Ob das Jugendamt be...
 
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Ob das Jugendamt befangen sei

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(@ohngo)
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Ich schreibe hier zu in Antwort auf eine Frage in eine andere Thread. Diese Thema gehört nicht (viel) in der Ursprüngliche Thread, so fange ich einen neuen an.

Ich schrieb.

Es gibt berichte von Väter die positive Unterstützung von JA haben, aber viel mehr wo die JA sich hauptsächlich für den Wohl des Mutters einsetzen.

und wurde Befragt

Woher hast du solche Informationen ??

Hoffentlich weise ich die Frage der richtige Aussage zu.
Das
[iurl= http://www.vatersein.de/Forum-topic-25688-start-msg288652.html#msg288652 ]
urspruchliche Thread. [/iurl]

Einige Informationen die ich sofort zur Hand habe.

Einiges an Kritik ist unterdrückt worden, aber nicht alles.
[iurl= http://www.jugendaemter.com/ ]http://www.jugendaemter.com/[/iurl]

[iurl= http://www.trennungsfaq.de/jugendamt.html#sachbearbeiterin ]http://www.trennungsfaq.de/jugendamt.html#sachbearbeiterin[/iurl]

[iurl= http://www.vaeternotruf.de/vaeter-jugendamt.htm ]http://www.vaeternotruf.de/vaeter-jugendamt.htm[/iurl]

Einigermaßen im Resonanz:
[iurl= http://wikimannia.org/Jugendamt ]http://wikimannia.org/Jugendamt[/iurl]

Meinem Rechtsanwalt sagt direkt und andere Aussagen von ihn implizieren dass der Jugendamt (-sachbearbeiterInnen) häufig an die Mütter orientieren.

In diesem Forum gibt es auch verschiedene Berichte von JA Sachbearbeitern, die ich berücksichtigt habe. Von die und eine informelle Umfrage habe ich einen Eindruck dass Bevorzugung von Mütter häufiger vorkommt bei das Jugendamt als bei Richter.

Mein eigenen Fall zählt nicht für jeden aber bestätigt deutlich dass eine Orientierung an die Mütter, sogar vor Wohl die Kinder vorkommt. Lieber als ausführlich Begründungen auszuführen, lege ich eine von die deutlichsten vor.
Die Jugendamtsachbearbeiterin hat im Gespräch mit mir ihre Aufgabe als das Wohl des Mutters zu fördern definiert. (und dass wurde sie nicht für Väter tun.) Auch Äußerungen des Kindes in ihre Anwesenheit mit der Vater gehen zu wollen wurden wenig geachtet. Verhalten des Kindes mir gegenüber Zählte auch für nichts wenn sie nicht mit Durchsetzung von die Wünsche des Mutters übereinstimmten oder Falschbeschuldungen widersprach.

Ich habe auch die Behauptung gelesen von Person(en) in der JA dass wenn man als Sachbearbeiter nicht voreingenommen für Müttern agiert, wird man nicht lang als Arbeiter mit Kundenkontakt bleiben.

Nach mein persönliches Modell von wie der Lage in Deutschland ist, variiert der Grad an Befangenheit wahrscheinlich Regional zwischen Niederlassungen. Ich fühle mich ziemlich sicher mit der Einschätzung dass viele, vielleicht die Mehrheit von JugendamtsmitarbeiterInnen objektiv parteiisch zugunsten der Mutter sind.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2012 22:52
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Da weder 1977 noch 1998 noch 2008 die kompletten Belegschaften der Jugendämter samt Schulungseinrichtungen und freier Mitarbeiter komplett ausgetauscht wurden, ist völlig klar, dass mit der Beibehaltung der beteiligten Personen auch deren persönliche Ansichten, langjährige Berufserfahrungen und Dienstauffassung bis heute weiterwirken.

Ich fühle mich ziemlich sicher mit der Einschätzung dass viele, vielleicht die Mehrheit von JugendamtsmitarbeiterInnen objektiv parteiisch zugunsten der Mutter sind.

Es kann gar nicht anders sein.  Das muss nicht jedem gefallen.
Ist aber vor dem Hintergrund der ursprünglichen Aufgaben der Behörde kaum anders vorstellbar.

