Mein Sohn "wur...
 
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Mein Sohn "wurde ausgezogen" - wie ist der behördliche Werdegang

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(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Gibt es denn aktuell Titel für die Kinder?

...ja, gibt es. Sie sind ca. 3 Jahre alt und belaufen sich auf 199,- für den Jüngeren und 244,- für den Mittleren.

@Martin,

Es scheint bei dem Thema insgesamt Unsicherheiten zu geben. Z.B hat mir die SB im zuständigen JA eine Auskunft gegeben, die sich mit Beppos und meiner Variante deckt. Mein RA (berät mich privat, mit ihm spiele ich Fußball)  war sich nicht sicher und wollte sich erst mal belesen, weil er den Fall im Zusammenhang mit Mangelfall noch nicht hatte. Was er mir erzählte, kam aber eher in die Richtung von Tina.

Insgesamt würde ich mich besser fühlen, wenn die Beträge, von mir aus auf beiden Seiten, nicht so hoch wären. Ich würde mir eine Abänderungsklage, wenn der Große 18 wird, nämlich gerne schenken.

Wie auch immer - ich werde sehen, wo es hingeht. Ich denke, ich werde sie dazu auffordern den Mindestunterhalt der Stufe 1 zu zahlen und mir die vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels zurück zu geben.

Gruß Horschti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2014 22:24
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin zusammen,

für alle, die es interessiert, heute ein kleines update und zusätzlich noch eine evt. knifflige Frage zum Thema.

Der Große hat sich gut bei uns eingelebt. Der Jüngste findet deas Zusammenleben mit ihm total cool, meine LG kommt mit der Situation auch sehr gut klar und die Umgänge mit den beiden Mittleren laufen weiterhin sehr harmonisch ab. Natütlich gibt es nicht nur Licht aber es hat starkes Übergewicht - Teenager bleibt halt Teenager, egal wo er wohnt. Er hat seine Zusage fürs Fachgymnasium in der Tasche und hat sich schulisch auch gefestigt bzw. sich hier und da verbessert....
Das Thema Unterhalt habe ich noch nicht zum Kochen gebracht. Wir bezahlen vorerst beide den Mindestunterhalt, obwohl ich z.Z. 30,-€ zu viel bezahle und sie wahrscheinlich eine Gehaltsstufe höher liegt. Die Beträge sind jeweils nicht tituliert. Ich habe ihr angekündiegt, dass ich ab Juli den Unterhalt kürzen werde, da der Kleine dann 6 wird und mir die Differenz dann zu groß wird. Wenn sie dann Stress macht, mach ich halt mit. Man wird sehen...

Hier jetzt dir Frage, mir der ich heut so nebenbei konfrontiert wurde:

KM hat mich im Namen meines Großen wegen einer Geldangelegenheit verklagt, als er noch bei ihr wohnte. Das Verfahren war so weit gediehen, dass ich auf seinen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe reagiert hatte. Als er dann zu mir gezogen ist, hat KM den Antrag zurückgezogen. Letzte Woche kam dann der Brief von der Landeskasse (Verfahrenskosten 53,-€) an ihn aber an ihre Anschrift adressiert an. Sie hat den Brief ungeöffnet seinen Brüdern mit in die Schule gegeben und diese haben ihn dann dem Großen ausgehändigt.
Wie geht es nun weiter? Muss ich jetzt tatsächlich die Musik bezahlen, die sie bestellt hat? Immerhin lebt er ja jetzt bei mir. Aus dem Bauch raus wäre ich ja der Meinung, dass sie blechen muss...aber ist das auch wirklich so?
Was mache ich, wenn sie bezahlen muss? Den Brief wieder zurückgeben, oder sie ob ihrer Bosheit schmoren lassen? Sie hat ganz sicher gewusst, welchen Inhalt der Brief nur haben konnte...
Kann mir da mal einer auf die Sprünge helfen?

Gruß Horschti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2014 15:46
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Horschti!
Ich denke, darauf kommt es an:

KM hat mich im Namen meines Großen wegen einer Geldangelegenheit verklagt, als er noch bei ihr wohnte.

