Ich habe beim Amtsgericht bei Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht (beide haben das Sorgerecht) den Antrag verloren. Nun geht es via Beschwerde in die 2. Instanz beim OLG.
Nun meine Frage: werden beim OLG das gleiche Jugendamt und der gleiche Verfahrensbeistand zurate gezogen? Wird deren Angabe überhaupt beachtet oder werden neue Gutachten erstellt?
Denn der Verfahrensbeistand sieht trotz Mängel in der Pflege wenn die kleine bei der Mutter ist, die kleine dort besser aufgehoben-auch im Beschluss steht, dass die Mutter das Kind nicht richtig pflegt, dies aber nicht kritisch gesehen wird...
Hi Ste,
in der Regel wird das OLG den gleichen VB beauftragen. Es wäre ja auch doof, zwischen den Instanzen zu wechseln und es muss sich jemand Neues einarbeiten.
Ein VB muss nicht neutral sein. Er entscheidet nichts und muss auch nichts begründen. Das ist Aufgabe des Gerichts, wenn es seiner Auffassung folgen möchte.
Wie es jetzt weiter geht, hängt ganz entscheidend von der Beschwerdebegründung ab. Kann sein, dass eine Entscheidung nach Aktenlage ergeht oder auch ein Gutachten erstellt wird.
Gruss von der Insel