Bis vor wenigen Jahren waren nichteheliche Mütter aus Sicht des Gesetzgebers leichtfertige Personen, denen man das Sorgerecht für ihren Nachwuchs nicht ohne weiteres überlassen konnte. Die ursprüngliche Zielgruppe der Jugendämter waren sehr junge Frauen, die als bildungsferne Landbewohnerinnen oder vernachlässigte Kinder aus zweifelhaften städtischen Milieus an den Gefahren der bürgerlichen Doppelmoral - sowohl in herrschaftlichen Haushalten als auch im Rotlichtmilieu - gescheitert waren.

Hausangestellte, die von Ihren Arbeitgebern geschwängert wurden, oder Prostituierte, die von irgendeinem Freier schwanger waren, benötigten Unterstützung durch die "Fürsorge".

"Anständige" Frauen besorgten sich vor der Niederkunft einen Ehemann (häufig der leibliche Vater, sog. "Muss-Ehe") und waren damit aus der Verantwortung der Staatsmacht.

Wo der leibliche Vater das von ihm geschwängerte Mädchen nicht heiraten konnte (weil er bereits verheiratet oder der Mutter unbekannt war) oder wollte (weil die Affäre des Herrensöhnchens mit dem "leichtfertigen" Stubenmädchen nicht auch noch zu einer "nichtstandesgemäßen" Ehe führen sollte), war das Jugendamt dafür verantwortlich die armen, ledigen Mütter und deren Kinder
a) zu überwachen und
b) für sie die Alimente einzutreiben.

Bei der Wahl der Mittel war man seinerzeit durchaus nicht zimperlich.
Sog. "Mutter-Kind-Heime" waren eine Mischung aus Kinderheim, Frauenknast, Armenhaus und Besserungsanstalt für ledige Schwangere und Wöchnerinnen. Meist unter Führung von Kirchengemeinden oder anderen karitativen Einrichtungen. Häufig wurden von dort aus die Adoption der Babys organisiert.
Schutz und Hilfe für die Mütter gegen diese legale Form des Babyraubs boten wiederum die Jugendämter und der dort ansässige "Amtsvormund" der vom Auftreten und Bildungsgrad her mit den adoptionswilligen Paaren bzw. zahlungsunwilligen, leiblichen Vätern auf Augenhöhe verhandeln konnten. 

"Alimente" für ein nichtehelich geborenes Kind waren bis 1998 ganz unabhängig vom Einkommen des Vaters der gesetzliche Mindestunterhalt. Nichteheliche Mütter konnten nach der gesetzlichen Schutzfrist arbeiten oder zum Sozialamt gehen - Ansprüche gegen den Vater des Kindes hatten sie nicht.

Auch waren nichteheliche Kinder nur mit einem Elternteil verwandt.
Primär mit der Mutter - ab Geburt.
Alternativ konnte die Mutter die "elterliche Gewalt" (wird heute "Sorgerecht" genannt) an den Vater abtreten.
Mit Zustimmung des Amtsvormunds ihres Kindes und der Ehefrau des Kindsvaters.
Dann galt sie nicht mehr als "Verwandte" ihres Kindes und hatte (ähnlich wie nach der Freigabe zur Adoption durch Dritte) weder Unterhaltspflichten noch Umgangsrechte.

Diese Variante war aus Sicht der "Fürsorge-Behörde" das zweitschlimmste Worst-Case-Szenario.
Weil dahinter fast immer eine verkappte Leihmuttergeschichte steckte.
Aufgabe der Behörde war ganz eindeutig, mittellose Mütter und deren Kinder vor den Übergriffen des meist wirtschaftlich bessergestellten Vaters und dessen kinderloser Ehefrau zu schützen.

Das allerschlimmste Worst-Case-Szenario war (und ist bis heute) die Wegnahme des Kindes und die Unterbringung im Heim oder in einer Pflegefamilie.

Alles was man von Amts wegen tun konnte, um nichteheliche Mütter soweit zu stabilisieren, dass sie ihre Kinder angemessen versorgen konnten, war für die Statskasse günstiger, als die Unterbringung der Kinder im Heim. Weil so eine "in-Obhut-Nahme" bis heute für die Behörden eine richtig teure Angelegenheit ist.

Aus dem Heim konnten die Kinder ggf. zurück nach Hause. Waren sie erst dem nichtehelichen oder geschiedenen Vater zugesprochen, waren sie für ihre Mütter auf Dauer verloren.

