Nicht durch das Ger...
 
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Nicht durch das Gericht übermittelter Schriftsatz

 
(@AmiDad)

In fast 20 Verfahren bekomme ich eine Kopie von allen Schriftsäten und Stellungnahmen. Diese kommt immer bevor ein Beschluss außer
1) Beschluss, der ich keinen Einfluss habe (z.B. beiordnen einen Verfahrensbeistand)
2) Eilverfahren mit Beschluss 1 oder 2 Tag nach Antrag

Ich habe ein Beschluss ohne den Schriftsatz der Gegenseite bekommen. Der Beschluss wird nur auf den Schriftsatz der Gegenseite basiert. Ich glaube das ist verfassungswidrig (Art 103 GG ?) aber ich kann nicht im FamFG den Gesetz finden, wobei das Gericht zu mir alle Schriftsätze übermitteln muss.

Kann jemand mir helfen? Danke im Voraus.

Zitat
Geschrieben : 21.07.2011 21:30
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

um welches Thema handelt es sich und was steht im Beschluss? Steht irgendwo "Einstweilige Anordnung"?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 22:02
(@AmiDad)

Moin,

um welches Thema handelt es sich und was steht im Beschluss? Steht irgendwo "Einstweilige Anordnung"?

DeepThought

Umgangsrecht
Einstweilige Anordnung

(ein Umgansrecht Hauptverfahren besteht schon)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 22:17
(@AmiDad)

Umgangsrecht
Einstweilige Anordnung

(ein Umgansrecht Hauptverfahren besteht schon)

Hat jemand eine mögliche Antwort?

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2011 12:30
(@AmiDad)

In fast 20 Verfahren bekomme ich eine Kopie von allen Schriftsäten und Stellungnahmen. Diese kommt immer bevor ein Beschluss außer
1) Beschluss, der ich keinen Einfluss habe (z.B. beiordnen einen Verfahrensbeistand)
2) Eilverfahren mit Beschluss 1 oder 2 Tag nach Antrag

Ich habe ein Beschluss ohne den Schriftsatz der Gegenseite bekommen. Der Beschluss wird nur auf den Schriftsatz der Gegenseite basiert. Ich glaube das ist verfassungswidrig (Art 103 GG ?) aber ich kann nicht im FamFG den Gesetz finden, wobei das Gericht zu mir alle Schriftsätze übermitteln muss.

Kann jemand mir helfen? Danke im Voraus.

Ist  § 30 Abs 4 FamFG (und eingeschlossen Abs 3) meine Antwort?

(3) Eine förmliche Beweisaufnahme über die Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung soll stattfinden, wenn das Gericht seine Entscheidung maßgeblich auf die Feststellung dieser Tatsache stützen will und die Richtigkeit von einem Beteiligten ausdrücklich bestritten wird.

(4) Den Beteiligten ist Gelegenheit zu geben, zum Ergebnis einer förmlichen Beweisaufnahme Stellung zu nehmen, soweit dies zur Aufklärung des Sachverhalts oder zur Gewährung rechtlichen Gehörs erforderlich ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2011 00:12