Hallo zusammen,
gibt 'ne Bundestags-Petition zur (Un-)Abhängigkeit von Verfahrenspfleger und Umgangspfleger:
Familienrecht - Verfahrenspfleger/Umgangspfleger nicht in einer Person vom 02.01.2014
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine Person, die in einer Angelegenheit bereits zum Verfahrenspfleger bestellt worden ist, in demselben Verfahren nicht zum Umgangspfleger bestimmt werden kann.
Der Interessenkonflikt, den der Petent in seiner Petitionsbegründung befürchtet, der ist m.E. durchaus möglich ... Meinungen zum Thema? Eventuell jemand hier, der genau diese Situation gehabt hat, oder sogar derzeit gerade hat?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. Zeichnungsfrist bis 27.02.2014
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Die Idee ist gut. Professionell hätte man allerdings "Verfahrensbeistand" schreiben sollen.
Gruss von der Insel