aus der LTO:
Ab dem 1. Mai können die Parteien auch in Familiensachen versuchen, ihren Konflikt unter Einschaltung eines speziell ausgebildeten richterlichen Mediators einvernehmlich zu lösen. Die Ostwestfalen bieten insgesamt 18 Richterinnen und Richter auf, die im konfliktträchtigen familienrechtlichen Bereich Parteien und ihren Vertretern bei der Erarbeitung von Lösungen zur Seite stehen.
Nachdem dieser alternative Weg der Streitbeilegung bereits in Zivilverfahren beim Oberlandesgericht (OLG) gewählt werden kann, wird die richterliche Mediation nun auch in Familiensachen erprobt. Neben dem OLG nehmen die Amtsgerichte Bielefeld und Minden sowie die zu dem Landgerichtsbezirk Mönchengladbach gehörenden Amtsgerichte an dem Projekt teil.
Beim OLG stehen 18 Richterinnen und Richter als Vermittler für vertrauliche Mediationsgespräche bereit. In diesen Gesprächen können die Parteien gemeinsam Lösungen für ihren Streit erarbeiten und ihren Konflikt in Anwesenheit ihrer Vertreter beilegen.
Die schwarzen Seelen aus Hamm gehören zum übelsten was die an Übeln reiche Familieninquisition zu bieten hat und sind sicher die allerletzten, deren Hilfe als Mediatoren ich suchen würde.
Hier haben sie z.B. gerade beschlossen, dass es auch untersagt sei, KU-Titel auf den 18 Geburtstag zu befristen.
Mit der einleuchtenden Begründung, dass das nicht ausdrücklich erlaubt sei!
Nach der Auffassung dieser Rechtsbeuger sollte anscheinend alles verboten sein, was nicht explizit erlaubt ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die schwarzen Seelen aus Hamm gehören zum übelsten was die an Übeln reiche Familieninquisition zu bieten hat und sind sicher die allerletzten, deren Hilfe als Mediatoren ich suchen würde.
Da hast Du wohl Recht. Mein Termin dort wird mir auf Immer und Ewig in Erinnerung bleiben!!!