Nach meinem Empfinden müsste Euer Großer dafür gerade stehen, sofern er volljährig war (ich hab sein Alter nicht auf dem Schirm) ... unabhängig davon, sind die 53 Mücken den möglichen Ärger wert sind? Mir wären meine Zeit und meine Lebensqualität zu Schade dafür.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2014 09:17
(@Inselreif)

Ich denke, darauf kommt es an:Nach meinem Empfinden müsste Euer Großer dafür gerade stehen, sofern er volljährig war

er kann höchstens versuchen, von der Mutter Schadensersatz zu erlangen, weil sie ihn schlecht vertreten hat.

Lasst es. Zahlen und gut ist.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2014 09:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Horschti,

Dein Ältester ist ja noch NICHT volljährig; sonst hätte Dich Deine Ex auch nicht "in seinem Namen" verklagen können. Also wird in der Antragsschrift irgendwo stehen "Kläger: Kind ABC, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter, Frau XYZ". Daran ändert sich ja nichts, nur weil ein "Kind" zwischenzeitlich den Hauptwohnsitz wechselt; Initiatorin der Kosten (und damit haftbar für selbige) ist nach wie vor Deine Ex.

Dass diese die Zahlungsaufforderung mittlerweile auf dem "kleinen Dienstweg" an Dich weitergereicht hat - geschenkt; spielt offiziell auch keine Rolle und hat für die Landeskasse gar nicht stattgefunden. Für Deine Schulden haftet ja auch nicht Dein Nachmieter, nur weil der heute an Deiner früheren Adresse wohnt oder weil Du ihm Deine alten Rechnungen in die Hand drückst.

Ich wäre - ungeachtet des Betrages - nie auf die Idee gekommen, meiner Ex nachträglich noch die Munition zu bezahlen, mit der sie auf mich geschossen hat. Im Gegensatz zu den Vorschreibern würde ich daher nicht zahlen, sondern das Ding einfach unbeantwortet lassen. Danach gibt es (vielleicht) eine Mahnung und irgendwann härtere Massnahmen. Aber nicht gegen Dich, sondern an die Adresse Deiner Ex als Initiatorin des Verfahrens und der damit zusammenhängenden Kosten; Du warst in diesem Verfahren ja nur beklagte Partei, und Dein Sohn wohnt jetzt lediglich bei Dir.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2014 10:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Martin, so gerne ich es auch genauso machen würde, fürchte ich auch, dass das nicht geht.
Aus Justizsicht ist nicht sie der Initiator sondern er.
Damit geht die Rechnung an den Sohn und den, bei dem er jetzt wohnt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2014 11:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Martin, so gerne ich es auch genauso machen würde, fürchte ich auch, dass das nicht geht.
Aus Justizsicht ist nicht sie der Initiator sondern er.
Damit geht die Rechnung an den Sohn und den, bei dem er jetzt wohnt.

nö, wieso? Die Ex hat - als gesetzliche Vertreterin des Sohnes - das Verfahren gestartet, einen VKH-Antrag gestellt und ihren Antrag wieder zurückgezogen, als Sohnemann zu @Horschti umgezogen ist. An welcher Stelle soll da ein "Haftungsübergang" stattgefunden haben? Wo Sohnemann heute wohnt, ist für diese Frage doch unerheblich; die Anträge tragen die Unterschrift der Ex; nicht die von @Horschti. Und wer die Musik bestellt...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2014 12:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Soweit ich weiß, wandern rückstädige KU Ansprüche auch mit dem Kind mit und können nicht mehr vom vorigen BET geltend gemacht werden.
Das halte ich für vergleichbar

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2014 13:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Soweit ich weiß, wandern rückstädige KU Ansprüche auch mit dem Kind mit und können nicht mehr vom vorigen BET geltend gemacht werden.
Das halte ich für vergleichbar

mal abgesehen davon, dass es hier ja um (von der KM initiierte) VKH-"Ansprüche" geht, halte ich das "Wandern" auch beim KU für eine gewagte These. Beispiel: Ich fordere (natürlich im Auftrag meines bei mir lebenden Kindes) bei meiner Ex seit 2 Jahren vergeblich KU für selbiges ein, nehmen wir an, 300 EUR pro Monat, also 3.600 EUR pro Jahr und 7.200 EUR in zwei Jahren. Bislang habe ich den Barunterhalt für's Kind selbst aufgebracht, weil die KM nicht zahlte (obwohl sie leistungsfähig wäre).

