egal ob man Unterhalt bekommt oder selber aufbringen muss.

Nummer 837 in der Liste der Absonderlichkeiten des Unterhaltsrechts.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2014 11:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

bei der Versicherungsfrage empfiehlt sich ein kurzer Anruf bei der Versicherung: Manchmal sind tatsächlich alle im Haushalt lebenden/gemeldeten Personen automatisch mitversichert; manchmal kann man den Vertrag kostenfrei oder gegen kleine Prämienerhöhung auf "Gruppenversicherung" umstellen. Und auch wenn es viele überflüssige Versicherungen gibt: Privat-Haftpflicht und Unfall sollten schon sein.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 16.02.2014 12:22
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke euch,

Bei den Zählkindern ist es wurscht, bei wem sie wohnen.
Sie zählen immer mit.
Allerdings immer nur einmal, egal ob man Unterhalt bekommt oder selber aufbringen muss.

...was heißt das mit dem nur einmal? Wäre jetzt meine Herangehensweise korrekt oder nicht?

Bei der Unfallversicherung scheint KM kooperativ zu sein. Sie sollte ja auch selber ein Interesse daran haben, da es ja sicherlich Kündigungsfristen gibt. Sie möchte sicher nicht länger zahlen, als nötig ist.
Mit der privaten Haftpflicht muss ich meine LG in die Spur schicken. ich glaube, ich wurde seiner Zeit nur nachgetragen...

Den Antrag von der Krankenkasse habe ich schon zugeschickt bekommen...war ganz schön verwirrend. Ich glaube ich fahre da persönlich vorbei und mache das klar.

LG Horschti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2014 13:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, wenn du ein Kind betreust, ist es ein Zählkind.
Wenn du für ein Kind bezahlst, ist es auch ein Zählkind.
Wenn du ein Kind betreust und selbst bezahlst, bleibt es aber ein Zählkind und nicht zwei.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2014 14:12
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

... heißt also z.B. wenn alle in der gleichen Altersstufe wären:

ich: 1800,- - 1000,- = 800,- => 800,- / 4 = 200,- => Ich zahle 2 x 200,- = 400,-
sie: 1900,- - 1000,- = 900,- => 900,- / 3 = 300,- => Sie zahlt 1 x 300,- = 300,-  (Zahlen sind fiktiv, könnten aber so hinkommen)

Richtig?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2014 14:52




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So sehe ich das.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2014 15:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein. Die Berechnung dürfte falsch sein.

Zählkind wird beim Kindergeld berücksichtigt und bei der Anzahl der Unterhaltsberechtigten.

Bei der Berechnung des Zahlbetrags werden die tatsächlichen Unterhaltsforderungen berücksichtigt.

Also bei ihr z.B.:

Unterhaltsberechtigte 3. Unterhaltspflicht 1 Kind, bei den beiden anderen leistet sie Betreuungunterhalt.

ber. Einkommen -> DDT wenn höher als 1, Rückstufung um 1 Stufe, da 3 Berechtigte => Zahlbetrag (sofern der SB gewährleistet ist)

Er: Unterhaltsberechtigte 4, Unterhaltsplicht 3 Kinder, Betreuung 1 Kind

ber. Einkommen -> DDT wenn höher als 1 Rückstufung um 2 Stufen (wenn möglich) => Zahlbetrag für 3 Kinder.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2014 15:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei der Berechnung des Zahlbetrags werden die tatsächlichen Unterhaltsforderungen berücksichtigt.

Wie kommst du darauf?
Tatsächliche Beträge werden beim gegenseitigen KU doch nicht abgezogen.

Ich denke, es ist genau so, wie Horschti sagt.

Vereinfacht gesagt:
Wenn 2 Eltern zusammen 4 Kinder haben und jeder 2 davon betreut, so haben beide 4 Zählkinder und dürfen um 3 Stufen in der DT runter.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2014 15:28
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Vereinfacht gesagt:
Wenn 2 Eltern zusammen 4 Kinder haben und jeder 2 davon betreut, so haben beide 4 Zählkinder und dürfen um 3 Stufen in der DT runter.

Wir haben aber nur 3 gemeinsame, das 4. habe ich mit meiner LG.

Nein. Die Berechnung dürfte falsch sein.

...kannst du das mal mit meinen fiktiven Zahlen ausrechnen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2014 16:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie kommst du darauf?
Tatsächliche Beträge werden beim gegenseitigen KU doch nicht abgezogen.

Richtig. Nur sind auf der Seite der Ex 3 dem Grunde nach Unterhaltsberechtigte Kinder zu verzeichnen. Für 2 leistet sie Betreuungsunterhalt und bekommt KU. Damit sind sie zar berechtigt, aber sie bekommen keinerlei Barunterhalt von Mama (hatten wir graderst bei der Berechnung des Volljährigenunterhalts, da steht das sogar so in der Berechnung drin), weil der Baranteil ja schon von Papa gedeckt ist. Daher sind sie nur für die Einordnung in die DDT wichtig.

