Ob das Jugendamt be...
 
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Ob das Jugendamt befangen sei

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 Uli
(@Uli)

Allerdings weiß ich ja schon vorher, was ich möchte und äußere mich klar und deutlich. Folgendes Anliegen, wer ist dafür zuständig, wie kann ich das Problem lösen usw. Und dann kriegt man auch in aller Ruhe die Auskünfte, die man braucht.

Komisch, das ist mir beim Jugendamt noch nie so gegangen und ich habe meine Anliegen, Wünsche und Vorstellungen immer prägnant formuliert.

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Geschrieben : 05.11.2012 10:16
(@melle)
Zeigt sich öfters Registriert

Auch du solltest beim bewährten Umgangsdreisprung nicht zulange auf der zweiten Stufe JA verweilen, sondern zügig eine EA einreichen - bevor dein Kind erwachsen ist. Dafür ist nicht einmal ein Anwalt nötig. Nur etwas Mut und Entschlossenheit. Das Jugendamt wird dich daran weder hindern noch dich dazu ermutigen. 

LG 🙂 Biggi

Hallo Biggi,

ich weiss schon, warum ich froh bin, auf dieses Forum gestossen zu sein....
Weisst Du, von vielen Möglichkeiten, die ich habe/hätte, weiss ich garnichts. So auch nicht von der von Dir erwähnten EA ("Einstweilige Anordnung" ? - Nachgeschlagen unter Abkürzungen, hier im Forum)

Wie muss ich da vorgehen ?

Herzliche Grüße und Dank,

maiemi

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Geschrieben : 05.11.2012 10:19
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Komisch, das ist mir beim Jugendamt noch nie so gegangen und ich habe meine Anliegen, Wünsche und Vorstellungen immer prägnant formuliert.

Ich könnte jetzt sagen, Frauenbonus, dass denke ich allerdings nicht. Ich kann es dir nicht sagen, liegt vielleicht daran,dass ich noch als außenstehend gelte? Sind nicht meine Kinder, weswegen ich angerufen hatte. Und am Donnerstag hatte ich eine Anfrage an das für mein Kind zuständige Amt, die haben auch zurückgerufen und waren ganz freundlich (konnten mir in dem Fall zwar nicht helfen)

A life lived in fear is a life half lived

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Geschrieben : 05.11.2012 17:31
(@melle)
Zeigt sich öfters Registriert

kann mir jemand sagen, wie ich bezüglich einer "EA" vorgehen muss ? Muss ich das mit dem JA klären ?

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Geschrieben : 06.11.2012 01:33
(@melle)
Zeigt sich öfters Registriert

kann mir jemand sagen, wie ich bezüglich einer "EA" vorgehen muss ? Muss ich das mit dem JA klären ?

Ich will ja nicht nerven, aber der nächste Umgangstermin steht bevor (Samstag) und ich würde gerne wissen, was ich machen soll...
Kann mir jemand helfen ?

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Geschrieben : 06.11.2012 10:56
 Uli
(@Uli)

Ich will ja nicht nerven, aber der nächste Umgangstermin steht bevor (Samstag) und ich würde gerne wissen, was ich machen soll...
Kann mir jemand helfen ?

Du solltest hierzu einen eigenen Beitrag eröffnen, denn hier schauen vermutlich nur diejenigen rein, die über das Jugendamt grundsätzlich diskutieren wollen.

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Geschrieben : 06.11.2012 12:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, mit dem JA musst du in Umgangsfragen überhaupt nichts klären aber einen Anwalt solltest du konsultieren, wenn du selbst noch keine Gerichtserfahrung hast.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2012 20:43
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