Ledige Mütter in schwierigen Verhältnissen und deren Kinder gegen solche Übergriffe zu schützen, gehörte jahrzehntelang zum Selbstverständnis der Behörden.

Bis 1977 konnte man nur "schuldig" oder "unschuldig" geschieden werden.
Wer "schuldig" war, hatte weder das Recht, mit seinen Kinder zusammen zu wohnen, noch Recht auf Unterhalt.
Wer "unschuldig" geschieden wurde, hatte automatisch die "elterliche Gewalt" und ggf. Unterhaltsansprüche gegen den wirtschaftlich stärkeren "schuldig" geschiedenen Ehegatten.
Wirtschaftlich stärker war fast immer der Ehemann.
Sodass eine Ehefrau, die ihre "ehelichen Pflichten" nicht erfüllt hatte, sich ohne Kind und ohne Unterhaltsanspruch in der Gosse wiederfinden konnte.
Während ein Ehemann, der als Schläger, Spieler, Trinker oder Fremdgänger "schuldig" geschieden wurde, unterhaltspflichtig wurde und die "elterliche Gewalt" verloren hatte.

Dass diese "schuldig" geschiedenen Männer Männer von den Behörden über einen Kamm mit den übergriffigen Dienstherren und Zuhältern ihrer Mehrheitsklientel geschoren wurden, war bis weit nach 1977 gesellschaftlicher Konsens. Das erklärte die Erbitterung, mit der zwischen 1977 und 1998 über das Sorgerecht gestritten wurde.

Von 1977 bis 1998 galt nach einer Scheidung, dass ein Elternteil seine Elternrechte verloren hat. Automatisch und ohne sich irgendeiner Form der Kindeswohlgefährung "schuldig" gemacht zu haben. Bei der Zuweisung des Sorgerechts nach der Scheidung wurde auf "Betreuungskontinuität" und Schonung der Staatskasse geachtet. "Schuld" oder "Unschuld" am Scheitern der Ehe wurde nicht länger richterlich untersucht.

Sodass geschiedene Ehefrauen aus soliden bürgerlichen Verhältnissen, mit guter Schulbildung, Berufsausbildung und verlässlicher Herkunftsfamilie mit großer Selbstverständlichkeit unter den historisch sinnvollen Schutzschirm für Küchenhilfen, Stubenmädchen und Dirnen schlüpfen konnten.

Die heutigen Mitarbeiter im Jugendamt sind (ebenso wie Familienrichter) unter Umständen bereits seit 40 Jahren als "Fürsorger" im Dienst und haben die ganze Entwicklung seit den 1960er Jahren miterlebt. Wer nicht selbst seit 40 Jahren im Dienst ist (weil er oder sie noch gar nicht so alt ist), wurde von den Älteren ausgebildet und angeleitet.

Das Selbstbild dieser Beamten ist seit Jahrzehnten geprägt von der hoheitlichen Aufgabe, schwächere Mitglieder der Gesellschaft vor den Übergriffen der Stärkeren zu schützen:
Das verwahrloste, misshandelte Kind vor seinen Eltern.
Das ledige Dienstmädchen vor dem ehemaligen Arbeitgeber bzw. die ausstiegswillige Hure vor dem Zuhälter.
Die "unschuldig" geschiedene Ehefrau samt Kindern vor dem "schuldig" geschiedenen Ehemann, der als Gewalttäter und/oder Trinker und/oder Spieler einen "gerichtsfesten" Scheidungsgrund geliefert hatte.

Dass seit 1977 "Schuld" oder "Unschuld" keine Kategorien mehr sein sollen im Scheidungsrecht, kommt nur langsam in deren Köpfen an. "Anständige" Menschen regeln ihre Angelegenheiten ohne Scheidungsrichter und Jugendamt. "Gescheiterte Ehen" produzieren "gescheiterte" Existenzen, die - soweit Kinder im Spiel sind - dringend amtlicher "fürsorge" benötigen.

Das seit 1998 teilbare "Sorgerecht" anstelle der eindeutig zugeteilten "elterlichen Gewalt" produziert aus Sicht der Behörde Probleme, die man vorher nicht hatte. Im Zweifelsfall machen sozial schwache, fügsame, dankbare ASR-Inhaberinnen den JA-Beamten weniger Arbeit als ständige Auseinandersetzungen gebildeter Mittelschichtseltern um "Pille-Palle". Männliche ASR-Inhaber sind i.d.R. sowieso pflegeleicht, da sie (um das ASR überhaupt zu erhalten) eine weit überdurchschnittliche erzieherische Kompetenz gerichtsfest nachgewiesen haben.

