Muß sich das JA vor...
 
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Muß sich das JA vor einem Hausbesuch immer anmelden?

 
(@buerschel)
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Folgender Fall:

Die KM ist schwer alkoholabhängig. Das JA wurde vom KV und Angehörigen mehrfach mit einer schriftlichen Meldung informiert.

Das Kind mußte aus der Wohnung gebracht werden, da die KM im alkoholisierten Zustand auf Angehörige losging. Kind hat wahnsinnige Angst vor Polizei und JA (von der KM so einsuggestiert). Daher wurde nicht im Beisein der Mutter nicht die Polizei gerufen, sondern die Anghörigen sind zur Dienststelle gefahren und haben eine Meldung gemacht. Notdienst des JA´s (war Wochenende) wurde unterrichtet und das Kind in der Obhut der Angehörigen gelassen. Am nächsten Tag wollte die KM ihr Kind zurück und bekam es natürlich auch von den Angehörigen. Die Polizei meinte, sie seien unterbesetzt und würden später eine Streife vorbeischicken.

Das JA mußte dem nachgehen und meldete sich vorher an. Natürlich war die KM nüchtern! Dem JA liegen im Polizeibericht nur die Aussagen der Angehörigen vor und einen Alkoholtest der KM (schon öfters wurde der vorgelegt, natürlich Tage später...). Die KM streitet vehement ein Alkoholproblem ab. Es handelt sich im Durchschnitt zwischen 1-3 Flaschen Wein pro Abend.

Daher meine Frage: Muß sich das JA vorher immer anmelden? Und was kann man machen, das JA geht ja auch nicht abends (selbst wenn kein angekündigter Besuch) vorbei. Das Kind leidet sehr darunter, die Angehörigen haben natürlich jetzt Hausverbot und die KM hat den Kontakt dazu nun abgebrochen. Die KM lebt mit einem Partner, der von ihr unterdrückt und mißhandelt wird, traut sich aber nicht eine Anzeige zu erstatten und redet ihr nach dem Mund...

mfg

buerschel

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2014 13:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wer bist du in dem Spiel?

Der Vater des Kindes oder dessen Lebensgefährtin?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2014 14:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das JA wird von sich aus wenig unternehmen und unangemeldete Besuche zu machen macht keinen Sinn, letzlich ist dann halt keiner da, macht nicht auf.

Wenn Du irgendetwas unternehmen willst, dann kommt es auch nicht so sehr auf die Hausbesuche an. Wichtig wäre die Nachweisbarkeit der Inobhutnahme, die Informationen, die die Nachbarn ggf. an das JA geben haben und ggf. auch der Nachweis der Polizeieinsätze.

Das macht aber nur Sinn, wenn Du, z.B. als Vater des Kindes überhaupt in der Lage bist, etwas zu unternehmen.

Leider ist dieser Fall eher typisch. Viele Glauben, dass das JA die Eltern zu erziehen hat, das ist aber nicht vorgesehen. Wenn die Kinder halbwegs versorgt und gesund aussehen, spielt alles andere kaum eine Rolle. Praktisch kann das JA auch nichts anderes als  Familienhilfe anbieten und im Notfall eine Inobhutnahme vornehmen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2014 14:40
(@buerschel)
Schon was gesagt Registriert

Danke, Susi,

Du hast mich nur in meinen Vermutungen bestärkt. Allerdings kenne ich es anders aus Baden-Würtemberg, da kommt das JA unangemeldet, und zwar zu so Zeiten, wenn das Kind aus dem Kindergarten abgeholt werden muß o.ä., wo man sich einigermaßen sicher sein kann, daß man zu Hause jemanden antrifft.

Ich finde es schlimm, daß zusätzlich noch häusliche Gewalt mit im Spiel ist und daß das Kind das alles mitbekommt (Übergriffe auf Lebenspartner). Das Kind wird von der Mutter nicht im wörtlichen Sinne "geschlagen", aber enorm unter Druck gesetzt und das auch mit einer sehr hohen mentalen als auch körperlichen Aggressivität.

Mfg

buerschel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2014 18:11