Hallo,
die Verfahrenskostenhilfe ist ja zum 01.01.2014 geändert worden. Nun bin ich als jemand der Verfahrenkostenhilfe/Prozesskostenhilfe beantragt hat verpflichtet Änderungen unaufgefordert mitzuteilen. - Zumindest habe ich das so verstanden.
Muss ich jetzt im Januar das Gericht anschreiben und die Unterlagen einsenden oder gibt es dafür besondere Fristen für den Übergang bzw. eine Information vom Gericht bis wann ich das machen muss.
Ich habe nämlich nicht im Kopf, wann genau die Verfahren geendet haben und ob da noch was offen ist.
Sophie
P.S. Noch eine Frage dazu: wenn das Verfahren abgeschlossen ist, dann beginnt doch der 4-Jahres-Zeitraum. Angenommen ich bekomme erst Ratenfreiheit und muss dann nach Überprüfung Raten zahlen, beginnen dann ab Beginn der Ratenzahlung der 4-Jahres-Zeitraum neu oder bleibt das fix (max. 4 Jahre nach Abschluss des Verfahrens).
Hi,
Angenommen ich bekomme erst Ratenfreiheit und muss dann nach Überprüfung Raten zahlen, beginnen dann ab Beginn der Ratenzahlung der 4-Jahres-Zeitraum neu
so ist es.
Es sind maximal 48 Raten zu leisten. Die Raten können bis zu 4 Jahre nach Abschluss des Verfahrens zu Ungunsten des Antragstellers angepasst werden. Der Extremfall wäre, dass nach 4 Jahren eine Rate festgesetzt wird, die dann 4 Jahre lang zu leisten ist.
Gruss von der Insel