Nachehelicher Unter...
 
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Nachehelicher Unterhalt im Scheidungsverbund anhängig?

 
(@chili)
Rege dabei Registriert

Hallo liebe Foris,

zuerst wünsche ich Euch allen noch alles Gute für´s neue Jahr!

Zwischen den Feiertagen habe ich nun vom Gericht per Post den Scheidungstermin mitgeteilt bekommen.

Hierzu habe ich folgende Frage:

Im bisherigen Schriftverkehr wurde die Folgesache "nachehelicher Unterhalt" bisher nicht anhängig gemacht, sondern es wurde so kommuniziert, dass angestrebt wird, hier außergerichtlich eine Einigung zu finden.

Da der angesetzte Termin innerhalb der nächsten zwei Wochen ist, frage ich mich, ob das Thema "nachehelicher Unterhalt" überhaupt noch im Scheidungsverbund möglich ist (mir ist etwas von einer "Zwei-Wochen-Frist" bekannt). Könnte DEF hier noch entsprechenden Antrag stellen bwz. beim Gerichtstermin dies beantragen, so dass die Scheidung letztendlich aufgeschoben werden muss?

Ergänzend ist hier zu erwähnen, dass RA von DEF vor ein paar Wochen das Gericht gebeten hatte, den Scheidungstermin noch nicht zu terminieren (um die Möglichkeit zu geben, sich außergerichtlich zu einigen) und falls doch terminiert werden sollte, mit einer entsprechenden Vorlaufzeit zu terminieren, damit innerhalb der Zwei-Wochen-Frist die Folgesache "nachehelicher Unterhalt" anhängig gemacht werden kann. Kann dies noch irgendwelche Auswirkungen haben?

Vielen Dank für Eure Antwort!

Grüße

Chili

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2015 10:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Das ist Spökenkiekerei.

Die Regeln dazu sind windelweich wie das ganze Familienrecht und liegen im Ermessen des Richters.

Die Frage, ob EU verhängt wird, hängt auch nicht so sehr vom Verbund ab, insofern solltest du dich an dieser Frage nicht so sehr fest beißen.

Das soll dich aber natürlich auch nicht davon abhalten, einem solchen Antrag trotzdem zu widersprechen, mit dem Argument, es sei ja wohl genug Zeit vergangen und der Antrag diene offensichtlich nur der weiteren Verzögerung des Verfahrens.

Und wenn dann das Gegenargument kommt, man habe eben bis zuletzt auf eine außergerichtliche Einigung gesetzt, muss die Gegenfrage kommen, welche Aktivitäten sie denn unternommen hätten um diese zu erreichen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2015 11:06
(@Inselreif)

Im Zweifelsfall kann das Gericht sich immer darauf zurückziehen, dass die Sache noch nicht entscheidungsreif ist. Dann können Folgesachen noch munter nachgeschoben werden.
Ausserdem stellt § 137 II FamFG auf die Anhängigkeit, nicht auf die Rechtshängigkeit ab. Weisst Du, ob die Sache vielleicht rechtzeitig bei Gericht eingegangen war und jetzt gut dort liegt?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2015 11:31
(@chili)
Rege dabei Registriert

Mich interessiert im Moment die Frage, ob die Scheidung dadurch aufgeschoben werden könnte.

Das damit das Thema EU noch nicht vom Tisch wäre, ist mir klar. Notfalls würde DEF wahrscheinlich ein separates Verfahren einleiten. Wobei ich schon bestrebt bin, dies außergerichtlich zu klären...

Für mich ist aber momentan wichtig, geschieden zu werden, da damit zunächst einmal der TU enden würde, dessen Berechnungsgrundlage (aufgrund des dritten Geburtstag vom jüngsten Kind nächsten Monat) sich ändern wird.

Wird nun die Scheidung aufgeschoben, darf ich erst mal den TU wie bisher weiterzahlen, obwohl das Einkommen von DEF dann ja nicht mehr zu 50 % überobligat wäre und sie zudem zwischenzeitlich auch ihre Arbeitszeit erhöht hat...

Ausserdem stellt § 137 II FamFG auf die Anhängigkeit, nicht auf die Rechtshängigkeit ab.

@Inselreif:
Kannst Du mir erklären, was das bedeutet?