GSR für getrennte Eltern ist aus Sicht altgedienter Beamter "neumodischer Quatsch" bei dem es mehr um die Eitelkeit verlassener Männer als um das Wohl des Kindes geht.

Fakt ist auch, dass immer weniger Mitarbeiter immer mehr "Fälle" betreuen müssen. Weil Jugendämter kommunale Behörden sind und Städte und Gemeinden seit Jahren notorisch klamm sind. Sie arbeiten viel mit Freien Trägern von Jugendhilfemaßnahmen zusamen oder mit externen Gutachtern oder sind mit Verwaltungsaufgaben überlastet.

Das alles sollte im Hinterkopf haben, wer als Mann oder Frau eine Amtsstube im Jugendamt seines Wohnorts betritt. Selbstverständlich gibt es - wie in jedem anderen Erfahrungsfeld auch - Ausnahmen von der Regel. Damit rechnen sollte man allerdings nicht. Sonst wären es ja keine Ausnahmen mehr.

Schönen Feiertag!

:yltype: Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2012 14:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Biggi,

in Ergänzung zu Deinen bemerkenswerten Ausführungen: Dieses Denken ist nicht auf Jugendamtsmitarbeiter beschränkt; auch Herr und Frau Jedermann denken im Jahr 2012 noch sehr oft in den Kategorien von "Schuld" und "Unschuld", von vorgeblichen Tätern und Opfern - und dass Kinder nach Trennungen bei ihren Müttern besser aufgehoben wären. Paradigmenwechsel funktionieren nicht innerhalb weniger Jahre.

Selbst hier im Forum ist oft zu beobachten, wie die (behauptete) Schlechtigkeit des/der Ex-Partners/in als Grund dafür herhalten soll, ihm/ihr die gemeinsamen Kinder vorzuenthalten oder durch Unterhaltszahlungen zu "bestrafen". Ein Jugendamt (wie überhaupt jede Behörde) ist sicher kein Ort blühender Innovation - aber warum sollte man dort progressiver sein als die "Volksmeinung"?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2012 14:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke Biggi, für den sehr interessanten "geschichtlichen" Abriss.  :applaus1:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2012 20:13
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Schön geschrieben Biggi !!! 

Das JA schneidet ja hier wirklich nicht gut ab. Ich persönlich kann mich über das JA nicht beschweren.
Klar bin ich auch nicht immer deren Meinung oder mit manchen Entscheidungen einverstanden aber
meistens liegt es auch an den Vätern selbst, führen sich dann dort unter aller Sau auf oder gehen
gleich mit Vorurteil dorthin. Das das dann nix wird ist doch klar.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2012 22:45
 Uli
(@Uli)

Ich persönlich kann mich über das JA nicht beschweren.

Ich persönlcih habe die Erfahrung gemacht, dass das Jugendamt auf Seiten des Elternteils ist, bei dem die Kinder leben.

Als die Kids noch bei meiner Exe lebten, hat man mich freundlich behandelt. Ich bin aber mit meinen Anliegen niemals durchgedrungen. Alle schriftlichen Eingaben über die Zustände im Hause der Exe fanden keinerlei Beachtung.
Als die Exe die Kids nicht mehr wollte und sie in meinen Haushalt wechselten, waren das alte und das neue Jugendamt sofort auf meiner Seite. Man sei froh, dass die Kids aus diesem Haushalt herausgekommen seien, usw., usf..
Als meine Exe die Kids an einem Besuchswochenende nicht mehr herausgerückt hatte und ich über 3 Wochen kaum wusste, wo die überhaupt waren, hatten beide Jugendämter damit keinerlei Probleme. Sie haben die Kids sogar sehenden Auges in eine Hausräumung reinlaufen lassen !!!  Es ginge ja den Kids nicht unbedingt dort besser, wo die wirtschaftlich besseren Verhältnisse seien.   :knockout:
Als die Kids nach der Hausräumung wieder zu mir kamen, gaben sich die Jugendämter wieder froh über diese Entwicklung.

