Hallo,
meine DEF bekommt PKH. Nachdem ich jetzt auch noch aufgrund einer e.A. bis auf weiteres zahlen muss frage ich mich, ob sie denn jetzt immer noch PKW bewilligt bekommt. Sie hat alles im allem ca. 2100 EUR ( Gehalt, KU, KG und TU ) im Monat um den Lebensunterhalt für sich und unsere beiden Kinder zu bestreiten.
lg Michael
Servus,
ob es so ist, wird das Gericht bei einer möglichen VKH-Prüfung entscheiden.
Ich für meinen Teil habe gar nicht damit begonnen, mir Gedanken darüber zu machen...
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi Michael (Bolten),
Du kannst Dir einen PKH/VKH- Rechner nehmen, überschlagen, ob Du Erfolg hättest und dann einen Antrag stellen. Die Zahlungen aufgrund der eA kannst Du dabei abziehen. Allerdings bringt Dir das alles nichts, wenn die eA später aufgehoben und Dein Einkommen überprüft werden sollte.
Aber konzentriere Dich bitte nur auf einen eigenen Antrag. Der Gegenseite die VKH streitig zu machen, kommt beim Gericht in der Regel nicht gut an. Und Exens Anwalt wird mit Sicherheit prüfen, ob man Dir eine zurückgezogene VKH nicht in Form eines Prozesskostenvorschusses aufbrummen kann - zusätzlich zum TU, versteht sich (Sonderbedarf).
Gruss von der Insel
Hallo miteinander,
denke mal, daß ihr hier wieder recht habt, wie eigentlich immer. Werde die Sache beruhen lassen und hoffen, daß zum Ende des Jahres 2011 die Sache durch ist.
Vielen Dank
lg Michael
:thumbup:
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