Weisst Du, ob die Sache vielleicht rechtzeitig bei Gericht eingegangen war und jetzt gut dort liegt?

Nein, das weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

Chili

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2015 11:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Für mich ist aber momentan wichtig, geschieden zu werden, da damit zunächst einmal der TU enden würde, dessen Berechnungsgrundlage (aufgrund des dritten Geburtstag vom jüngsten Kind nächsten Monat) sich ändern wird.

Wenn die Trennung länger als ein Jahr her ist und du dir gute Chancen auf eine Absenkung ausrechnest, könntest du ja auch einen Antrag auf Absenkung des TU stellen, denn die erhöhten Ansprüche in er Trennungsphase gelten üblicherweise nicht bis zur Scheidung sondern nur im ersten Jahr nach der Trennung.

Laut BGH gibt es dann auch die Möglichkeit, den TU nur noch als Darlehen zu bezahlen, sodass deine Ex sich im Falle einer späteren Niederlage nicht mehr auf Entreicherung berufen kann.
Wie das genau geht, weiß ich auch nicht aber das sollte ja eigentlich dein RA wissen.
Ist der TU denn überhaupt tituliert?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2015 12:02
(@chili)
Rege dabei Registriert

Ja, die Trennung ist länger als ein Jahr her und aufgrund der oben geschilderten Punkte gehe ich fest davon aus, dass wenn EU, dann auf jeden Fall weniger als TU, da sich mein Einkommen seit Berechnung nicht geändert hat.

...könntest du ja auch einen Antrag auf Absenkung des TU stellen...

Was für einen Antrag meinst Du damit? Ist dieser Antrag im Rahmen der Scheidung oder separat zu stellen?

Ist der TU denn überhaupt tituliert?

TU ist laut Gerichtsbeschluss.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2015 12:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was für einen Antrag meinst Du damit? Ist dieser Antrag im Rahmen der Scheidung oder separat zu stellen?

Ja. Wenn sich die Umstände für den TU deutlich geändert haben, kannst du jederzeit Änderung beantragen.
Und gerade wenn die Scheidung jetzt tatsächlich nochmal verschoben wird, solltest du das tun.
Nicht weil das Verfahren dann schneller geht, sondern weil dir das eben die oben genannte Möglichkeit gibt, die Zahlung sofort auf Darlehen umzustellen.
Wenn du mutig bist und keine Angst vor Pfändungen hast, könntest du die Zahlung auch gleich auf das von dir errechnete "richtige" Maß zu senken.

Ob du allerdings mit deinem gesunkenen Einkommen Gehör finden wirst, wage ich zu bezweifeln.
In den Köpfen von beamteten Richtern geht Einkommen stets regelmäßig und ausschließlich nach oben.
Immer wenn es nach unten geht, hat das der Pflichtige selbst verschuldet und kann das nicht der armen Berechtigten anlasten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2015 15:27
(@chili)
Rege dabei Registriert

Sorry Beppo, muss nochmal nachhaken:

"Ja, der Antrag ist im Rahmen der Scheidung zu stellen"

oder

"Ja, der Antrag muss als separates Verfahren gestellt werden"?

Gibt es für diesen Antrag einen Begriff oder ist das dann eine Änderungsklage?

Danke jedenfalls schon mal für den Hinweis bezüglich "Darlehen". Hatte von der Möglichkeit bisher noch gar nicht gewusst...

Ob du allerdings mit deinem gesunkenen Einkommen Gehör finden wirst, wage ich zu bezweifeln.

Habe doch gar nicht geschrieben, dass mein Einkommen gesunken ist?!

Hier nochmal kurz die Gründe, warum ich davon ausgehe, dass EU geringer ausfallen wird als TU:

- Einkommen von DEF ist ab nächsten Monat nicht mehr zu 50 % überobligat, da jüngstes Kind dann drei Jahre alt ist
- DEF hat mittlerweile Arbeitszeit erhöht, somit hat sich ihr Einkommen auch erhöht
- mein Einkommen ist konstant geblieben

Ich hoffe, es ist nun klar...  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2015 17:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sorry, hatte ein "nicht" überlesen.  :redhead:

WENN die Scheidung verschoben wird, stellst du einen komplett neuen Antrag auf Senkung des TU, da das Trennungsjaht rum ist und wegen der von dir genannten Gründe und zahlst, wenn überhaupt, nur noch als Darlehen an die Mutter.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2015 17:59
(@Inselreif)

TU kann nicht als Folgesache anhängig gemacht werden und ist immer im isolierten Verfahren zu verhandeln.