Mein Fall ist hier vielleicht nicht repräsentativ, ich habe aber ähnliche Erfahrungen auch schon von anderen AE-Vätern geschildert bekommen.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 10:41
(@greenhorn)
Schon was gesagt Registriert

Man sollte nicht so verallgemeinern, wenn es um Mitarbeiter im Jugendamt geht!

Wie Mitarbeiter des Jugendamtes im Sorgerechtsverfahren arbeiten:

Zunächst einmal gibt es Gesetze und Paragraphen, die Grundlage der Arbeit in einem Jugendamt sind.
Am Bedeutensten ist hier sicherlich der 1666 BGB (Kindeswohlgefährdung), weil der zum Handeln verpflichtet. 

Dann gibt es Vorgaben und Leitlinien, nach denen die Mitarbeiter arbeiten müssen. Das können Zeitvorgaben, Anzahl der Gespräche, Methoden, Zielsetzungen usw sein. Hier versucht man heute eher zu vermeiden, sich für Streitereien der Eltern instrumentalisieren zu lassen. Die Eltern brauchen Hilfe, sich einig zu werden, ist sicherlich eine Leitlinie, die viele Leitlinien oder Handlungsanweisungen durchziehen wird.

Und dann kommen wir zu einem Bereich, den ich mal vorsichtig, persönlichen Gestaltungsspielraum, nennen möchte. Hier sollte man sich darüber klar sein, dass man einen Mitarbeiter sicherlich nicht durch Konfrontation oder Druck für sich gewinnt. Diese Spielräume halte ich für eher gering, aber manchmal auch für entscheidend.

Eltern können mit Ihren Kindern eine Menge machen, solange nicht eine Kindeswohlgefährdung eintritt. Tritt eine Kindeswohlgefährdung ein, dann handelt das Jugendamt sofort. Ein KWG ist nicht immer das, was man als Elternteil denkt, was es sein müßte.

Grundsätzlich sollte man nicht denken, dass die für oder gegen ein Elternteil agieren. Ich bin mir sicher, dass der größte Teil zunächst einmal auf das Kind schaut.

Eher früher, hat man sich im Jugendamt mal für eine Partei aus dem Fenster gelehnt. Heute wird eher ausgewichen. Das aus dem Fenster lehnen übernehmen eher Verfahrensbeistände. Die sind freier in ihren Möglichkeiten der Mitwirkung.

Wer Parteilichkeit vom Jugendamt erwartet, wird also eher enttäuscht werden, sich verlassen fühlen, weil man das eigentlich nicht mehr will im Sorgerechtsverfahren. Je mehr man sich einer Kindeswohlgefährdung nähert, desto eher wird ein Mitarbeiter im Jugendamt handeln müssen und Partei ergreifen.

--
Kopf hoch

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 11:50
 Uli
(@Uli)

Man sollte nicht so verallgemeinern, wenn es um Mitarbeiter im Jugendamt geht!

Wie Mitarbeiter des Jugendamtes im Sorgerechtsverfahren arbeiten: ...

Sind das Deine eigenen Erfahrungen, oder schilderst Du, wie es sein sollte?

Ich habe sicher ganz eigene Spielarten der Kindeswohlgefährdung erlebt, um die sich niemand auch nur einen Deut geschert hat und deren Auswirkungen bis heute nachwirken.

Ich habe insbesondere eine Jugendamtsmitarbeiterin erlebt, die ich auch heute noch nur als Ausgeburt grenzenloser Dummheit und Verblendung bezeichnen kann. Diese mich einmal zusammen mit meinen Kids an einem WE 2,5 Stunden auf einer Polizeiwache festgenagelt. Die in eine Sache hineinregieren wollte, die sich nicht für 5 Pfennig kannte. Selbst die anwesenden Polizisten meinten, gegen diese Behörde könnten sie täglich zwei Dienstaufsichtsbeschwerden schreiben! Das war ein Erlebnis, das ich als eines der letzten Abenteuer dieser Erde bezeichnen möchte!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 12:16
(@greenhorn)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe sicher ganz eigene Spielarten der Kindeswohlgefährdung erlebt, um die sich niemand auch nur einen Deut geschert hat und deren Auswirkungen bis heute nachwirken.

