Schönen Sonntag zusammen,
habe zum laufenden Unterhaltsprozess zwecks Ehegattenunterhalt letzte Woche einen Antrag auf PKH an das zuständige Gericht gestellt.
Nun ist eine Unterhaltsnachzahlung und höherer Kinderunterhalt ab September gefordert worden den ich laut RA auch zu begleichen habe.
Meine Frag ist nun folgende. Kann ich zum PKH-Antrag ergänzend diese mehr bzw. Zusatzbelastung nachreichen oder muß ich das gesamte Paket nochmal stellen.
Gruß
Wolfi
Hallo,
damit kenne ich mich nicht aus, würde dir aber empfehlen, dort bei der Stelle, wo du PKH beantragt hast, einfach Montag anzurufen, und zu fragen, ob du die Angaben zum höheren KU nachreichen kannst.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo Wolfi,
hast du den PKH Antrag über deinen Anwalt gestellt? Dann lass ihm das einfach nachreichen.
Mein LG hat PKH Antrag gestellt und er wurde ihm bewilligt mit 60€ monatlich zu Zahlen. Seit Antragsstellung hatte sich aber KU erhöht auch hatte er einen Arbeitswechsel den sie nicht berücksichtigt hatten sie gingen von den letzten 12 Monaten aus und hatten damit ein viel zu hohes Nettoeinkommen. Er hat dan selber etwas geschrieben um das zu berichtigen, sein AW hat das weitergeleitet und es wurde ein neuer Bescheid erstellt. Ansonsten wie Ginnie schreibt einfach anrufen.
LG
Andrea