Im fiktiven Beispiel:

KM 1900.- (bereinigt) ergibt Stufe2. Runterstufung auf 1, da 3 unterhaltsberechtigte Personen
=> 334 € KU (17-jähriger) => Bedarfskontrollbetrag gewahrt

Kindergeld: 17- jähriger gilt als Zählkind, bedeutet das jüngste bei der KM lebende Kind bekommt das erhöhte KG

Beim Vater ist es analog:

KV 1800.- (bereinigt) ergibt Stufe 2. Runterstufung auf Stufe 1 (weniger geht halt nicht) (das Alter der Kinder hab ich jetzt nicht parat)

Kind 1 (über12) 334€
Kind 2 (über 6) 272 €
Kind 3 (unter 6) 225 € (fragt bitte nicht, warum ein im HAushalt lebendes Kind Mit anderer Mutter als voll Barunterhaltspflichtig eingerechnet wird, eines der vielen Mysterien des Fam-Rechts)

ergibt 831 € SB nicht gewahrt => Mangelfall (aber knapp und da müsste dann noch das verschieden hohe KG angeschaut werden

Kindergeld: Anspruch des gemeinsamen Kindes mit LG auf KV übertragen: 17- jähriger und jüngrst leben beim Vater, die beiden dazwischen gelten als Zählkinder, daher bekommt das jüngste Kind auch das erhöhte KG

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 16.02.2014 16:27
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

ok, sie sind alle über 12. Und der kleine (5, bald 6) fällt völlig unter den Tisch? Wovon soll denn der leben? Sehr verwunderlich.

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Themenstarter Geschrieben : 16.02.2014 18:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ne der kleine wäre bei dir Kind 3

Ich versuchs mal anders. Gehen wir davon aus, dass obige Berechnung richtig ist.

Du bist Vater von 4 Kindern:

Kind 1, 17 lebt bei dir, bekommt KU von Mama 334 €
Kind 2, ü 12 lebt bei KM, bekommt KU von dir 334 €
Kind 3, ü 12 lebt bei KM, bekommt KU von dir 334 €
Kind 4, noch u 6, lebt bei dir und bekommt von dir KU in Höhe von 225 € (ein paar Euro weniger, da das Kind erhöhtes KG bekommt)

also zahlt KM KU in Höhe von 334 € an dich

du zahlst 668 € an KM

Ku in Höhe von 225 € bleiben in deinem Haushalt

Allerdings liegst du mit den 3 Unterhaltshöhen im Mangelfall. Ist die Frage, ob du da ein Fass aufmachen willst, oder einfach sagst, du zahlt an die beiden bei der KM 334 €,wenn sie ebenfalls 334€ an dich zahlt. Nächstes Jahr muss ja dann eh nneu berechnet werden ,da du mit 18 ja dann auch tatsächlich 4 Kinder Barunterhaltspflichtig wirst.

Eine Mangelfallberechnung hat auch den Pferdefuß, dass evtl. deine LG den Barunterhalt für euer Kind tragen müsste, dir eine Haushaltsersparnis angerechnet wird o.ä.

Du musst halt mit den tatsächlichen Werten nochmal rechnen und überlegen wie groß der Unterscheid wirklich wird und ob ihr das auffangen könnt

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2014 18:18
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke, ich glaube, ich hab´s verstanden.

Also ich liege mit ca. 100,- unter dem Selbstbehalt, dann würde ich über den Daumen 300,- je Kind, also 600,- in der Summe bezahlen. Die Gefahr besteht dann, dass sie mir ´ne Haushaltsersparnis o.ä. reindrücken und es am Ende bei 668,- bleibt.

Also keine Sperenzien machen und einfach das so anerkennen...arg, hab ich irgendwie keinen Bock drauf...mal sehen, wie es weitergeht...auf AG hab ich nämlich auch keine Lust...

Gruß Horschti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2014 18:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, wie imZweifelsfall ein RIchter entscheiden würde ist ja immer so ne Sache.

Gibt es denn aktuell Titel für die Kinder?

Wenn ja, über welche Summen? Die sind ja erstmal nicht aus der Welt geschafft. Wenn diese niedriger sind würde ich ohne mit der Wimper das solange weiterzahlen is Ex eine Abänderung haben will. Und dann alles ins Feld führen, was notwendig ist.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2014 19:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Horschti,

die hier vorgerechneten Wege sind die "gesetzlichen", also das, was ein Gericht mit einiger Wahrscheinlichkeit errechnen würde, wenn man die Unterhaltsfrage dort klärt.

Ihr seid aber nicht vor Gericht, sondern unter Euch; da könnt Ihr alles errechnen und vereinbaren, wozu Ihr lustig seid. Niemand zwingt Euch, Euch dabei an die "gesetzlichen" Zahlen zu halten, zumal diese in Wirklichkeit "nur" aus der Düsseldorfer Tabelle stammen, und die ist gar kein Gesetz, sondern nur eine Richtlinie.

Deine Ex und Du könnt Euch also auch auf andere, "runde" Beträge einigen und Euch diese überweisen; niemand wird Euch daran hindern. Du kannst ihr ja in einem Nebensatz sagen, dass Du es ganz schlecht fändest, Euren Kindern vorzuleben, dass man jeden Cent aus dem anderen herauspressen müsse, der irgendwie zu kriegen ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2014 19:38




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