Hier meinte eine Gutachterin sich über die Aufgabenstellung zu stellen und empfahl dem Jugendamt eine Reduzierung des Umgangs.
Das JA folgte und verkürzte.
Warum aber ein JA darüber entscheidet, ist mir unklar. Klar ist aber, dass nur der Richter und nicht der Gutachter über derartiges zu entscheiden hat und Gutachter "nur" Gehilfen des Gerichtes sind.
Link: <a href="" http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7591172">Zu m" Urteil OLG Frankfurt a.M. 7 WF 15/16 vom 10.03.2016</a>
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)