Neue OLG-Leitlinien...
 
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Neue OLG-Leitlinien aus Düsseldorf

 
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/leitlinien_zur_Duesseldorfer_tabelle_stand_01092010.pdf

Natürlich keine Rede mehr von einer Erhöhung des SB.
Obwohl die Notwendigkeit vorher von Düsseldorf (Soyka) festgestellt wurde.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2010 09:27
(@Inselreif)

Hi Beppo,

gibt es dazu schon eine Synopse?

Mir fällt besonders der Abschnitt zur Selbständigkeit (1.5) auf. Genau das, was ich Exe vorgerechnet hab, ist jetzt zum Glück auch abgesegnet.
Weiterhin gefällt mir die Klarstellung unter 1.7: Steuervorteile, die auf unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigenden Aufwendungen beruhen, bleiben in der Regel außer Betracht

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2010 10:00
(@ganz_allein)
Rege dabei Registriert

Ihr werdet sehen, der SB wird nicht steigen. Sonst würde der Staat am Ende mehr draufzahlen, weil damit einige mehr in Mangelfall gehen.

gruß

ganz_allein

Das Recht der Väter auf ihre Kinder und das Recht der Kinder auf ihre Väter ist ein Menschenrecht!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2010 10:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mich wundert trotzdem, das 3 SB genannt werden (volljährige, Exfrau, Eltern) nur nicht der ggü. Minderjährigen.

Ist also spannend, ob er zum 1.1.11 gleichbleibt, um 50 € erhöjht wird oder weiter abgesenkt, weil mit der neuen DDT wohl niemand mehr in der Lage sein wird bei 900 SB die unterste Stufe zu zahlen.

Ansonstn bleibt es ja wie gehabt. Der EU ist nicht zu befristen. Er kann über das 3. Lebensjahr hinaus fällig sein u.s.w.

Doch etwas war mir noch aufgefallen. Bei der Berechnung eine EU-Anspruchs wird vorher auch der KU für nichtpriveligierte Kinder abgezogen, die eigentlich dem Ehepartner nachrangig sind. Oder hab mich verlesen?

*edit* Nö, hab ich nicht. Bedeutet z.B. für uns. Da der KU für die Älteste eheprägend ist, bleibe ich auch auch ihrer Volljährigkeit außen vor und ihr steht dann nach wie vor der volle Unterhalt zu, egal was sie dann grade macht.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 16.09.2010 10:31
(@ganz_allein)
Rege dabei Registriert

Wie läuft das dann mit der endgültigen Fassung?

gruß

ganz_allein

Das Recht der Väter auf ihre Kinder und das Recht der Kinder auf ihre Väter ist ein Menschenrecht!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2010 10:42
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tina,

Doch etwas war mir noch aufgefallen. Bei der Berechnung eine EU-Anspruchs wird vorher auch der KU für nichtpriveligierte Kinder abgezogen, die eigentlich dem Ehepartner nachrangig sind. Oder hab mich verlesen?

*edit* Nö, hab ich nicht. Bedeutet z.B. für uns. Da der KU für die Älteste eheprägend ist, bleibe ich auch auch ihrer Volljährigkeit außen vor und ihr steht dann nach wie vor der volle Unterhalt zu, egal was sie dann grade macht.

Das ist ein ganz klarer Verstoß gegen §1609 BGB. Da das BGB höhere Gesetzeskraft hat als die Düsseldorfer Leitlinien lohnt es sich an dem Punkt zu kämpfen. Es bleibt also wie gehabt: unbestimmt.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2010 10:50
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,
mir ist aufgefallen, dass in Abschnitt 17 (Erwerbsobliegenheit) folgender Passus entfallen ist:

"Ein abrupter, übergangsloser Wechsel von der elterlichen Betreuung zur Vollerwerbstätigkeit kann nicht in jedem Fall verlangt werden. Im Interesse des Kindeswohls wird vielmehr auch künftig ein gestufter, an den Kriterien von § 1570 Abs. 1 BGB orientierter Übergang möglich sein (BT-Drs. 16/6980 S. 17 –FamRZ 2007, 1947).Bei der Betreuung mehrerer Kinder sind diese Regeln angemessen zu modifizieren."

Wolli

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Geschrieben : 16.09.2010 10:55
(@olipo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wenn ich es richtig verstehe, dann gilt die DDT ja bundesweit für den KU.

In puncto EU wird aber je nach Bundesland und OLG unterschiedlich gerechnet, oder
sind die Leitlinien aus Düsseldorf für den EU in ganz D anwendbar?

Vielen Dank.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2010 10:56
(@Inselreif)

noch einer, in 10.1 ist, denke ich, auch neu: Ferner können bei Personen, die der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, 20 % des oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegenden Einkommens als angemessene Altersversorgung aufgewendet werden.

Nichts wirklich Neues aber jetzt schwarz auf weiss vorzeigbar.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2010 11:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mich wundert trotzdem, das 3 SB genannt werden (volljährige, Exfrau, Eltern) nur nicht der ggü. Minderjährigen.

Ist also spannend, ob er zum 1.1.11 gleichbleibt, um 50 € erhöjht wird oder weiter abgesenkt, weil mit der neuen DDT wohl niemand mehr in der Lage sein wird bei 900 SB die unterste Stufe zu zahlen.

Da hast du wahr.

Das könnte ein Indiz sein, das sie an der Stelle grade noch an einer neuen DT basteln.

