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PKH

 
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo,

meine DEF bekommt PKH. Nachdem ich jetzt auch noch aufgrund einer e.A. bis auf weiteres zahlen muss frage ich mich, ob sie denn jetzt immer noch PKW bewilligt bekommt. Sie hat alles im allem ca. 2100 EUR ( Gehalt, KU, KG und TU ) im Monat um den Lebensunterhalt für sich und unsere beiden Kinder zu bestreiten.

lg Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2011 19:29
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

ob es so ist, wird das Gericht bei einer möglichen VKH-Prüfung entscheiden.

Ich für meinen Teil habe gar nicht damit begonnen, mir Gedanken darüber zu machen...

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2011 11:02
(@Inselreif)

Hi Michael (Bolten),

Du kannst Dir einen PKH/VKH- Rechner nehmen, überschlagen, ob Du Erfolg hättest und dann einen Antrag stellen. Die Zahlungen aufgrund der eA kannst Du dabei abziehen. Allerdings bringt Dir das alles nichts, wenn die eA später aufgehoben und Dein Einkommen überprüft werden sollte.

Aber konzentriere Dich bitte nur auf einen eigenen Antrag. Der Gegenseite die VKH streitig zu machen, kommt beim Gericht in der Regel nicht gut an. Und Exens Anwalt wird mit Sicherheit prüfen, ob man Dir eine zurückgezogene VKH nicht in Form eines Prozesskostenvorschusses aufbrummen kann - zusätzlich zum TU, versteht sich (Sonderbedarf).

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2011 12:40
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo miteinander,

denke mal, daß ihr hier wieder recht habt, wie eigentlich immer. Werde die Sache beruhen lassen und hoffen, daß zum Ende des Jahres 2011 die Sache durch ist.

Vielen Dank

lg Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2011 13:44
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

:thumbup:

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2011 13:51