Jetzt zieht das Kind zur Mutter und nimm nach Deiner These "seine" aufgelaufenen Unterhaltsansprüche zu dieser mit. Denkst Du wirklich, ich müsste der KM - zusätzlich zum laufenden KU - jetzt auch noch 7.200 EUR rückständigen KU über den Tisch schieben, den das Kind zu ihr "mitgenommen" hat?

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2014 14:32
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

1) Mache Dir Gedanken ob 53 Euro den Ärger wert sind.
2) KM hat zwar geklagt, aber Kind lebt jetzt bei KV.
3) Natürlich wandern die Ansprüche beim Amzug des Kindes nicht, aber im fiktiven Beispiel kann die KM nun die 7200 Euro an sich auszahlen und damit ausgleichen, d.h. KV bekommt nichts (mehr).

Macht es Euch doch nicht so schwer.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2014 14:44




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Susi,

1) Mache Dir Gedanken ob 53 Euro den Ärger wert sind.

betragsmässig sind sie das sicher nicht. Trotzdem übernehme ich auch nicht den Deckel meines Nachbarn in unserer Stammkneipe, wenn der dort für 53 EUR gesoffen hat und nicht bezahlt.

Die Frage ist nicht, ob 53 EUR den Ärger "wert" sind, sondern was passiert, wenn ICH sie nicht bezahle, obwohl das Kind, in dessen "Auftrag" die Klage erhoben wurde, inzwischen in meinem Haushalt lebt. Und ich behaupte: Nichts wird passieren, denn ich habe nichts veranlasst und wurde zu nichts verurteilt.

2) KM hat zwar geklagt, aber Kind lebt jetzt bei KV.

und?

im fiktiven Beispiel kann die KM nun die 7200 Euro an sich auszahlen und damit ausgleichen, d.h. KV bekommt nichts (mehr).

in diesem Beispiel wurde rückständiger KU eingeklagt. Warum sollte dieser Anspruch erloschen sein, nur weil das Kind inzwischen nicht mehr im Haushalt des Vaters lebt?

Macht es Euch doch nicht so schwer.

schwer macht man es sich nur, wenn man fortlaufend darüber nachdenkt, ob man jetzt etwas falsch macht und was das für Konsequenzen haben könnte. Einfach NICHTS zu tun ist dagegen ganz leicht...

Grüssles
Martin
(der grundsätzlich NICHT anderer Leute Rechnungen bezahlt - auch wenn es sich "nur" um 53 EUR handelt)

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AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2014 14:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein Martin.
Nochmal zahlen musst du dann nicht aber deine Forderungen geltend machen kannst du eben auch nicht.
Auch wenn du bis dahin alle Kosten getragen hast, bleibt es eine Forderung des Kindes, die du nicht mehr geltend machen könntest, da du das Kind nichr mehr vertreten kannst
Absurd aber m.W.n. trotzdem wahr.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2014 15:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde ihr den Brief zurückgeben. Wenn sie nicht zahlen will, muss sie das klären. Sollte die Annahme richtig sein, dass Horschti zahlen muss, werden sie sich an ihn wenden. Dann kann er noch mal nachfragen, warum ER und dann ggf immer noch zahlen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2014 16:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Nochmal zahlen musst du dann nicht aber deine Forderungen geltend machen kannst du eben auch nicht.
Auch wenn du bis dahin alle Kosten getragen hast, bleibt es eine Forderung des Kindes, die du nicht mehr geltend machen könntest, da du das Kind nichr mehr vertreten kannst

ohne Jurist zu sein und es im Detail bis in alle Ecken zu kennen: Entscheidend ist, dass es zum Zeitpunkt der "Leistungserbringung" ein entsprechendes Vertragsverhältnis gab. Ansonsten könnte ein säumiger Mieter vor Gericht auch argumentieren "ich bin ja bereits ausgezogen; also haben wir gar kein Mietverhältnis mehr und Du blöder Vermieter kannst überhaupt nichts mehr von mir verlangen". Oder der Inhaber eines Autokredits sagt "ich habe das Auto längst kaputtgefahren, also muss ich ja auch keine Raten mehr zahlen."

