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PKH

 
(@mariposa)

Hallo,
eine Frage zur PKH.
Wenn man(n) mit seinem jetzigen Anwalt nicht zufrieden ist und sich einen neuen suchen will...angenommen man hat sich schon dazu entschieden....ist die PKH neu zu beantragen oder nich??
lg

Zitat
Geschrieben : 10.08.2009 10:07
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

PKH deckt die Kosten der eigenen Rechtsvertretung im Prozess ab. Also wird der neue RA über PKH bezahlt und der bisherige schreibt dir eine Rg über eine Verfahrensgebühr plus div. Auslagen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 10:11
(@mariposa)

@DeepThought
Danke

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 10:13