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PKH

 
(@herrderringe1976)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

nun habe Ich mal eine Frage zu einem PKH Antrag der jetzt neu Überprüft wird zwecks rückzahlung.

Fakten eine alte Familiensache ( ABR deswegen auch so gar keine Lust das zu zahlen war ein Schauspiel aber keine Verhandlung Richterin hatte keinen Grund meiner Frau das ABR zu geben aber sagte in der Verhandlung das Sie es bekommt begründung kommt Schriftlich naja der Grund war kein wirklicher)  nun wird überprüft ob Ich PKH zurückzahlen soll.

Einkommen Rente BUZ = 1258,-

Einkommen aus nicht selbstständiger arbeit inkl. Provisionen = 1923.94,-

Gesamteinkommen = 3181,94 Netto plus Kindergeld für ein Kind

Frau ohne Einkommen Kind geht in die Kita.

Was darf dort an überfluss angrechnet werden ohne jetzt mal zu berücksichtigen was Hausraten usw sind.
Ich muss dabei sagen da Ich erst vor einem Monat die Lohnsteuerklasse geändert habe und die Rechnen die PKH Rate noch mit dem Einkommen der besseren Lohnsteuerklasse angelich egal laut denen(Grund meine Frau fängt wieder an zu arbeiten).

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2015 11:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

genaues weiss ich auch nicht, aber <a href="http://www.steuerklassen.com/prozesskostenhilfe/beteiligung-berechnung/>hier</a>" kannst Du sehen wie es ungefähr läuft.
Außerdem hast Du ja schon mal einen Antrag gestellt über den beschieden wurde und da sollte auch eine Rechnung dabei sein, an der Du Dich orientieren kannst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2015 13:17
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus HerrderRinge!
ich habe es damals so gemacht, dass ich sämtliche fixe, monatlichen Kosten und den monatl. Durchschnitt z.B. für Telefon und dergl. angegeben hatte.
Ich denke, je mehr Ausgaben Du belegen kannst, desto eher wird "positiv" entschieden.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2015 13:50
(@herrderringe1976)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ja die Berechnung bzw Ich habe alles angegeben. Problem ist manche Sachen werden erst garnicht voll anerkannt zb. die Raten für das Haus oder die Kosten des zweiten PKW der aber gebraucht wird für die Kita liegt 10 Km weit weg.
Auch wird der Kredit für die neue Kücke nicht angerechnet wegen Privatsache.???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2015 16:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, das ist so.
Nicht jede Ausgabe kann geltend gemacht werden.
Sonst würde jemand, der 10.000,- verdient, auch VKH bekommen, sofern er 9.990,- davon ausgibt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2015 16:39