Wie @LBM zutreffend bemerkt, wird sich die Landeskasse schon an @Horschti wenden, wenn sie der Ansicht ist, er sei zahlungspflichtig. Vorläufig kommt er in diesem Spiel aber gar nicht vor; die Weitergabe des Schreibens durch Sohnemann hat aus behördlicher Sicht überhaupt nicht stattgefunden. Anspruchsgegnerin ist weiterhin allein die gesetzliche Vertreterin von Sohnemann, also die Ex.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2014 17:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dem 2. Absatz stimme ich voll und ganz zu, nur würde ich es eben nicht auf die Spitze treiben, denn ich vermute, dass die Justiz recht schnell und recht nachdrücklich auf den TO zukommen wird, sobald Exe denen die neue Adresse von Sohni mitgeteilt hat.

Dem 1. Absatz stimme ich, auch ohne sicheres Wissen, weiterhin nicht zu.
Es handelt sich hier nicht um ein Vertragsverhältnis, sondern einen gerichtlichen Vorgang, den Sohni, angestoßen hat.
Zumindest aus juristischer Sicht.
Und die Justizkasse wendet sich eben an den, der das Recht und die Pflicht hat, Sohni zu vertreten.
Und das ist jetzt eben Horschti.

Mir wäre es auch lieber, wenn ich unrecht hätte.

Eine kleine Chance sehe ich noch in der Tatsache, dass es hier um VKH geht.
Da sich diese nach dem Einkommen der Mutter richtet, könnte das vielleicht doch an ihr kleben bleiben, glaube auch das nicht wirklich.
Ich glaube, dass Leuten, die KU fordern tatsächlich immer VKH bekommen, eben weil sie selbst mittellos sind und werte das daher als Indiz, dass auch die VKH ein Anspruch des Sohnes ist und die Folgen deswegen deswegen auch mit wandern.
Ich bin mir aber sicher, dass die Justiz einen Dreh hat, wie sie zumindest die Wanderschaft von Guthaben verhindern kann. 😉

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2014 19:40
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo @all,

danke für eure Mithilfe. Da hab ich ja mal wieder ´ne spannende Frage auf den Tisch gebracht... :redhead:

... aber offensichtlich zu Recht.

Was ist da nun eigentlich passiert.
- KM gibt einen Brief weiter, der an jemanden adressiert ist, der nicht mehr in ihrem Haushalt wohnt.
- Entsprechend Briefgeheimnis hat sie ihn nicht geöffnet und weiß somit theoretisch nicht, was darin steht.
- Der Adressat öffnet den Brief und stellt fest, dass die im Brief enthaltenen Forderung mutmaßlich nicht ihn, sonder die KM betrifft.

Was sollte der Adressat nun tun?
- Muss er nicht der KM den Brief wieder aushändigen, damit sie über seinen Inhalt Kenntnis erhält?

Ich denke. das wäre der saubere Weg. Ich werde ihr das Ding per Post zurückschicken mit ´nem kleinen Dreizeiler.

Im Prinzip sehe ich es wie Brille. Es muss doch hier in Betracht gezogen werden, wo der Große gewohnt hat, als der Antrag gestellt wurde, der die Ursache der nun anstehenden Verfahrensgebühren ist.

Sonst könnte man als Betreuendes Elternteil ja ständig Anträge stellen, nach Niederlage das Kind dann schnell zum anderen Elternteil ziehen lassen und es, nach dem die Gebühren gezahlt wurden, wieder versuchen in den eigenen Haushalt zu locken....