Kindeswohlgefährdung ist ein schwieriges Thema. Hier kann man viel auslegen. Kriegt ein Kind nicht zu essen, wird es geschlagen, dann ist es eindeutig. Hält sich ein Kind irgendwo auf, womit ein Elternteil nicht einverstanden ist, wird es schwieriger. Ist es psychischem Druck ausgesetzt wird es noch schwieriger.

--
Kopf hoch

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 12:25
 Uli
(@Uli)

Kindeswohlgefährdung ist ein schwieriges Thema. Hier kann man viel auslegen. Kriegt ein Kind nicht zu essen, wird es geschlagen, dann ist es eindeutig. Hält sich ein Kind irgendwo auf, womit ein Elternteil nicht einverstanden ist, wird es schwieriger. Ist es psychischem Druck ausgesetzt wird es noch schwieriger.

In meinem/unseren Fall war die Not offensichtlich. Meine Kinder wirkten schon rein äusserlich verwarlost. Die "Mutter" kümmerte sich um nichts mehr, so dass die Zwangräumung der Wohnung anstand. Am Tage der Wohnungsräumung war der zuständige Sachbearbeiter des Jugentamtes damit beschäftigt ein Kind auf einer Bahnfahrt zu begleiten. Seine Kollegen waren nicht informiert. Meine Exe hatte sich aus dem Staub gemacht und meine Kids waren sich selbst überlassen. Wenn ich nicht meine Arbeit links liegen gelassen hätte und in Kenntnis der Zustände auf diesem Amt mich selbst um meine Kids gekümmert hätte, wären diese wohl sonstwo gelandet. In der Folge ist meine Exe unter gesetzliche Betreuung gestellt worden.
Ich möchte nicht verallgemeinern, dies ist nur ein Fall, verteilt auf drei Jugendämter.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 12:47




(@greenhorn)
Schon was gesagt Registriert

Uli, das klingt nicht gut... Oh menno, je mehr hier mitlese, desto mehr zieht es mich runter.

--
Kopf hoch

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 14:24
 Uli
(@Uli)

Uli, das klingt nicht gut...

Das hat sich inzwischen erledigt. Meine Kids leben jetzt genau 10 Jahre bei mir.

Oh menno, je mehr hier mitlese, desto mehr zieht es mich runter.

Das war nicht beabsichtigt. Ich wollte nur die (mögliche) Diskrepanz zwischen Anspruch und realem Leben aufzeigen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 14:52
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Kindeswohlgefährdung ist ein schwieriges Thema. Hier kann man viel auslegen. Kriegt ein Kind nicht zu essen, wird es geschlagen, dann ist es eindeutig.

Auch das Schlagen zählt nicht immer zur Gefährdung. Hab ich selbst miterlebt. Seit 1,5 Jahren redet der Kindsvater deswegen beim JA, nachdem er bei der Kindsmutter nicht durchkam und es passiert bis heute  nichts. Es waren ja nur Backpfeifen und die Mutter sieht es ja bei denen im Gespräch ein.  :heu:

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 16:06
(@greenhorn)
Schon was gesagt Registriert

Es waren ja nur Backpfeifen

Oh ich vergaß, das Spannungsverhältnis zwischen Zeit und Intensität sollte passen. Ja, leider dürfte eine Backpfeife schnell unbedeutend werden, wenn man viel redet...

--
Kopf hoch

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 20:40
(@l3nnox)
Rege dabei Registriert

wow Biggie! Sehr gut geschrieben! Danke  :respekt:

Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2012 13:53
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

leider dürfte eine Backpfeife schnell unbedeutend werden, wenn man viel redet...

Bevor ich mich um Kopf und Kragen rede, lieber nachfragen.
Wie meinst du das?

Es wurde jedes Mal direkt gemeldet und die Eltern eingeladen. Und solange Kühlschrank voll ist und Wohnung sauber ist, liegt wegen der Backpfeifen keine Gefährdung vor.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2012 22:45
(@melle)
Zeigt sich öfters Registriert

...
Fakt ist auch, dass immer weniger Mitarbeiter immer mehr "Fälle" betreuen müssen. Weil Jugendämter kommunale Behörden sind und Städte und Gemeinden seit Jahren notorisch klamm sind. Sie arbeiten viel mit Freien Trägern von Jugendhilfemaßnahmen zusamen oder mit externen Gutachtern oder sind mit Verwaltungsaufgaben überlastet.