Zu der Frage oben: wenn der Antrag mehr als zwei Wochen vor dem Termin bei Gericht eingegangen (anhängig) ist oder aber die Scheidung in dem Termin noch nicht ausgesprochen werden kann (nicht entscheidungsreif), wird die (dazu geeignete) Sache zur Folgesache.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2015 19:29




(@chili)
Rege dabei Registriert

@Beppo:

Weißt Du, wie lange es dauert, bis so ein Antrag bearbeitet wird?

Bzw. wäre es dann so, dass dies entsprechend rückwirkend gelten würde? Sprich, ich stelle den Antrag diesen Monat, die Entscheidung erfolgt zum Beispiel erst in sechs Monaten, tritt aber rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung in Kraft?

@Inselreif:

Aus welchen Gründen könnte denn die Scheidung nicht scheidungsreif sein? Auch aus dem Grund, dass das Thema "nachehelicher Unterhalt" noch nicht geregelt wurde (auch wenn es nicht anhängig ist)?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2015 17:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das geht vermutlich auch nicht schneller als das eigentliche Verfahren aber das ist auch nicht der Sinn der Sache.

Der Sinn ist, dass du bereits denAntrag zum Anlass nehmen kannst, den TU zumindest auf Darlehen umzustellen und sie damit daran zu hindern, weiter deinen TU im "Guten Glauben" ausgeben zu können.

Wenn du das nicht machst, sind alle deine Zahlungen bis zum Urteil verloren.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2015 18:03
(@Inselreif)

Aus welchen Gründen könnte denn die Scheidung nicht entscheidungsreif sein? Auch aus dem Grund, dass das Thema "nachehelicher Unterhalt" noch nicht geregelt wurde (auch wenn es nicht anhängig ist)?

Nein, das wäre kein Grund. Wenn irgend etwas mit dem Versorgungsausgleich noch unklar ist oder die Gegenseite plötzlich Zweifel hat, ob die Ehe nicht doch noch zu retten wäre.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2015 10:15
(@chili)
Rege dabei Registriert

Danke Euch beiden für diese Infos!

Das mit dem Antrag werde ich bei meinem RA auf jeden Fall ansprechen bzw. entsprechend veranlassen.

Bezüglich Versorgungsausgleich sollte es eigentlich keine Schwierigkeiten aufgrund der kurzen Ehe geben. Aber man weiß ja nie...

Das heißt aber auch, dass, egal aus welchem Grund die Scheidung verschoben wird, damit erneut die Möglichkeit besteht, Folgesachen wieder anhängig zu machen, oder?

Angenommen, DEF ist an dem angesetzten Termin plötzlich "krank" und kann deshalb nicht erscheinen:

Dann gibt es eine erneute Frist, innerhalb derer Folgesachen anhängig gemacht werden können?

Muss in so einem Fall dann derjenige, der so einen Termin kurzfristig absagt (sprich der Rest der Mannschaft ist bereits vor Ort), dem anderen "Schadenersatz" leisten für die "verschenkte Zeit" und die umsonst gefahrenen Kilometer oder ist dies persönliches Pech?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2015 11:15
(@Inselreif)

Das heißt aber auch, dass, egal aus welchem Grund die Scheidung verschoben wird, damit erneut die Möglichkeit besteht, Folgesachen wieder anhängig zu machen, oder?
...
Dann gibt es eine erneute Frist, innerhalb derer Folgesachen anhängig gemacht werden können?

ja. Bis zwei Wochen vor der (nächsten) Verhandlung.

Muss in so einem Fall dann derjenige, der so einen Termin kurzfristig absagt (sprich der Rest der Mannschaft ist bereits vor Ort), dem anderen "Schadenersatz" leisten für die "verschenkte Zeit" und die umsonst gefahrenen Kilometer oder ist dies persönliches Pech?

Da die Beweisaufnahme noch nicht stattgefunden hat, wäre die Sache in diesem Fall noch nicht entscheidungsreif, so dass in jedem Fall eine neue Verhandlung terminiert werden müsste.
In dem Fall ist das einfach Pech.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2015 12:42