Wenn ich mir allerdings sicher wäre, würde ich natürlich hier nicht fragen. Nun hören sich 53,-€ nicht sehr viel an, aber im Mangelfall tun sie halt doch ein wenig weh und könnten def. besser angelegt werden...
...und eigentlich geht es um so wenig, um die Sache mal prinzipiel zu klären. Kann doch nicht sein, dass ich diesen Schwachsinn noch zahlen muss.

Also - wenn hier einer mit Sicherheit die Lösung kennt, wäre ich ihm sehr verbunden...

Danke an alle und Gruß

Horschti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2014 19:59
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Horst,

Also - wenn hier einer mit Sicherheit die Lösung kennt, wäre ich ihm sehr verbunden...

Hab ich nicht, aber ich trau mich trotzdem zu antworten ...

Anstelle Ex den Brief zurückzugeben, würde ich den Schrieb mit nem Dreizeiler an die Justizkasse zurücksenden ...

... sollen die Dir doch ne Begründung nennen, wieso DU für Exileins Übereifer gerade stehen sollst (mir fällt keine sinnige ein).

Alternativ könntest Du die Klage ja auch wieder aufleben lassen und in Sohni´s Namen mal gegen Dich selbst antreten 🙂

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2014 20:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Horschti,

Also - wenn hier einer mit Sicherheit die Lösung kennt, wäre ich ihm sehr verbunden...

die Patentlösung, die garantiert richtig ist und funktioniert, kenne ich auch nicht; die gibt es auch nicht. Das liegt im Wesen der Justiz. Kleines Beispiel ist dieser Witz:

Zwei Rechtsanwälte gehen in der Mittagspause spazieren. Plötzlich kommt ein junger Mann auf sie zu und beschimpft einen der Anwälte: “Ihr Hund hat soeben meine Hose zerrissen.” Der gibt ihm ohne jede große Diskussion 100 Euro als Schadenersatz . Als der junge Mann wieder weg ist, fragte der Kollege erstaunt: “Seit wann hast du denn einen Hund?” Der Anwalt lakonisch: “Ich habe keinen Hund. Aber man weiß ja nie, wie die Gerichte entscheiden.”

Ich an Deiner Stelle würde mir nur keine Gedanken darüber machen, wer nun was machen muss, um ein 100-prozentig gesetzestreuer Bürger zu sein. Ich würde auch keine Briefe zurückgeben oder beantworten; leg das Ding weg und fertig. Wenn irgendwer etwas von DIR möchte und diesen Anspruch begründen kann, wird er Dir das zu gegebener Zeit schon mitteilen - und dann kannst Du immer noch überlegen, ob und wie Du reagieren willst. Im Moment hat nur Deine Ex Dir einen Ball vor die Füsse geschmissen und irgendein eingeübter Mechanismus bringt Dich dazu, ihr gegenüber nichts falsch machen zu wollen...

Stell Dir einfach vor, in diesem Umschlag wäre eine Nachzahlung von Exileins Stromrechnung gewesen - würdest Du das übernehmen? Auch wenn's nur 53 EUR sind und irgendwer der Ansicht ist, über solchen Kleckerkram solle man nicht streiten?

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2014 20:50
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

... guter Witz. 🙂

Habe gerade meinen Anwalt gesprochen. Der sagt, dass sie natürlich bezahlen muss. Gut, wir hatten nicht viel Zeit und es war sein erster Impuls...
...aber was so sehr auf der Hand liegt, muss doch richtig sein.

Ich melde mich, wenn die Sache durch ist.

Bis dann ´nen schönen Abend noch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2014 21:13
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

hier die Auflösung des Problems:

Ich habe eben mit dem Amtsgerichts telefoniert. Die Schlusskostenrechnung hätte natürlich nicht mein minderjähriger Sohn bekommen dürfen, sondern die KM, die ihn vertreten hat. Die Rechnung wird nun geändert und bei der Finanzverwaltung geht ein entsprechendes Schreiben ein, um Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn zu vermeiden.

Sooo einfach!  🙂

LG Horschti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2014 12:25




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