Das alles sollte im Hinterkopf haben, wer als Mann oder Frau eine Amtsstube im Jugendamt seines Wohnorts betritt. Selbstverständlich gibt es - wie in jedem anderen Erfahrungsfeld auch - Ausnahmen von der Regel. Damit rechnen sollte man allerdings nicht. Sonst wären es ja keine Ausnahmen mehr.

Schönen Feiertag!

:yltype: Biggi

Hallo Biggi66,

das mag ja alles stimmen, aber Fakt ist m. E. ebenso, dass sich die Zeiten sowohl seitens der Rechtsprechung als auch im allgemeinen Usus des Kindesumgangs geändert haben.

Somit sehe ich es auch als Pflicht einer Behörde an, sich den Gegebenheiten der Zeit an zu passen und genau das ist oft nicht der Fall. Außerdem ist das immer wieder zitierte und -meinen Erfahrungen nach- auch strapazierte Kindeswohl in vielen Fällen eine dehnbare Größe, die rein von der Subjektivität der Amtsvertreter(innen), sprich JA Personal nach "Ermessensgründen" festgelegt werden kann.

Ich stimme zu, dass in vielen, wenn nicht gar den meissten Fällen auf eine Instrumentalisierung der JA Angestellten von und für eine Partei abgesehen wird, um die eigenen Vorstellungen gegen die andere Partei durchsetzen zu können. Genau in diesen Fällen ist eine Objekivität der JA Person von Nöten.

Ich stimme ebenfalls zu, dass es hier oft zu einer Überforderung des Personals kommen kann, da die zu bearbeitenden Fälle überhand nehmen. Das mag auch der Grund sein, dass eine angeforderte Unterhaltsberechnung bis zu 10 Monate dauern kann.

Aber genau diese Zustände lassen es im Umkehrschluss zu, dass bei Streitereien immer wieder die Kinder instrumentalisiert werden, weil sie dem, bei dem sich die Kinder aufhalten Macht über den anderen verleihen, so lange dieser ein ehrliches Interesse hat, für seine Kinder da sein zu können, soweit er es kann bzw. es ihm gestattet ist.

Auch hier im Forum lese ich oft, dass man schlucken soll und dass man erfinderisch sein muss, um die Situation einigermaßen vor Eskalation zu bewahren.

Für mich entstand in den inzwischen 10 Jahren, in denen ich mit Exfrauen, Kindern und Scheidung konfrontiert bin, der Eindruck, dass gerade wegen der von Dir so anschaulich beschriebenen Geschichte nun versucht wird, das über Jahre versäumte nach zu holen und genau das ist es dann, was die Partei, die die Kinder nicht hat, oftmals benachteiligt.

Ich habe in meinem Freundeskreis eine allein erziehende Mutter, deren Ex wegen Übergriffen an minderjährigen Kindern  im Gefängnis sass und sie hat nun berechtigte Sorge, wenn es um den Umgang zwischen dem Ex und dem gemeinsamen Kind geht.

Sie hat etliche Gerichtsverhandlungen und Termine hinter sich, um wenigstens ein Quentchen Schutz für ihr Kind zu erreichen.

Es ist nur für mich interessant, dass sie in ihrer Position mit fast den selben Hürden zu kämpfen hat, wie ich, wobei es bei mir "nur" um eine Mutter geht, die nicht will, dass unser gemeinsames Kind mich als seinen Vater kennt.

Hier steckt der Teufel im System und in der jeweiligen Sachbearbeiterin. Die ist aber  schon allein des Alters wegen noch keine 40, sondern höchstens 20 Jahre im Dienst. Aber ich glaube, dass es bei der Vielzahl von Fällen, die alle individuell sind, fast unmöglich ist, den notwendigen Abstand für die Beurteilung des Falles  zu erreichen...

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2012 14:41
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Somit sehe ich es auch als Pflicht einer Behörde an, sich den Gegebenheiten der Zeit an zu passen

Hallo maiemi,

genau das - sich den Gegebenheiten der Zeit anzupassen - tun sie doch.

Immer weniger Mitarbeiter bearbeiten immer mehr Fälle.
Im Rahmen der Bearbeitung und Qualitätssicherung hat jeder einzelne Mitarbeiter immer größere Dokumentationspflichten.
Diese Tendenz ist wirklich überall dieselbe. Darüber klagen Polizeibeamte ebenso wie Ärzte und Pflegepersonal oder Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt, Sozialamt oder Jugendamt.