Hat jemand was davon gehört, ob sich am Freibetrag des steuerlichen Existenzminimums und damit dem KG und dem Regelunterhalt (DT1) etwas ändern soll?
Laut Koalitionsvertrag müsste der ja wohl nochmal angehoben werden, aber dafür wäre ja wieder eine Gesetzesänderung nötig.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2010 11:23




 elwu
(@elwu)

Ferner können bei Personen, die der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, 20 % des oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegenden Einkommens als angemessene Altersversorgung aufgewendet werden.

Hallo,

da bin ich mal auf die Präzisierungen gespannt. Bisher gehen die gesetzliche Rentenversicherung weg, plus bis zu 4% vom Brutto zusätzlich. Und nun weitere 20% des Betrages oberhalb der BBG? Angenommen, jemand vedient 7000 Brutto, dann könnte er mit dieser Regel 280€ (4%) plus 300€ (20% aus 7000-5000) geltend machen.

Beispiel, grob gerechnet: bei Steuerklasse I/1 bleiben ihm zunächst ca. 3950 Netto, davon ab diese 580€, bleibt 3370, davon ab Unterhalt für 2 Kids Altersstufe 1 und 2, Zahlbetrag 314 + 374 = 688€, bleibt 2682€, minus 1/7 bleibt 2299€ für den TU/EU. Der kann also bis zu 1150€ betragen. Dazu der KU von 688€, macht insgesamt 1838€ zu zahlen.

Bisher wären es: 3950 - 280 = 3670 - 365 - 433 = 2872, davon 1/7 weg bleibt 2462€ für den TU. Der macht also bis zu 1231€, dazu der KU von 365 und 433, macht 2029€.

Also künftig in Summe 191€ oder rund 9% weniger. Das kommt so wohl eher nicht durch, dafür sorgen schon VAMV, Richterbündnerinnen, politische Lakaien usw. 

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2010 12:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Beppo:

Ich gehe davon aus das die DDT im Januar erneut angepasst wird. Aber ich kann da auch nur auf diese 2-stufe Anpassung des st. Existenzminimums verweisen, die ja dann eine Neuberechnung notwendig macht. Obs so ist, werden wir im januar sehen.

@ Eskima:

Grundsätzlich hast du recht ,das das ein Verstoß gegen diesen § ist. Deshalb steht ja auch in der Leitlinie, das es so gehandhabt wird, wenn der Minderjährigenunterhalt vorher eheprägend war. Und das dürfte auf jede Ehe zutreffen, die bei beretis vorhandenen Kindern geschlossen wurde.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 16.09.2010 13:13
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Tina

vermutlich ist diese Auslegung mit dem Hintergrund entstanden, dass es einige Hartz IV Empfänger unter 25 gibt, die keinen Unterhaltsanspruch mehr haben. Bald reicht dann als Grund für Bedürftigkeit: Hartz IV.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Geschrieben : 16.09.2010 13:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi eskima,

ja irgendwie sowas wird kommen.

Wenn ich den ganzen Absatz anschaue:

Auch Unterhalt für nachrangige volljährige Kinder ist abzusetzen, wenn der Kindesunterhalt die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat und den Eheleuten ein angemessener Unterhalt verbleibt.

stellt sich mir dann auch noch die Frage was "den Eheleuten ein angemessener Unterhalt verbleibt" bedeutet. Grob gepeilt wären das ja 900 (bei ihm) und ca. 700 € (bei ihr, wenn sie nicht arbeitet), als 1600 €

Wenn ich nun uns als Beispiel nehme bleiben nach aktuellem Einkommen derzeit nur knapp 1.100 € (von den angemessenen 1600 €)

Da diese Zahl aber ja eheprägend ist, kann man ja auch in Zukunft davon ausgehen, das wir mit diesen 1.100 € zurecht kommen. Wenn nun 1600 als angemessen gelten würde, dann wäre für das volljährige dann nicht mehr priv. Kind kein Raum mehr für KU. also wird dann wohl argumentiert, das der angemessen Unterhalt für beide Eheleute bei 1.100 € liegt, schließlich war es ja bisher auch genug, und somit wieder das eigentlich nachranigige Kind KU bekommt. Und schwups ist das Thema angemessen erledigt.

Da ja nun gestern der BGH den Elternunterhalt verhandelt hat und beschlossen hat, das Kinder bis auf Ausnahmen im µ Bereicht ihnen Unterhalt zu zahlen haben, frage ich mich langsam aber sicher, wozu wir überhaupt noch an den Staat was zahlen sollen...

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2010 13:58
(@nadda)
Registriert

Hallo Tina,

wo find ich denn diese Entscheidung wegen des Elternunterhaltes?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2010 16:04
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi nadda

BGH-Pressemitteilungen vom 02.09.2010 und >>15.09.2010<<
Der Volltext liegt noch nicht vor.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2010 16:13
(@nadda)
Registriert

Danke,

das bedeutet ja aber, dass unsere Kinder für uns oder unsere Ehemaligen Partner zahlen müssen ob sie wollen/können oder nicht . Juhu, soviel zum Thema Sozialstaat.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2010 16:23
 elwu
(@elwu)

BGH-Pressemitteilungen vom 02.09.2010 und >>15.10.2010<<

Die sind für immer noch abseitigere Sprüche gut, die vom Steuerzahler vollalimentierten BGH-Richterlinge... Das Urteil wird noch zu zahlreichen familiären Katastrophen führen. Die allerdings die Rentenkassen entlasten dürften. Oh Mann.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2010 16:37