Und weil immer mehr Mittelschichtseltern mit "Pille-Palle" die Amtsflure belagern, fehlt den Mitarbeitern im Jugendamt dann die Zeit für solche ernsten Fälle:

Ich habe in meinem Freundeskreis eine allein erziehende Mutter, deren Ex wegen Übergriffen an minderjährigen Kindern  im Gefängnis sass und sie hat nun berechtigte Sorge, wenn es um den Umgang zwischen dem Ex und dem gemeinsamen Kind geht.

Was im Ergebnis zu kaum nachvollziehbaren Unwägbarkeiten führt, wie du sie hier beschreibst: 

Es ist nur für mich interessant, dass sie in ihrer Position mit fast den selben Hürden zu kämpfen hat, wie ich, wobei es bei mir "nur" um eine Mutter geht, die nicht will, dass unser gemeinsames Kind mich als seinen Vater kennt.

Ja hier liegt tatsächlich der Teufel im System. Siehe oben: Immer weniger Mitarbeiter für immer mehr Fälle.
Vor diesem Hintergrund sollte deine Bekannte die Etappe "Jugendamt" pflichtgemäß abhaken und mit dem AZ des Strafverfahrens gegen den Vater unbefristeten begleiteten Umgang für ihr Kind vom Familiengericht verlangen. Das kann mit einem rechtskräftigen Urteil eines Strafgerichts wohl nicht so schwierig sein.

Auch du solltest beim bewährten Umgangsdreisprung nicht zulange auf der zweiten Stufe JA verweilen, sondern zügig eine EA einreichen - bevor dein Kind erwachsen ist. Dafür ist nicht einmal ein Anwalt nötig. Nur etwas Mut und Entschlossenheit. Das Jugendamt wird dich daran weder hindern noch dich dazu ermutigen. 

Solange man vom Jugendamt nicht zuviel verlangt, sind die Mitarbeiter ganz umgänglich.
Selten hilfreich, aber meist bemüht im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Ein Rahmen, der i.d.R. nicht allzugroß ist.

LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2012 16:07
(@greenhorn)
Schon was gesagt Registriert

Wie meinst du das?

Backpfeifen finde ich schlimm. Aber die Begründen noch keine Kindeswohlgefährdung, weil man sich da schnell rausreden kann. Habe mich oben wohl etwas unklar ausgedrückt.

--
Kopf hoch

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2012 16:40
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

weil man sich da schnell rausreden kann. Habe mich oben wohl etwas unklar ausgedrückt.

Womit rausreden? Dass man in dem Moment überfordert war und sich nicht anders zu helfen wusste? Wenn man drei Kinder hat (älteste ist 10) und man sie ja schon immer alleine erzieht (also schon vor der Trennung), dürfte man doch nicht überfordert sein? Oder seh ich das zu eng?  :puzz: Ist auch wurscht- angeblich gibt es jetzt eine Familienhilfe- hoffentlich hilft es.

[quote author=Biggi62 link

Auch du solltest beim bewährten Umgangsdreisprung nicht zulange auf der zweiten Stufe JA verweilen, sondern zügig eine EA einreichen - bevor dein Kind erwachsen ist. Dafür ist nicht einmal ein Anwalt nötig. Nur etwas Mut und Entschlossenheit. Das Jugendamt wird dich daran weder hindern noch dich dazu ermutigen. 

Solange man vom Jugendamt nicht zuviel verlangt, sind die Mitarbeiter ganz umgänglich.
Selten hilfreich, aber meist bemüht im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Ein Rahmen, der i.d.R. nicht allzugroß ist.

LG 🙂 Biggi

Leider ist durch das Fehlen an Fachkräften dieses Problem leider nicht behebbar. Ich kann nur sagen, dass ich bisher bei meinen 3 Anrufen oder Nachfragen immer freundlich und höflich behandelt worden bin. Allerdings weiß ich ja schon vorher, was ich möchte und äußere mich klar und deutlich. Folgendes Anliegen, wer ist dafür zuständig, wie kann ich das Problem lösen usw. Und dann kriegt man auch in aller Ruhe die Auskünfte, die man braucht.
Was heißt denn nicht allzu lange? Oder kommt es da auf die Art und Weise des Umgangs usw an?

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2012 22:43




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